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Swiss.Stephan

Abzug des Architektenhonorars bei GU-Verträgen: Ist das möglich?

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Hallo zusammen, ich habe eine Frage bezüglich des Architektenhonorars in GU-Verträgen.

Wir haben kürzlich in der Schweiz mit einem lokalen GU unser Haus gebaut. Der Architekt hat uns leider sehr schlecht beraten und uns mussten z.T. sogar externe Hilfe in Anspruch nehmen, um unser Traumhaus zu verwirklichen. Die einzigen kreativen Vorschläge in der Planungsphase kamen von uns, was uns enttäuscht hat. Mit der Bausausführung durch den GU sind wir grösstenteils zufrieden, nun stellt sich uns die Frage, ob wir vom gemäss GU vereinbarten Betrag das Architektenhonorar abziehen dürfen.

Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand von euch Erfahrungen oder Tipps diesbezüglich teilen würde. Danke!

VG, Stephan

 

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Hey Stephan!

Ich bin ein erfahrener Unternehmer und habe in der Vergangenheit viele Verträge ausgehandelt, einschliesslich Generalunternehmer-Verträge (GU-Verträge).

Als Bauherr ist es wichtig, den GU-Vertrag und den Architektenvertrag sorgfältig zu lesen und zu verstehen, um rechtliche Probleme und Konsequenzen zu vermeiden. Einer der häufigsten Probleme, auf das ich in der Vergangenheit gestossen bin, war, dass der Architekt seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist oder sich sowohl zeitlich als auch finanziell übernommen hatte, was zu erheblichen Verzögerungen und Kostenüberschreitungen führt.

In solchen Fällen kann es zulässig und sogar notwendig sein, das Honorar des Architekten zu kürzen. Wenn Sie jedoch nicht im Einklang mit Ihrem Vertrag vorgehen, kann dies zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Zum Beispiel hatte ich in der Vergangenheit einen Fall, in dem der Architekt uns einige praktische Vorschläge für das Gebäude, das wir bauten, versprochen hatte. Stattdessen gab er uns jedoch eine Vielzahl von zu teuren und unpraktischen Ideen, die nicht umsetzbar waren.

In diesem Fall war es gerechtfertigt, das Honorar des Architekten zu kürzen, da er seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht jeder Vertrag Ihnen das Recht gibt, das Honorar des Architekten zu kürzen. Daher sollten Sie immer Ihren Vertrag sorgfältig prüfen, bevor Sie solche Schritte unternehmen.

Eine ähnliche Situation kann auftreten, wenn Sie einen Generalunternehmer beauftragen. In diesem Fall müssen Sie sicherstellen, dass der Vertrag klare Regelungen und Kriterien für die Qualität der Arbeit, den Zeitrahmen und das Budget enthält. Erfüllt der Generalunternehmer seine Verpflichtungen nicht oder überschreitet er das Budget, können Sie das Honorar entsprechend kürzen oder sogar den Vertrag kündigen.

In der Regel sind GU-Verträge sehr detailliert und enthalten viele Bestimmungen und Bedingungen. Es ist jedoch wichtig, sich die Zeit zu nehmen, um alle Aspekte des Vertrags zu verstehen, bevor Sie Ihre Unterschrift unter das Dokument setzen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es als Bauherr wichtig ist, die Verträge sorgfältig zu lesen und zu verstehen, bevor Sie in ein Bauprojekt investieren. Es ist auch wichtig, sicherzustellen, dass der Vertrag klar festlegt, wer für welche Aspekte des Projekts verantwortlich ist, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

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Guten Tag Stephan!

Ich verstehe Ihren Frust. Es ist ärgerlich, viel Geld für ein schlechtes Beratungsergebnis ausgeben zu müssen. Ich würde empfehlen, sich bei der zuständigen Architektenkammer zu erkundigen, um festzustellen, ob es Möglichkeiten gibt, ein Schiedsverfahren zu beantragen. Sie müssen nicht allein auf sich gestellt sein.

Viele Grüsse und alles Gute,

Nicola

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Nessio hier.

Eine Sache, die ich in der Vergangenheit gelernt habe, ist, dass es wichtig ist, Änderungsanfragen frühzeitig zu diskutieren, um zu vermeiden, dass sich unnötige Kosten für externe Hilfe entwickeln. Aber unabhängig davon, ob Sie während der Planung extern Hilfe in Anspruch genommen haben oder nicht, sollten Sie dem Architekten eine angemessene Zahlung zukommen lassen. Sie können eine Einigung erzielen, indem Sie Ihre Bedenken klar darlegen und möglicherweise verhandeln.

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