Jump to content
FWinkler

Kaufvertrag mit zusätzlicher Vereinbarung

Recommended Posts

Sehr geehrte Forum-Mitglieder,

als jemand, der sich aktiv am Haus-Forum beteiligt, möchte ich meine Fragestellung in Bezug auf eine weitere Vereinbarung im Kaufvertrag stellen. Ich und meine Frau suchen nach dem richtigen Anbieter für unser Wunschhaus und haben während unserer Recherche eine interessante Klausel im Vertrag gefunden, die wir nicht vollständig verstehen.

Die Zusatzvereinbarung, die ich meine, lautet: "Vertrag hat Gültigkeit nach Bewilligung des Bauantrages u. Finanzierungszusage der Bank." Aber welchen Wert hat diese Klausel im Vertrag? Und was sind die Konsequenzen, wenn die Bedingungen nicht erfüllt werden?

Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand im Forum, insbesondere Schwörer-Fangemeinde oder irgendwelche Spezialisten für Vertragsrecht, mir helfen könnte, diese Klausel besser zu verstehen. Auch interessiere ich mich dafür, wer im Forum GU-Verträge prüfen kann und welche Kosten damit verbunden sind.

Mit freundlichen Grüssen,

FWinkler

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sehr geehrter FWinkler,

vielen Dank für Ihre Frage in Bezug auf eine wichtige Klausel im Vertrag beim Hauskauf.

Grundsätzlich ist die sogenannte "Bewilligung des Bauantrags"-Klausel von grosser Bedeutung, da sie dem Käufer ein hohes Mass an Schutz vor unerwarteten Ereignissen bietet. Durch diese Klausel wird gewährleistet, dass der Vertrag erst Gültigkeit erlangt, wenn alle notwendigen Genehmigungen durch die zuständige Baubehörde erteilt wurden. Ohne diese Genehmigungen dürfte kein Haus gebaut werden. So ist sichergestellt, dass der Kauf erst nach erfolgreicher Durchführung aller Schritte und Prüfungen, die zur Genehmigung eines Bauprojekts erforderlich sind, erfolgt.

Zudem besteht noch eine weitere Klausel, nämlich die "Finanzierungszusage der Bank". Diese besagt, dass der Vertrag nur dann in Kraft tritt, wenn eine Finanzierungszusage der Bank vorliegt. Mit anderen Worten, es ist ein wichtiger Schutzmechanismus gegen das Risiko, das Haus nicht finanzieren zu können. Wenn die Bank keine Finanzierungszusage erteilt, tritt der Vertrag nicht in Kraft.

Um diese zusätzlichen Klauseln zu verdeutlichen, lassen Sie uns ein Beispiel nennen: Stellen Sie sich vor, dass Sie einen Vertrag abgeschlossen haben und bereits eine Anzahlung geleistet haben. Später stellt sich jedoch heraus, dass Ihre Bank die Finanzierung nicht genehmigt. Ohne diese Klauseln wären Sie verpflichtet, den Kaufbetrag an den Verkäufer zu zahlen, obwohl Sie das Haus nicht finanzieren können. Daher bietet die Klausel maximalen Schutz für den Käufer.

Zur Beantwortung Ihrer Frage, wer im Forum GU-Verträge prüfen kann, können Anwälte und Notare, die sich auf Immobilienrecht spezialisiert haben, sehr hilfreich sein. Sie können die Verträge überprüfen und Empfehlungen aussprechen. Es ist auch möglich, sich an die Verbraucherzentrale zu wenden, um Hilfe bei der Überprüfung des Vertrags zu erhalten.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage vollständig beantworten konnte und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Suche nach Ihrem Traumhaus.

Mit freundlichen Grüssen,

Nicola Padinatos

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Unverbindlich Handwerker Offerten einholen

Hallo FWinkler,

ich stimme nicola_padinatos zu, dass die zusätzliche Klausel im Kaufvertrag sehr wichtig ist und Sie als Käufer schützt. Um Ihre Frage zur Bewertung dieser Klausel zu beantworten: Eine Klausel muss immer im Zusammenhang mit dem Vertrag betrachtet werden. Wenn sie im Widerspruch zu anderen Vertragsbedingungen oder gesetzlichen Vorschriften steht, könnte sie ungültig sein. Es ist jedoch immer am besten, im Vorfeld einen Anwalt zu kontaktieren, um sicherzustellen, dass die Klausel tatsächlich durchsetzbar ist.

Das Überprüfen von GU-Verträgen ist in der Regel keine kostenintensive Angelegenheit. Anwälte, Notare und Verbraucherzentralen bieten in der Regel eine kostenlose Erstberatung an und erstellen dann einen Kostenvoranschlag für eine Überprüfung.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Hauskauf.

Freundliche Grüsse,

Stephan

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo FWinkler,


Eine Ergänzung zur Antwort von Swiss.Stephan: In der Praxis kann es auch vorkommen, dass "zusätzliche" Vereinbarungen nicht im Vertrag auftauchen und daher nur handschriftlich vermerkt werden. In diesem Fall kann es schwierig sein, diese Klausel durchzusetzen, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt. Es ist dann empfehlenswert, eine Kopie des ursprünglichen Vertrags mit den handschriftlichen Korrekturen zu erstellen und von beiden Parteien unterschreiben zu lassen.


Auch wenn in Ihrem Fall die Vereinbarung im Vertrag steht, ist es immer eine gute Idee, präventiv zu sein und eine Kopie des Vertrags für Ihre Unterlagen aufzubewahren.


Mit freundlichen Grüssen,

Nessio

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Unverbindlich Handwerker Offerten einholen

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

Lädt...


×
×
  • Neu erstellen...