Nessio Geschrieben June 4, 2023 Melden Share Geschrieben June 4, 2023 Hallo zusammen, Ich frage mich, ob man bei einem GU-Vertrag Abzüge machen kann. Ich habe gerade die Schlussabrechnung von meinem GU erhalten und möchte einige Abzüge vornehmen, da es hier und da hakte und ich einige Arbeiten selber koordinieren musste oder selbst ausführen musste, weil der GU nicht erreichbar war oder sich nicht gekümmert hat. Ich habe den GU darüber informiert und er droht damit, mich vor Gericht zu bringen, wenn ich nicht den gesamten Betrag überweise. Ist das erlaubt? Darf der GU mich zwingen, den vollen Betrag zu zahlen? Ich würde mich freuen, wenn jemand mit ähnlicher Erfahrung dies teilen könnte oder mir in dieser Sache helfen könnte. Liebe Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben June 4, 2023 Melden Share Geschrieben June 4, 2023 Guten Tag Nessio, Es ist wichtig zu wissen, dass Sie als Kunde bei einem Generalunternehmervertrag das Recht haben, berechtigte Abzüge vom vereinbarten Preis vorzunehmen, wenn Sie mit der Arbeit des Generalunternehmers unzufrieden sind oder er seine Aufgaben nicht zu Ihrer vollen Zufriedenheit ausführt. Ein Beispiel dafür wäre, wenn der Generalunternehmer eine Baustelle nicht gemäss den vertraglichen Bedingungen absichert und es dadurch zu einem Arbeitsunfall kommt. In diesem Fall könnten Sie berechtigterweise Abzüge vom vereinbarten Preis für die Entschädigung des Arbeiters in Erwägung ziehen. Wenn der Generalunternehmer jedoch der Meinung ist, dass keine Abzüge berechtigt sind, kann er Sie nicht einfach zwingen, den gesamten fälligen Betrag zu bezahlen. Der Generalunternehmer muss vor Gericht argumentieren, warum er glaubt, dass keine Abzüge berechtigt sind. Ein Beispiel dafür wäre, wenn der Generalunternehmer Leistungen erbracht hat, die im Vertrag nicht ausdrücklich vereinbart waren, aber dennoch notwendig waren. In diesem Fall dürfte der Generalunternehmer das Gericht überzeugen können, dass keine Abzüge berechtigt sind. Es ist wichtig zu betonen, dass Sie nicht einfach Abzüge vornehmen können, ohne nachvollziehbare Gründe vorzubringen. Ein Beispiel wäre, wenn Sie die Arbeit des Generalunternehmers grundlos kritisieren und Abzüge verlangen. In diesem Fall könnte eine Gegenklage des Generalunternehmers gerechtfertigt sein. Es ist ratsam, professionelle Hilfe von einem Anwalt oder Berater in Anspruch zu nehmen, um Ihre Rechte und Optionen zu verstehen und in dieser Angelegenheit klug vorzugehen. Ein Beispiel dafür wäre, wenn der Generalunternehmer Mängel an den Arbeiten bestreitet, die offensichtlich sind, aber schwer zu beweisen. In diesem Fall könnte ein Experte eine unabhängige Bewertung des Schadens durchführen und Ihnen empfehlen, welche Abzüge gerechtfertigt sind. Im Falle einer Drohung des Generalunternehmers mit Klage, haben Sie das Recht, eine Gegenklage einzureichen, wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen oder wenn der Generalunternehmer die vereinbarte Leistung nicht erbringt. Beispiel eines solchen Falls wäre, wenn der Generalunternehmer einen Vertrag mit Ihnen abschliesst, aber die Arbeit nicht erledigt und Sie dadurch finanziell beeinträchtigt sind. In diesem Fall können Sie das Gericht auf Schadensersatz verklagen. In jedem Fall sollten Sie sich immer über Ihre Rechte und Optionen informieren, bevor Sie ein Rechtsverfahren einleiten oder eine Entscheidung treffen. Mit professioneller Beratung können Sie sicherstellen, dass Sie auf dem richtigen Weg sind und Ihre Interessen optimal verteidigt werden. Viele Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben June 4, 2023 Melden Share Geschrieben June 4, 2023 Hey Nessio, Ja, Sie können Abzüge machen, wenn es berechtigt ist. Sie müssen jedoch sicherstellen, dass Sie eine solide Grundlage haben, auf der Sie Ihre Abzüge begründen können, wie etwa eine Aufstellung aller Mängel und Fehler. Vergewissern Sie sich auch, dass Sie den GU vor der Schlussabrechnung über diese Probleme informiert haben, sodass der GU Zeit und Gelegenheit hatte, die Mängel zu beheben. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie vorgehen sollen, empfehle ich Ihnen, eine unabhängige Stelle damit zu beauftragen, die Pläne und Ausführung zu überprüfen und ein Gutachten darüber zu erstellen, ob die Abzüge gerechtfertigt sind oder nicht. Am besten ist es jedoch, eine gütliche Einigung mit dem GU zu erzielen, anstatt sich auf einen juristischen Streit einzulassen. Beste Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben June 4, 2023 Melden Share Geschrieben June 4, 2023 Hallo Nessio, Ich habe in der Vergangenheit ähnliche Erfahrungen gemacht und möchte Ihnen die Bedeutung von klaren und detaillierten Arbeitsbeschreibungen ans Herz legen. Es kann oft schwierig sein, unklare oder schwammige Vorstellungen des Kunden zu verwirklichen. Wenn der Kunde jedoch sehr spezifische Anforderungen hat, kann es einfacher sein, diese umzusetzen. Ich empfehle Ihnen auch, bei zukünftigen Projekten mit dem GU klare Arbeitsbeschreibungen und Fristen zu vereinbaren, um Verzögerungen und Frustrationen zu vermeiden. Ich hoffe, dass dies dazu beitragen wird, zukünftige Projekte problemloser und reibungsloser abzuschliessen. Mit freundlichen Grüssen, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...