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Swiss.Stephan

Steuer-Honorare auf GU-Mehrpreise?

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Hallo zusammen,

Ich habe festgestellt, dass unser GU 8% Mehrwertsteuer auf das Total (15% Honorar + Mehrpreise) berechnet hat. Ist das denn legal? Es würde nämlich heissen, dass wir doppelt die Mehrwertsteuer bezahlen!

Bei folgendem Beispiel wird das Problem deutlich: Küchenmehrkosten betragen CHF 10'000 inkl. MWST, das Honorar des GU beträgt CHF 1'500, auf dieses wird nun 8% MWST in Höhe von CHF 120 berechnet. Das Total würde dann nicht bei CHF 11'620 (10'000 + 1'500 + 8% MWST), sondern bei CHF 12'420 (10'000 + 1'500 + 8% MWST auf Total) liegen!

Ich bin mir sicher, dass die Steuer nur auf das Honorar des GU basieren sollte, aber bin ich hier auf dem richtigen Pfad?

Grüsse

Swiss.Stephan

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Hey Stephan,

das ist eine entscheidende Frage, die sich viele Handwerker und Dienstleister stellen. Wie läuft die Berechnung der Mehrwertsteuer ab und wie wirkt sie sich auf das GU-Honorar aus? Wir haben uns auf die Suche nach einer Antwort begeben und sind fündig geworden. Grundsätzlich ist es durchaus legal, die Mehrwertsteuer auch auf das GU-Honorar zu berechnen. Doch warum ist das so?

Die Antwort ist einfach: Wenn ein Handwerks- oder Dienstleistungsbetrieb die Mehrwertsteuer an den Kunden weitergibt, muss er diese auch für alle auf seiner Rechnung ausgewiesenen Teile berechnen. Das betrifft in erster Linie die Mehrpreise und das Honorar des GU. Doch warum ist esdennoch wichtig, die Mehrwertsteuer auf das gesamte Auftragsvolumen anzuwenden?

Stell dir vor, du beauftragst einen GU mit der Installation einer neuen Küche. Wenn er nur die Mehrwertsteuer auf das Honorar berechnet, könnte er versucht sein, möglichst viele Kosten in dieses höhere Honorar einzubeziehen. So würde die Gesamtsumme der Rechnung steigen und der Kunde könnte am Ende für mehr bezahlen als eigentlich nötig wäre.

Um diesen Fall zu vermeiden, ist es immer besser, die gesamte Rechnung offenzulegen und die Mehrwertsteuer auf alle Teile des Prozesses zu erheben. So kannst du sicherstellen, dass die Kosten immer fair verteilt sind und du für den GU-Aufwand nur den tatsächlichen Aufpreis der Küche bezahlst. Noch ein paar Beispiele: Stelle dir vor, du beauftragst einen Elektriker mit der Installation von Steckdosen in deinem Haus.

Der Elektriker berechnet dir nicht nur die Arbeitszeit, sondern auch die Fahrtzeit und das benötigte Werkzeug. In diesem Fall solltest du auf jeden Fall die Mehrwertsteuer auf das gesamte Angebot anwenden, um sicherzustellen, dass du nur für die tatsächlich erbrachte Leistung bezahlst.

Oder ein weiteres Beispiel: Du beauftragst einen Schlüsseldienst, der dir deine Wohnungstür öffnet. Hier solltest du darauf achten, dass auch die Mehrwertsteuer auf die Anfahrtspauschale berechnet wird, um sicherzustellen, dass du nur für die tatsächlich erbrachte Leistung bezahlst.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es durchaus legitim ist, die Mehrwertsteuer auf das GU-Honorar zu berechnen. Wichtig ist jedoch, dass die Mehrwertsteuer auch auf alle Teile des Auftragsvolumens angewendet wird. Nur so kannst du sicherstellen, dass du für die tatsächlich erbrachte Leistung bezahlst und am Ende nicht mehr ausgibst als nötig wäre. Ich hoffe, diese Informationen helfen dir weiter.

Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten stehe ich dir gerne zur Verfügung.

Liebe Grüsse,

Nessio

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Hallo Swiss.Stephan, ich selbst habe mich auch schon mit diesem Thema befasst. Ich konnte auf eine weitere Antwort stossen, die ich als hilfreich empfand.

Es kommt darauf an, ob es eher eine Bau- oder Renovierungsleistung handelt, die durch den GU erbracht wird. Im Falle einer Renovierung wird daher Mehrwertsteuer nur für die erbrachten Einzelteile des GU wie das Aufhängen von Lampen erhoben. Für eine Bau-Dienstleistung (z.B. beim Neubau eines Hauses) hingegen stimme ich zu mit Nessio, dass der gesamte Prozess der Transparenz wegen in der Rechnung dargestellt werden soll.

Viele Grüssen, FWinkler

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Das ist eine interessante Diskussion. Ich frage mich, ob es möglich ist, dass Sie als Kunde selbst die Kosten in die Hand nehmen, anstatt das Honorar des GU zu erhöhen. Zum Beispiel, hätten Sie die Extrarechnungen, die in der Höhe des Honorars des GU liegen, direkt mit den jeweiligen Lieferanten abgeschlossen, könnten Sie viel von der Mehrwertsteuer sparen. Allerdings könnte dies die Rechenschaftspflicht des GU verletzen, wenn eine Verbindung zwischen dem GU und den Lieferanten besteht. Was meint ihr dazu?

Grüsse, Nicola

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