Swiss.Stephan Geschrieben June 4, 2023 Melden Share Geschrieben June 4, 2023 Hallo zusammen, ich habe kürzlich einige Angebote von Architekten gesehen, die keine Einträge im Handelsregister hatten. Ich frage mich, ob es trotzdem sicher ist, mit ihnen Verträge abzuschliessen, oder ob ich dadurch ein Risiko eingehe. Ich kenne die Bedeutung eines Eintrags im Handelsregister nicht genau und würde mich sehr freuen, wenn jemand von euch erklären könnte, worauf man achten sollte. Besten Dank und Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben June 4, 2023 Melden Share Geschrieben June 4, 2023 Hallo Stephan, Ich kann dir zwar nicht als Architekt weiterhelfen, aber ich möchte dir in Bezug auf die Notwendigkeit eines Eintrags im Handelsregister einige wichtige Informationen liefern. Es hängt tatsächlich davon ab, welche Art von Unternehmen das Architekturbüro ist und wie es organisiert ist. Wenn das Architekturbüro eine Einzelunternehmung oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist, ist ein Eintrag im Handelsregister nicht zwingend erforderlich. Allerdings muss man in diesem Fall darauf achten, ob das Unternehmen aufgrund von anderen Gesetzen oder Qualifikationen andere Registrierungen vornehmen muss. Zum Beispiel kann ein Unternehmen, das mit öffentlichen Aufträgen arbeitet, bestimmte staatliche Bestimmungen und Zertifikate vorweisen müssen. Andererseits ist ein Eintrag im Handelsregister obligatorisch, wenn das Architekturbüro eine Kapitalgesellschaft ist, wie eine KG, AG oder GmbH. Hierbei handelt es sich um Unternehmen, die in der Regel mit einem grösseren Kapital arbeiten und eine persönliche Haftung der Eigentümer ausschliessen möchten. Unabhängig davon, ob ein Handelsregistereintrag besteht oder nicht, ist es wichtig, sicherzustellen, dass das Architekturbüro alle notwendigen Zertifikate und Versicherungen hat. Eine solche Absicherung zeigt, dass das Unternehmen die erforderlichen Qualifikationen nachweisen kann und bereit ist, bei möglichen Schäden oder Problemen mit der Arbeit haftbar zu sein. Wenn Sie also ein Architekturbüro beauftragen möchten, sollten Sie immer sorgfältig prüfen, ob das Unternehmen über alle notwendigen Zertifikate und Registrierungen verfügt. Schliesslich schliessen Sie einen Vertrag ab, der detailliert aufführt, welche Leistungen erbracht werden und zu welchen Konditionen. Ich hoffe, ich konnte dir helfen, die notwendigen Informationen zu finden. Viele Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben June 4, 2023 Melden Share Geschrieben June 4, 2023 Hi Swiss.Stephan, wenn es keine dringende Eile gibt, würde ich empfehlen, dass du dich vorerst bei den Architekten erkundigst und ihnen einige Fragen zum Eintrag im Handelsregister stellst. Das kann dir helfen, ihr Unternehmen besser kennenzulernen. Falls du eine andere Möglichkeit möchtest, kannst du überprüfen, ob das Unternehmen, mit dem du arbeiten möchtest, ein Mitglied bei einer Handelskammer ist. Sollte es der Fall sein, hättest du einen zusätzlichen Schutz. Ich hoffe, das hilft dir weiter. Beste Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben June 4, 2023 Melden Share Geschrieben June 4, 2023 Hallo Stephan, eine Frage, die sich auf den Eintrag im Handelsregister bezieht, ist eine Sekundärfrage gegenüber der eigentlichen Aufgabe - nämlich, ein Gebäude zu errichten. Ich empfehle dir, zuerst die Qualität der Arbeit des Architekturbüros und dessen Ruf zu prüfen. Eine Menge Kundenbewertungen oder Referenzen über das Unternehmen können dir helfen, eine fundierte Entscheidung zu treffen. Du solltest auch sicherstellen, dass der Vertrag, den du aushandeln möchtest, detailliert genug ist. So kannst du dich absichern, falls das Architekturbüro seine Leistungen nicht erfüllt. Ich hoffe, diese Infos sind hilfreich. Viele Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...