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Nessio

Probleme mit Swisshaus-Vertrag: Kann ich zurücktreten?

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Ich habe vor kurzem einen Vertrag mit Swisshaus unterzeichnet, um im Kanton Freiburg ein Haus zu bauen. Jedoch läuft das Projekt nicht wie erwartet und ich bin sehr enttäuscht.

Swisshaus folgt meinem Anliegen im Dossier nicht wie gewünscht und ich empfange sehr selten Nachrichten. Der Projektleiter scheint überfordert zu sein, da er sich hinter seinem Dossier versteckt und keinen Fortschritt zeigt.

Nach der erfolgreichen Baugenehmigung am 14. Dezember 2019 hat Swisshaus das Projekt am 11.03.2020 aufgrund eines Rechenfehlers von uns erneut genehmigen lassen müssen. Leider wurde diese zweite Genehmigung erst am 31.05.2020 von Swisshaus abgeschlossen.

Bis heute habe ich keine einzige Nachricht von Swisshaus erhalten.

Der Vertrag ermöglicht aber, dass beide Parteien vom Vertrag zurücktreten können, wenn die Baubewilligung nicht innerhalb von sechs Monaten nach Einreichung des Baugesuchs erteilt wird. Können wir das also nutzen? Und was passiert mit den bereits gezahlten 17%?

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Hallo Nessio,

Ich kann verstehen, dass du gerade in einer schwierigen Situation steckst. Du möchtest nicht mehr länger an deinem Vertrag mit Swisshaus festhalten und überlegst deshalb, diesen zu kündigen. Grundsätzlich ist es möglich, vom Vertrag zurückzutreten, auch wenn du bereits einen Teil des Gesamtbetrags, nämlich 17%, gezahlt hast.

Es gibt jedoch einige Dinge, die du beachten solltest, bevor du den Vertrag kündigst. Wenn der Bauprozess noch nicht begonnen hat, könnte es von Vorteil sein, den Vertrag zu kündigen. Denn wenn es Verspätungen beim Bau gibt, könntest du für die Verzögerungen haften, die durch das Unternehmen hervorgerufen werden.

Ich rate dir dazu, sorgfältig abzuwägen, ob du den Vertrag tatsächlich kündigen möchtest oder nicht. Wenn du bei Swisshaus bleiben möchtest, solltest du den Vertrag eventuell weiterlaufen lassen, um mögliche rechtliche Schwierigkeiten und zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Wenn du dich jedoch dazu entscheidest, den Vertrag aufzulösen, musst du dich wahrscheinlich mit einigen Herausforderungen auseinandersetzen. Zum Beispiel wirst du eventuell einen Anwalt engagieren müssen, um den Vertrag zu beenden und möglicherweise Geld zurückzufordern. Dies kann zusätzliche Kosten verursachen.

Deshalb solltest du dir gut überlegen, ob du den Vertrag mit Swisshaus kündigen möchtest oder nicht. Es ist wichtig, alle möglichen Konsequenzen abzuwägen, bevor du eine Entscheidung triffst.

Ich hoffe, ich konnte dir mit meinen Ratschlägen weiterhelfen und wünsche dir alles Gute bei deiner Entscheidung.

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Hallo Nessio, ich habe ähnliche Schwierigkeiten mit Swisshaus, insbesondere mit ihrem Kundenservice. Ihr Eindruck, dass der Projektleiter Ihre Notizen nicht verfolgt, kann darauf zurückzuführen sein, dass der Kundensupport von Swisshaus nicht sehr effektiv ist. Meiner Erfahrung nach haben sie viele Aufgaben an externe Anbieter ausgelagert und können daher keine kontinuierliche und effektive Unterstützung bieten. Das ist besonders ärgerlich, wenn es um teure und sensible Projekte wie den Hausbau geht.

Vielleicht sollten wir eine Beschwerde an das Unternehmen richten oder an der Schweizer Schiedsstelle für Mängel im Bau teilnehmen, um den von uns gezahlten Betrag zurückzufordern. Wir könnten dies gemeinsam mit anderen frustrierten Kunden von Swisshaus tun.

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Grüezi Nessio, ich habe den Eindruck, dass Swisshaus sich nicht verantwortlich fühlt, wenn etwas schief geht, und dass sie versuchen, sich hinter ihren Dossiers zu verstecken, wenn es um Verzögerungen und Fehler geht. Ich denke, Sie sollten rechtliche Schritte gegen Swisshaus prüfen, wenn Sie nicht weiterkommen. Dies könnte bedeuten, dass Sie dafür sorgen, dass der Projektleiter haftet, wenn er die Frist von sechs Monaten überschreitet oder die Rechnungsanpassung nicht akzeptiert. Denken Sie jedoch daran, dass rechtliche Schritte sehr kostspielig sein können. Daher sollten Sie dies gründlich prüfen, bevor Sie handeln.

Weiterhin gibt es bei Hausbauerstellung ein Kontrollorgan, genannt Einhaltung der Normen der Arbeitsgesetzgebung, das die Einhaltung der vom gesetzlichen Vertreter erlassenen Vorschriften zur Richtlinienbestimmung der Arbeitsbedingungen kontrolliert. Sie können sich beschweren, wenn Swisshaus nicht Ihrer Zufriedenheit entspricht. Vergewissern Sie sich jedoch, dass Sie eine überzeugende Beschwerde ausarbeiten, da dies der Schlüssel ist, um sie zur Rechenschaft zu ziehen.

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