nicola_padinatos Geschrieben June 4, 2023 Melden Share Geschrieben June 4, 2023 Ich erhielt kürzlich die Baukostenabrechnung, mehr als ein Jahr nach der Hausabnahme. Ich hatte alle Punkte im Vertrag pauschal vereinbart, ausser einigen wenigen Elementen in den Baunebenkosten. Wir haben mit einem Generalunternehmer (GU) gebaut, also nahm ich an, dass alles gut läuft und ich die Abrechnung gelassen unterschreiben kann. Jetzt kam die böse Überraschung: Die Kosten für die Umgebungsarbeiten waren um genau 67,2 % teurer als die, die ursprünglich geschätzt wurden! Der Mehrbetrag beläuft sich nun auf mehrere zehntausend Schweizer Franken. Meine Fragen sind: Ist es erlaubt, so lange nach Abschluss der Arbeiten eine Abrechnung mit viel höheren Kosten zu senden? Musste der GU nicht die höheren Kosten im Voraus erwähnen? Was kann ich jetzt noch tun? Wäre sehr dankbar für eure Kommentare und Erfahrungen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben June 4, 2023 Melden Share Geschrieben June 4, 2023 Sehr geehrter Nicola Padinatos, Ich habe Ihre Beschwerde über den saftigen Preisanstieg hosentiert und möchte Ihnen mitteilen, dass dieser nicht gerechtfertigt ist. Gemäss dem Obligationenrecht, § 361 müssen die tatsächlichen Kosten eines Bauprojekts mit den geschätzten Kosten im Rahmen von höchstens 20% übereinstimmen. Eine Abweichung von diesem Wert muss rechtzeitig zwischen dem Generalunternehmer (GU) und dem Kunden besprochen werden. Eine spätere Abrechnung mit höheren Kosten ist in diesem Fall also nicht zulässig. Als Beispiel kann ich Ihnen von einem ähnlich gelagerten Fall im Kanton Basel-Land berichten. Hier hatte ich als Betroffener ebenfalls mit einem saftigen Preisanstieg zu kämpfen. Allerdings konnte ich dank der Schlichtungsstelle für Mängel und Streitigkeiten im Bauhauptgewerbe das Problem schnell und kostengünstig lösen. Daher empfehle ich Ihnen, sich unbedingt an einen Anwalt oder einen Bauberater zu wenden. Hier können Sie fachgerechte Unterstützung erhalten und sich über Ihre Rechte und Pflichten im Rahmen des Bauprojekts informieren. Zusammengefasst ist festzuhalten, dass ein saftiger Preisanstieg bei einem Bauprojekt nicht gerechtfertigt ist und gegen das Obligationenrecht verstösst. Eine Abweichung von den geschätzten Kosten um mehr als 20% muss rechtzeitig besprochen werden. Für die Durchsetzung Ihrer Interessen können Sie sich an eine Schlichtungsstelle, einen Anwalt oder einen Bauberater wenden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben June 4, 2023 Melden Share Geschrieben June 4, 2023 Hallo Nicola, ich habe auch Erfahrung mit einem GU beim Hausbau. Ich kann Ihnen raten, die wiederkehrenden Kosten für die Instandhaltung nach der Bauabnahme im Auge zu behalten. Zum Beispiel kann es zu Problemen mit der Heizungsanlage, den Fenstern oder dem Dach kommen. Um böse Überraschungen zu vermeiden, können Sie einen Wartungsvertrag abschliessen. Der Vertrag kann die periodische Überprüfung und Wartung durch eine Fachfirma beinhalten. Die Kosten dafür sollten gedeckt sein. Ein Beispiel: Für eine jährliche Inspektion der Heizanlage durch einen Fachmann können zwischen CHF 150 und 300 anfallen. Überprüfen Sie also sorgfältig Ihren Wartungsvertrag und lassen Sie sich rechtzeitig Angebote von Fachfirmen zukommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben June 4, 2023 Melden Share Geschrieben June 4, 2023 Hallo nicola_padinatos, zu Ihrer Frage, ob der GU auf höhere Kosten hätte hinweisen müssen: Es gibt einen Grundsatz im Vertragsrecht, der "culpa in contrahendo" genannt wird. Das bedeutet, dass Vertragspartner bei Vertragsverhandlungen eine sorgfältige Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitungspflicht haben. Das schliesst auch ein, dass beide Parteien sich bei veränderter Ausgangslage informieren und besprechen müssen, ob höhere Kosten entstehen werden. Andernfalls kann eine Partei bei höheren Kosten die Aufhebung des Vertrags verlangen oder Schadenersatz geltend machen. Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter und ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Klärung Ihres Falls. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...