Nessio Geschrieben June 3, 2023 Melden Share Geschrieben June 3, 2023 Guten Tag zusammen, Ich wohne seit kurzem in einem neuen Haus, das ich mit einem Generalunternehmer (GU) gebaut habe. Leider hat die Baupolizei bei der Inspektion festgestellt, dass der Handlauf meiner Innentreppe aus Sicherheitsgründen fehlt und angebracht werden muss. Ich möchte gerne wissen, wer die Kosten für die Nachrüstung des Handlaufs tragen muss - der GU oder ich als Bauherr? Viele Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben June 3, 2023 Melden Share Geschrieben June 3, 2023 Hey Nessio, Ich verstehe deine Besorgnis hinsichtlich der Kosten der Nachrüstung. Normalerweise ist der GU (Generalunternehmer) für die Kosten der Nachrüstungsarbeiten verantwortlich, sofern im Vertrag keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Um sicherzustellen, wer für die Nachrüstung zuständig ist, solltest du den Vertrag noch einmal genau durchlesen. Falls du Zweifel hast, kannst du auch direkt beim GU nachfragen. Es ist jedoch ratsam, schriftliche Beweise für diese Vereinbarung zu haben, falls es in der Zukunft zu Problemen kommt. Hier sind einige Beispiele, wie die Kosten der Nachrüstung in verschiedenen Vertragsarten geregelt sein können: Vertrag mit Festpreis In einem Vertrag mit Festpreis ist die Nachrüstung normalerweise im Preis enthalten. Der GU übernimmt die Kosten, falls die Nachrüstung notwendig ist, um das Projekt zu vervollständigen. Vertrag mit Einheitspreis In einem Vertrag mit Einheitspreis ist die Nachrüstung normalerweise nicht im Preis enthalten. Der GU übernimmt jedoch die Kosten, wenn die Nachrüstung aufgrund eines Fehlers oder einer Unvollständigkeit im ursprünglichen Angebot notwendig ist. Vertrag mit Kosten plus In einem Vertrag mit Kosten plus trägt der Kunde normalerweise die Kosten der Nachrüstung. Der GU wird jedoch eine schriftliche Genehmigung des Kunden einholen, bevor er mit der Nachrüstung beginnt. Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Wenn du weitere Fragen hast, zögere nicht, dich zu melden. Beste Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben June 3, 2023 Melden Share Geschrieben June 3, 2023 Hey Nessio, Als jemand, der ebenfalls mit einem GU ein Haus gebaut hat, kann ich dir sagen, dass die meisten GU wahrscheinlich die Verantwortung für die Nachrüstung übernehmen werden. Es ist in ihrem Interesse, einen guten Ruf zu haben und zufriedene Kunden zu behalten. Aber, wie Swiss.Stephan sagte, solltest du das noch einmal gründlich im Vertrag prüfen und gegebenenfalls eine schriftliche Vereinbarung treffen, falls nötig. Wenn die Kosten tatsächlich auf dich zurückfallen, ist es vielleicht möglich, sie mit dem GU in Raten zu zahlen. Beste Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben June 3, 2023 Melden Share Geschrieben June 3, 2023 Hi Nessio, Eine Treppe ohne Handlauf stellt in einem Wohnhaus ohne Zweifel ein Sicherheitsrisiko dar. Mir ist jedoch aufgefallen, dass du kein Wort über die Art der Treppe verloren hast. Wurde vielleicht eine besonders künstlerische Treppe installiert, bei der der Handlauf schwer zu montieren oder teurer als eine Standardlösung ist? Wenn dies der Fall ist, könntest du vielleicht mit der Baubehörde sprechen und eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Aber das Wichtigste ist, dass du den Handlauf installieren lässt, um das Haus sicher und gesetzeskonform zu machen. Liebe Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...