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Swiss.Stephan

Architektenhonorar: Wie wird es berechnet?

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Hi zusammen,

ich habe gehört, dass man in der Schweiz oft einen Architekten zum Hausbau beauftragt. Ich interessiere mich sehr für diesen Bereich, aber bevor ich einen Architekten engagiere, würde ich gerne einige Fragen stellen.

Wenn der Architekt das Grundstück verkauft und die Pläne erstellt, wird das Architektenhonorar als Prozentsatz vom Betrag mit oder ohne Land berechnet?

Mir hat Swiss.Stephan gesagt, dass ihr Architekt 10% vom Gesamtbetrag rechnet. Hat jemand die gleiche Vereinbarung mit seinem Architekten?

Ich freue mich auf eure Antworten.

Liebe Grüsse,

Stephan

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Hey Stephan,

Das Architektenhonorar in der Schweiz wird normalerweise als Prozentsatz vom Gebäudewert berechnet, unabhängig vom Grundstückswert. Die genaue Höhe des Prozentsatzes hängt allerdings von der Grösse und Komplexität des Projekts ab.

Ein Beispiel: Wenn das Gebäude einen Wert von 1 Million CHF hat, beträgt das Honorar des Architekten bei einem Prozentsatz von 8% 80.000 CHF.

Doch es gibt Ausnahmen: Für sehr exklusive oder komplexe Gebäude berechnen Architekten oft höhere Gebühren. Dabei kann beispielsweise auch der Standort des Gebäudes eine Rolle spielen.

Ein Beispiel für ein exklusives und komplexes Gebäude wäre ein Hotel mit einem hohen technischen Anspruch sowie vielen verschiedenen Räumen, wie einer Lobby, Konferenzräumen, Spa-Bereich und einer Bar. Hier könnten die Architekten ein Honorar von bis zu 15% des Gebäudewertes verlangen.

Ein weiteres Beispiel wäre eine Villa, die auf einem sehr steilen Grundstück gebaut werden soll. Diese Art von Gebäude erfordert eine besonders aufwendige Planung und Bauweise, da das Gebäude aus statischen Gründen auf den Hang abgestützt werden muss. Hier könnte das Honorar des Architekten sogar bei 20% liegen.

Ich hoffe, ich konnte dir mit diesen Informationen weiterhelfen.

Beste Grüsse,

Nessio

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Hi Nessio,

Ich kann dir auch aus erster Hand sagen, dass normalerweise nur der Wert des Gebäudes bei der Berechnung des Honorars berücksichtigt wird. Wenn also ein Architekt das Grundstück verkauft und den Bauprozess durchführt, wird der Prozentsatz auf den Betrag, der in den Bau des Hauses fliesst, angewendet. Der Verkaufspreis des Landes wird in den meisten Fällen bei der Berechnung der Gebühr nicht berücksichtigt.

Ich denke, dass es in deinem Fall am besten wäre, klarzustellen, ob die Berechnung 10% des Gesamtbetrags inklusive des Grundstücks umfasst. Eine klare Vereinbarung könnte mögliche Missverständnisse weiter reduzieren.

Gruss,

Nicola

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Hallo alle zusammen,

Die Frage des Architektenhonorars ist sehr wichtig, aber man sollte auch bedenken, dass es im Falle eines Verkaufs durch den Architekten selbst, auch eine Maklergebühr gibt.

In meinem Fall habe ich eine Maklergebühr in Höhe von 3% des Verkaufswertes des Grundstücks gezahlt. Dies war unabhängig vom Honorar, das ich dem Architekten für den Bau des Hauses gezahlt habe.

Ich denke, es ist ratsam, dies bei der Berechnung der Kosten zu berücksichtigen. Sonst könnte es unangenehme Überraschungen geben.

Viele Grüsse,

FWinkler

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