nicola_padinatos Geschrieben June 3, 2023 Melden Share Geschrieben June 3, 2023 Ich habe mich schlau gemacht und fasse es mal zusammen, was ich gefunden habe. Der GU-Zuschlag ist ein Betrag, den ein Generalunternehmer auf die eigene Leistung aufschlägt. Aber was genau gehört dazu? Ich denke, in einem Werkvertrag sollte alles aufgeführt sein, was zusätzliche Kosten verursacht: Planungsleistungen, Nachträge, Materialkosten und Montage- sowie sonstige Aufwände. Doch das ist möglicherweise nicht immer der Fall. Auch ich habe schon erlebt, dass Materialaufwände oder Mehrleistungen nicht klar definiert waren, so dass im Nachhinein noch aufgeschlagen werden konnte. Ein Beispiel dazu: Der GU hat im Planungsprozess bestimmt, dass in einem Raum 6 Steckdosen verbaut werden sollen und 6 Lichtschalter. Wenn ich jetzt zusätzlich dazu die Anzahl der Schalter erhöhe, ist das eine Mehrleistung, da der Plan angepasst werden muss. Hier fallen laut Vertrag die 15% Zuschlag an. Wähle ich jedoch bessere Steckdosen oder Schalter, behalte aber die Menge bei, so fällt laut Vertrag ebenfalls der Zuschlag an, obwohl keine zusätzliche Arbeit entsteht. Ich wäre dankbar, wenn ihr mich korrigieren oder ergänzen könntet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben June 3, 2023 Melden Share Geschrieben June 3, 2023 Der GU-Zuschlag ist eine zusätzliche Gebühr, die dem Generalunternehmer (GU) eines Bauvorhabens im Rahmen eines Vertrags gezahlt wird. Es gibt verschiedene Arten von Verträgen, bei denen der GU-Zuschlag relevant ist. Dabei geht es oft um das Budget, das im Vertrag festgelegt wird. Eine Vertragsform, bei der der GU-Zuschlag besonders wichtig ist, ist der Pauschalvertrag. Hierbei wird eine fixe Summe vereinbart, die alle Kosten abdecken soll. Wenn das Projekt jedoch mehr kostet als ursprünglich geplant, erhöht sich der GU-Zuschlag. Dies geschieht in der Regel in einem prozentualen Verhältnis zum Überbudget. Ein Beispiel: Angenommen, das Budget für ein Bauvorhaben beträgt 500.000 CHF und der GU-Zuschlag beträgt 10 Prozent. Wenn das Projekt am Ende 550.000 CHF kostet, erhöht sich der GU-Zuschlag um 5.000 CHF auf 55.000 CHF insgesamt. Es gibt jedoch auch andere Formen von Verträgen, bei denen der GU-Zuschlag relevant ist. Zum Beispiel kann es einen Vertrag geben, bei dem eine bestimmte Anzahl von Stunden oder Arbeitstagen vereinbart wird. Wenn der GU länger arbeiten muss als geplant, um das Projekt fertigzustellen, kann der Zuschlag erhöht werden. Es ist wichtig zu beachten, dass sich der GU-Zuschlag normalerweise nicht auf die Materialkosten auswirkt. Diese werden separat aufgelistet und sind oft nicht Teil des Budgets. Wenn sich die Materialkosten jedoch signifikant erhöhen, kann dies dazu führen, dass der GU seine Kalkulation überdenken und den Zuschlag entsprechend anpassen muss. Es ist wichtig, dass alle Vertragsbedingungen klar und transparent sind, um mögliche Missverständnisse oder Unstimmigkeiten zu vermeiden. Um sicherzustellen, dass ein Vertrag fair und angemessen ist, empfiehlt es sich, sich mit einem Fachanwalt für Baurecht zu beraten. Generell gilt: Je komplexer das Bauvorhaben, desto komplexer wird auch der Vertrag werden. Es lohnt sich jedoch immer, sorgfältig durchzulesen und sicherzustellen, dass man alle Bedingungen versteht, bevor man ihn unterschreibt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben June 3, 2023 Melden Share Geschrieben June 3, 2023 Zum Thema Materialaufwände würde ich da nochmal nachfragen, ob das wirklich immer so vertraglich geregelt sein kann. Der Arbeitsaufwand ist ja im Wesentlichen von zwei Dingen abhängig: Planungsaufwand und Montageaufwand. Planung = Zeitaufwand = Kosten, Material = Preisaufwand, aber beide Zusatzleistungen erhöhen die Gesamtleistung des GU. Das widerum hat mit der Gesamtabrechung des Bauvorhabens zu tun. Vor allem bei kleineren Bauprojekten, bei der auf Kleinmengen zurückgegriffen wird, wird die immense Preisdifferenz bei hochwertigen Materialen kaum durch den im Vertrag vorgesehenen prozentualen Zuschlag abgedeckt. Sinnvoller wäre es hier doch, Materialaufwände genau auszuspezifizieren und mit Pauschalpreisen oder einer detaillierten Ausweisung, die später keine Widersprüche zulässt, zu arbeiten. Dieses Materialbudget kann man auch im Rahmen des Werkvertrags separat verhandeln. Wäre das nicht auch eine Option? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben June 3, 2023 Melden Share Geschrieben June 3, 2023 Ich habe in einem Werkvertrag mal eine Klausel gelesen, die den Zeitfaktor regelte. Die Klausel besagte, dass Mehrleistungen, wie zum Beispiel Umplanungen, ausdrücklich in einem bestimmten Zeitrahmen eingehalten werden müssen, da ansonsten die Leistung des GU dem Vertrag nicht entsprechen würde und daraus Schadensersatzansprüche entstehen könnten. Hier scheint es auch um eine grobe Terminabsprache zu gehen, bei der Abweichungen auch den Planungs- und Materialaufwand beeinflussen können. Doch das ist meine persönliche Einschätzung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...