Swiss.Stephan Geschrieben June 3, 2023 Melden Share Geschrieben June 3, 2023 Hallo zusammen, Ich habe kürzlich eine Eigentumswohnung erworben und möchte nun Änderungen an der Küchenausstattung vornehmen. Der Generalunternehmer (GU) hat mir jedoch mitgeteilt, dass ich bei Mehrkosten von 10% davon 10% Abgaben zahlen muss. Dies sei auch auf die Mehrwertsteuer zu berechnen. Ich bin mir jedoch nicht sicher, ob dies rechtens ist. Ich denke, dass ich nur auf den tatsächlichen Mehrpreis Abgaben zahlen muss. Was meint ihr dazu? Danke im Voraus für eure Einschätzungen. Viele Grüsse Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben June 3, 2023 Melden Share Geschrieben June 3, 2023 Grüezi Swiss.Stephan, Als Mitarbeiter der Baubranche kann ich dir bestätigen, dass der Generalunternehmer (GU) im Recht ist. Wenn Änderungen am Bau vorgenommen werden sollen, die über den ursprünglichen Vertrag hinausgehen, wird dies als Mehrpreis betrachtet. Der Grund dafür ist einfach: Der ursprüngliche Vertrag, auch bekannt als Basisvertrag, wurde zwischen dem Käufer und dem Verkäufer geschlossen und umfasst alles, was vereinbart wurde. Wenn der Käufer nun Änderungen vornehmen möchte, die nicht im ursprünglichen Vertrag enthalten sind, muss der Verkäufer zusätzliche Leistungen erbringen, die nicht berücksichtigt wurden. Als Beispiel nehmen wir an, dass du einen Vertrag über den Bau deines Hauses abgeschlossen hast und beschlossen hast, dass es fünf Schlafzimmer, zwei Badezimmer und eine Küche geben wird. Nach einigen Wochen jedoch entscheidest du dich, dass du ein weiteres Schlafzimmer, ein zusätzliches Badezimmer und eine grössere Küche haben möchtest. Für den Generalunternehmer bedeutet das, dass er zusätzliche Ressourcen benötigt, um die Änderungen durchzuführen, wie z.B. zusätzliche Materialien für das zusätzliche Zimmer und Bad, die eventuelle Verlegung von Rohren oder Kabeln und den Einbau neuer Küchengeräte. Diese zusätzlichen Leistungen werden als Mehrpreis betrachtet. Es ist wichtig zu beachten, dass der Mehrpreis nicht nur die Kosten für zusätzliches Material und Arbeitskraft umfasst. Es beinhaltet auch eine 10-prozentiger Zuschlag, der die Verwaltungskosten und mögliche Haftungsrisiken abdecken soll. Die Verwaltungskosten beinhalten alle zusätzlichen Kosten, die der Generalunternehmer bei der Verwaltung des Projekts, wie z.B. Buchhaltung, Materialbeschaffung, Abrechnung oder Kommunikation mit anderen Gewerken, hat. Die möglichen Haftungsrisiken beziehen sich auf mögliche Probleme, wie z.B. fehlerhafte Lieferungen oder die Nichteinhaltung von Fristen, die durch die Änderungen entstehen können. Es ist auch wichtig zu beachten, dass der Mehrwertsteuer auf den Zuschlag berechnet wird, da dieser Teil des Gesamtpreises des Projekts ist. Beispiel: Wenn der Mehrpreis 10.000 CHF beträgt, würde der Zuschlag 1.000 CHF betragen. Die Mehrwertsteuer würde dann auf den Gesamtpreis von 11.000 CHF berechnet werden. Ich hoffe, ich konnte dir mit diesen Informationen helfen und deine Fragen zum Mehrpreis und Zuschlag klären. Gruss, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben June 3, 2023 Melden Share Geschrieben June 3, 2023 Hallo Swiss.Stephan, ich habe gehört, dass man mit dem GU Geschäfte machen kann, indem man ihm für die Mehrkosten eine Liste mit den gewünschten Geräten gibt und ihn bittet, dir eine neue Offerte zu machen. Die Geräte, die im ersten Angebot enthalten waren, müssten dann nicht wieder bezahlt werden. Ich hoffe, das hilft dir weiter. Liebe Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben June 3, 2023 Melden Share Geschrieben June 3, 2023 Hallo Stephan, eine interessante Assoziation zum Thema «GU-Honorar» gibt es auch im Zusammenhang mit der Schneeräumung: Auch hier treten ähnliche Fragen auf. Bei uns in Luzern wurde letztes Jahr eine solche Diskussion zum Thema: Die Stadt wollte den Hausbesitzern die Schneeräumung übergeben und dafür 30% Honorar verrechnen. Der Entscheid wurde schlussendlich aufgehoben, jedoch blieb die Frage bezüglich der Abgaben noch ausstehend. Aus meiner Sicht sind Abgaben in Höhe von 30% bei der Schneeräumung nicht gerechtfertigt. Ich wünsche dir eine gute Entscheidung. Beste Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...