Nessio Geschrieben June 3, 2023 Melden Share Geschrieben June 3, 2023 Hallo zusammen, ich habe eine Frage zum GU-Vertrag. Meine GU (Generalunternehmerin) hat während des Baus einen vergessenen Posten bemerkt und möchte ihn nun nachträglich in Rechnung stellen. Es handelt sich um die Abwasserpumpe im Keller, die erst kurz vor Ende bemerkt wurde. Wir haben die Pumpe aber schon begonnen zu nutzen, doch sie wurde in der Rechnung nicht berücksichtigt. Ich frage mich, ob wir den Nachtrag akzeptieren müssen oder ob es ihr Fehler ist, der abgeschrieben werden muss. Hat jemand von euch Erfahrungen damit? Viele Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben June 3, 2023 Melden Share Geschrieben June 3, 2023 Hallo Nessio, Ich kann gut verstehen, was du durchmachst. Es ist frustrierend, wenn man eine Rechnung erhält, die nicht den erwarteten Kosten entspricht. Mir ist das auch schon einmal passiert, als ich meine Küche renovierte. Ich hatte mit meinem Generalunternehmer (GU) alles sorgfältig geplant und war der Meinung, dass ich alle Kosten im Voraus verstanden hatte. Als ich jedoch die Rechnung erhielt, stellte ich fest, dass ein Posten fehlte. Zunächst war ich verwirrt und fragte mich, ob ich einen Fehler gemacht hatte. Ich entschied mich jedoch, meinen GU anzurufen, um zu erfahren, was passiert war. Er erklärte mir, dass der Posten bei der Planung übersehen worden war und bat mich, ein Angebot für den Nachtrag anzunehmen. Ich war jedoch der Meinung, dass der Fehler bei meinem GU lag und nicht bei mir. Aus diesem Grund lehnte ich das Angebot ab und verlangte, dass er die Kosten übernimmt. Immerhin lag es an seinem Unternehmen, etwas von der ursprünglich vereinbarten Leistung nicht in die Rechnung aufzunehmen. Dies ist ein Beispiel dafür, dass es wichtig ist, immer genau zu prüfen, was in einer Rechnung enthalten ist. Oft ist es ein einfacher Fehler, der korrigiert werden kann, indem man mit dem Lieferanten spricht oder die Details sorgfältig überprüft. In anderen Fällen kann es jedoch notwendig sein, sich gegenüber dem Lieferanten durchzusetzen und zu verlangen, dass er seiner vertraglichen Verpflichtung nachkommt. Es ist wichtig, dass man von Anfang an klare Vereinbarungen trifft und dokumentiert, was in einem Angebot und einer Rechnung enthalten sein soll. Auf diese Weise kann man später darauf verweisen, wenn es Probleme gibt. In meinem Fall ging es am Ende gut aus. Mein GU hat die Kosten übernommen, und ich musste keine zusätzlichen Ausgaben tätigen. Ich hoffe, dass dir meine Erfahrungen und Tipps helfen werden, deine Fragen zu klären und ähnliche Situationen in Zukunft zu vermeiden. Beste Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben June 3, 2023 Melden Share Geschrieben June 3, 2023 Hi Nessio, generell gilt im GU-Vertrag, dass der Auftraggeber nur für das bezahlen muss, was schriftlich im Vertrag vereinbart wurde. Wenn der GU merkt, dass er etwas vergessen hat, sollte er das zeitnah kommunizieren und eine Gesamtlösung anbieten. Wenn der GU den Nachtrag nicht zeitnah meldet, kann die Nachforderung unter Umständen verjähren. Ich würde an deiner Stelle die genauen Vertragsbedingungen prüfen und mit einem Anwalt sprechen, falls du unsicher bist. Viele Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben June 3, 2023 Melden Share Geschrieben June 3, 2023 Hey Nessio, abgesehen von der Frage, ob der GU den vergessenen Posten nachträglich abrechnen darf oder nicht, würde ich auch prüfen, ob der GU bei den bisher erbrachten Leistungen die vereinbarte Qualität eingehalten hat. Hast du beanstandungsfreie Abnahmen erteilt? Wenn nicht, könnte es sein, dass du in diesem Fall etwas mehr Druck machen kannst, um den Nachtrag nicht zahlen zu müssen. Evtl. eine Option für dich bei der Verhandlung. Gruss, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...