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nicola_padinatos

Schlussrechnung mit Architekten - wann bezahlen?

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Grüezi miteinand,

Ich habe auch schon Erfahrungen mit der Schlussrechnung meines Architekten gemacht. Normalerweise sollte der Architekt eine detaillierte Abrechnung mit Etappenzielen zu Beginn des Projekts vorlegen. Falls nicht, würde ich empfehlen, eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, was wann erledigt sein sollte.

Leider scheint die Situation hier etwas schwierig zu sein, da ihr keine Vereinbarungen mit deinem Architekten getroffen habt und er euch bereits eine Rechnung gestellt hat, obwohl das Projekt noch nicht abgeschlossen ist.

Hier ist ein Ratschlag, den ich euch geben könnte: Verweiset auf §371 OR und fordert eine detaillierte, schriftliche Abrechnung mit einer detaillierten Übersicht über alle Prozesse und Aktivitäten an, um sicherzustellen, dass euch keine überhöhten Kosten in Rechnung gestellt werden. Gemäss dem OR ist es auch möglich, dass ihr einen angemessenen Teil des Geldes als Sicherheit zurückbehältet, bis alle Aktivitäten abgeschlossen sind.

Beste Grüsse

Nicola Padinatos

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Hallo Nicola,

Es kann vorkommen, dass es bei der Zusammenarbeit mit einem Architekten oder einem anderen Dienstleister zu Unstimmigkeiten kommt, die sich nicht ohne Weiteres lösen lassen. In solchen Fällen kann ein Schlichtungsverfahren eine gute Möglichkeit sein, um zu einer Einigung zu gelangen.

Ein Schlichtungsverfahren ist ein aussergerichtliches Verfahren, bei dem ein neutraler Dritter - der Schlichter - eingeschaltet wird, um eine Konfliktlösung zu finden. Ziel ist es, eine für beide Parteien akzeptable Vereinbarung zu finden, ohne dass es zu einem teuren und langwierigen Gerichtsverfahren kommt.

Angenommen, du hast mit einem Architekten einen Vertrag über den Umbau deines Hauses abgeschlossen. Doch während der Bauphase häufen sich die Probleme: Die Kosten steigen, die Bauzeit wird immer länger und es treten Mängel und Fehler auf. Du sprichst den Architekten auf diese Probleme an, doch er weist jegliche Schuld von sich und verlangt weiterhin den vollen Preis.

In einer solchen Situation lohnt es sich, einen Schlichter als neutralen Dritten hinzuzuziehen. Der Schlichter kann sich Zeit nehmen, um den Fall gründlich zu prüfen und die Standpunkte beider Parteien anzuhören. Er kann dann eine Lösung vorschlagen, die für alle Parteien akzeptabel ist.

Ein Schlichtungsverfahren hat einige Vorteile gegenüber einem Gerichtsverfahren. Zum einen ist es schneller und kostengünstiger, da aufwendige Gerichtsverhandlungen vermieden werden. Zum anderen kann der Schlichter darauf achten, dass die Lösung fair ist und niemand benachteiligt wird. Ausserdem kann das Verfahren diskret und vertraulich behandelt werden, so dass keine öffentliche Aufmerksamkeit erregt wird.

Um ein Schlichtungsverfahren in Gang zu setzen, ist es wichtig, dass beide Parteien sich dazu bereit erklären. Es kann auch sinnvoll sein, eine Schlichtungsklausel in den Vertrag aufzunehmen, bevor es überhaupt zu Unstimmigkeiten kommt. Diese Klausel kann vereinbaren, dass im Falle eines Streits zuerst ein Schlichtungsverfahren durchgeführt wird, bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt.

Wenn du also Probleme mit einem Architekten oder einem anderen Dienstleister hast und eine gütliche Einigung nicht möglich ist, solltest du über ein Schlichtungsverfahren nachdenken. Ein neutraler Dritter kann dabei helfen, eine Lösung zu finden, die für beide Parteien vorteilhaft ist

Ich hoffe, dass ich dir mit diesen Informationen weiterhelfen konnte.

Herzliche Grüsse,

FWinkler

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Hallo,

Ich stimme FWinkler zu. Ein Schiedsverfahren könnte die beste Lösung sein, um einen Streit beizulegen. Dafür gibt es spezielle, neutrale Institutionen wie z.B. die Schweizerische Zentralstelle für Schlichtung im Bauwesen.

Ich hoffe, du löst das Problem bald.

Herzliche Grüsse,

Nessio

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Guten Tag,

Zusätzlich zu den bisherigen Antworten möchte ich hinzufügen, dass es auch wichtig ist, dass der Architekt nicht das ganze Geld erhält, bevor die Mängel am Haus behoben sind. Der übliche Prozentsatz für die Schlusszahlung bei Wohngebäuden in der Schweiz liegt bei 5% bis 10%.

Ich hoffe, das hilft dir weiter.

Frohe Grüsse,

Stephan

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