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Nessio

Problem mit GU: Milchglas-Fenster ohne Absprache eingebaut

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Hallo zusammen,

In unserem Badezimmer wurde ein Fenster mit Milchglas eingebaut, obwohl wir Klarglas bestellt hatten. Im Baubeschrieb haben wir keine spezifischen Angaben zum Fensterglas gefunden, sondern lediglich Informationen zu Profil, Dichtungen, Beschlägen und Verglasung.

Ich frage mich nun, ob der GU (Generalunternehmer)/Architekt ohne unser Wissen einfach so ein anderes Fensterglas bestellen und installieren darf. Der GU weigert sich, das Glas auf seine Rechnung auszutauschen, aber ich denke, wir haben ein Recht darauf, dass unser Wunsch umgesetzt wird.

Vielleicht hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht oder kennt sich in diesem Bereich aus?

Viele Grüsse,

Nessio

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Hallo Nessio,

ich habe gehört, dass der GU ohne Rücksprache mit euch, das Fenster mit Milchglas installiert hat, obwohl ihr Klarglas bestellt hattet. Das ist natürlich nicht in Ordnung. Solch gravierende Änderungen sollten immer abgesprochen werden.

Ich hatte auch einmal ein ähnliches Problem mit meinem GU. Ich bestellte ein Fenster mit einer speziellen Beschichtung, doch als ich es bekommen habe, war dieses nicht richtig angebracht und ich konnte Probleme mit der Sichtbarkeit feststellen. Nachdem ich das angesprochen hatte, wurde tatsächlich das Glas ausgetauscht und ich habe nichts dafür bezahlen müssen.

Vielleicht solltest du überlegen, ob du mit deinem GU sprechen und eventuell einen Kompromiss finden kannst, der für euch beide akzeptabel ist. Vielleicht kann er dir einen Rabatt oder Reparatur anbieten, um das Problem zu beheben.

Ein weiteres Beispiel, wie wichtig es ist, solche Dinge zu klären, ist das von einem Freund von mir. Er hatte das Problem, dass seine Küche nicht richtig installiert wurde. Die Schränke hingen schief und es gab Probleme mit dem Wasseranschluss. Doch er liess das Problem zu lange ungelöst und als er sich endlich beschwerte, war es bereits zu spät. Der Hersteller des Küchenblocks verweigerte eine Reparatur oder Austausch, weil der Monat für eine Beschwerde bereits abgelaufen war.

Darum empfehle ich dir, sofort mit deinem GU zu sprechen, falls du noch nicht getan hast. Im Falle eines Problems solltest du es so schnell wie möglich melden und nicht zu lange warten.

Ich hoffe, das hilft dir weiter.

Beste Grüsse,

FWinkler

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Hallo Nessio,

ich würde an deiner Stelle zuerst einen Blick in euren Vertrag mit dem GU werfen, um zu sehen, ob dort Angaben zum Fensterglas gemacht wurden. Wenn nicht, könntet ihr euch vielleicht auf eine Beteiligung der Kosten für den Austausch einigen? Zum Beispiel eine 50/50-Aufteilung oder ähnliches. Aber ich denke, zuerst solltet ihr herausfinden, was ihr rechtlich gesehen tun könnt.

Viele Grüsse,

Stephan

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Hallo Nessio,

Eine Sache, die man in solchen Situationen im Hinterkopf behalten sollte, ist, dass Milchglas-Fenster in einigen Fällen von Vorteil sein können. Zum Beispiel, wenn ihr in einer Stadt oder einem belebten Gebiet wohnt, könnten Milchglas-Fenster vor neugierigen Blicken von Nachbarn oder Passanten schützen. Überlegt euch vielleicht, ob das Milchglas für euch akzeptabel sein könnte, bevor ihr rechtliche Schritte unternehmt. Aber natürlich solltet ihr auch das Recht haben, das Fensterglas zu wählen, das ihr tatsächlich wollt.

Viele Grüsse,

Nicola Padinatos

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