Nessio Geschrieben June 4, 2023 Melden Share Geschrieben June 4, 2023 Hallo zusammen! Ich habe eine Frage zum Thema Werksverträge beim Hausbau. Kurz zur Sachlage: Ich habe im Jahr 2007 ein Stück Bauland in Lauwil gekauft und mich danach an WeberHaus (WH) gewendet, um Unterlagen für die Bank zu erhalten und einen Kredit zu beantragen. WH hat mich mit einem Architekten in Kontakt gebracht und ich hatte die Möglichkeit, meine Wünsche zum Hausbau zu äussern. Dem Architekten habe ich Änderungen an seinen bereits gefertigten Plänen mitgeteilt. Allerdings hat die Gemeinde von ihrem Rückkaufsrecht Gebrauch gemacht, bevor ich das Projekt mit WH abschliessen konnte. Nun, im Jahr 2009, habe ich ein Schreiben von WH erhalten, in dem das Unternehmen Anspruch auf 10% des Wertes des Werkvertrags geltend gemacht hat, den sie behaupten, ich abgeschlossen hätte. Es gab jedoch nie eine Besprechung zu Einzelheiten oder Details und ich hatte nie eine Bestätigung der Bank über einen Kredit erhalten. Ein Baugesuch wurde auch nie gestellt. Ich war mir dem Unterschreiben eines Kaufvertrags nicht bewusst. Ich frage mich, ob das Verhalten von WH in diesem Fall rechtmässig ist. Ich mache mir grosse Sorgen, da ich eine Betreibung befürchten muss. Ich danke euch im Voraus für eure Hilfe! Viele Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben June 4, 2023 Melden Share Geschrieben June 4, 2023 Lieber Nessio, Ich verstehe, dass Sie sich in einer schwierigen Situation befinden und ich bin bereit, Ihnen einige Ratschläge zu geben. Nachdem ich Ihre Geschichte gehört habe, denke ich, dass die Forderung von WH ungerechtfertigt ist. Es ist wichtig zu verstehen, dass Sie nur dann bezahlen müssen, wenn Sie einen gültigen Vertrag abgeschlossen haben. In diesem Fall haben Sie keinen Werkvertrag abgeschlossen und somit gibt es keinen Grund, warum Sie bezahlen sollten. Ich empfehle Ihnen dringend, einen Anwalt für Vertragsrecht zu kontaktieren und ihm alle Details Ihrer Geschichte zu schildern. Der Anwalt kann Ihnen helfen zu verstehen, was Ihre Rechte und Pflichten sind und ob die Forderung von WH tatsächlich gerechtfertigt ist. Wenn Sie einen seriösen Anwalt finden, kann dies Ihnen helfen, unnötige Zahlungen zu vermeiden. Es ist auch wichtig zu prüfen, ob der Originalvertrag eingesehen werden kann. Wenn Sie den Vertrag nicht haben oder wenn WH sich weigert, ihn Ihnen zu zeigen, könnte das ein Grund zur Sorge sein. Der Vertrag enthält wichtige Informationen darüber, welche Regelungen getroffen wurden und welche Leistungen von Ihnen erwartet werden. Ohne diese Informationen ist es schwer zu sagen, ob die Forderung von WH gerechtfertigt ist. Sollte die Forderung tatsächlich nicht gerechtfertigt sein, können Sie eine Anzeige bei der Polizei wegen Betrugs erwägen. Dies ist zwar ein schwerwiegender Schritt, aber Betrug darf in keinem Fall toleriert werden. Sie sollten jedoch sicherstellen, dass Sie genügend Beweise haben, um Ihre Vorwürfe zu unterstützen. Zusammenfassend möchte ich Ihnen raten, Ruhe zu bewahren und alle Fakten zu sammeln, bevor Sie weitere Schritte unternehmen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Informationen haben, die Sie benötigen, und suchen Sie einen seriösen Anwalt für Vertragsrecht auf, der Ihnen bei Ihrem Fall helfen kann. Ich wünsche Ihnen alles Gute und hoffe, dass Sie eine Lösung finden. Viele Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben June 4, 2023 Melden Share Geschrieben June 4, 2023 Hallo Nessio, ich denke, dass es hier wirklich auf den Vertrag ankommt. Wenn in diesem keine Regelungen vorhanden sind, die Sie zur Zahlung von 10% verpflichten, müssen Sie natürlich auch nicht zahlen. Es ist jedoch üblich, dass ein Werkvertrag eine Klausel enthält, die dem Unternehmen eine Entschädigung gewährt, falls ein Bauvorhaben aus Gründen, die nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegen, aufgegeben wird. Diese Klausel muss jedoch vom Unternehmen in schriftlicher Form bereitgestellt werden und der Vertragspartner muss sie unterschreiben. In jedem Fall sollten Sie einen Anwalt konsultieren, um eine rechtliche Einschätzung zu erhalten. Ich denke, dass Sie mit einer professionellen Lösung am besten beraten wären. Beste Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben June 4, 2023 Melden Share Geschrieben June 4, 2023 Hallo Nessio, Ich gebe meinen Vorrednern Recht. Wenn Sie keinen Vertrag unterschrieben haben, in dem eine Zahlung von 10% vereinbart wurde, haben Sie auch keine Verpflichtungen. Allerdings würde ich die Möglichkeit einer alternativen Lösung in Betracht ziehen, um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, falls doch irgendwelche Klauseln im Vertrag stehen sollten, die Sie bisher nicht bemerkt haben. Es könnte sein, dass eine Einigung auf eine flexible Zahlungsfrist eine Option ist, die beiden Parteien entgegenkommt. Diese könnte dann immer noch durch eine rechtliche Untersuchung abgesegnet werden. Alles Gute, Swiss.Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...