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Swiss.Stephan

Architektenhonorar für Eigenheimbau

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Hallo zusammen,

Ich bin derzeit dabei, mein eigenes Haus zu bauen und frage mich, wie viel ich für das Architektenhonorar ausgeben muss. Wir haben uns bereits von einem Architekten beraten lassen und er hat uns eine Kostenschätzung auf der Grundlage unserer Pläne gegeben.

Die Anlagekosten belaufen sich auf insgesamt CHF 542'000.- und wir haben beschlossen, einige Sachen selbst zu machen, um Kosten zu sparen.

  • Elektroinstallationen komplett selbst
  • Malen selbst
  • Bodenbeläge, Wandplatten Nasszellen selbst verlegen
  • Umgebungsarbeiten (Garten, Terrasse)

Wir schätzen, dass wir je CHF 8'000.- für jede dieser Positionen ausgeben müssen, was rund CHF 32'000.- an Eigenleistungen ergibt. Diese Eigenleistungen sind noch nicht von den Anlagekosten abgezogen.

Der Architekt hat nun eine Honorarabrechnung vorgelegt, die mir einige Fragen aufwirft. Kann jemand helfen, diese zu beantworten?

  • Wie kommt der Architekt auf CHF 457'307.- als berechtigte Summe?
  • Muss ich die Eigenleistungen von den Anlagekosten abziehen?
  • Ist die Offerte, die ich erhalten habe, vollständig?
  • Wie hoch sind die Honorarkosten im Verhältnis zu den Baukosten?

Wäre super, wenn mir jemand dabei helfen könnte. Vielen Dank im Voraus!

Viele Grüsse,
Swiss.Stephan

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Hallo Swiss.Stephan,

ich habe mit grossem Interesse deinen Beitrag gelesen und kann dir zu deiner Frage bezüglich der berechtigten Summe nach SIA 102 etwas beitragen. Bei der SIA (Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein) handelt es sich um eine Schweizer Normungsorganisation, die sich mit der Entwicklung und dem Erstellen von Normen und Standards für den Bau und die Planung von Gebäuden befasst.

Die Berechnung der berechtigten Summe nach SIA 102 basiert auf der Rauminhaltsberechnung durch den Architekten gemäss der Norm SIA 116. Dabei handelt es sich um eine Standardmethode zur Berechnung des Bruttogeschossraums, die von Architekten in der Schweiz häufig genutzt wird. Diese Methode berücksichtigt verschiedene Faktoren wie beispielsweise die Grundfläche, die Geschosshöhe, die Nutzungsart und die Raumtemperatur.

Die SIA 102 gibt an, wie viel ein Architekt im Verhältnis zur Bausumme berechnen kann. Hierbei bewegt sich das verlangte Honorar in der Regel zwischen 10% und 15%. Es ist also wichtig zu prüfen, ob das veranschlagte Honorar angemessen ist. In deinem Fall hast du jedoch angegeben, dass der Architekt ein Honorar von 18.52% verlangt. Dies ist ein vergleichsweise hohes Honorar, insbesondere wenn man bedenkt, dass du einige Posten selbst erledigen wirst.

Ich würde dir daher raten, die berechtigte Summe erneut zu berechnen, um sicherzustellen, dass keine Fehler gemacht wurden. Es ist auch möglich, dass der Architekt bestimmte Leistungen angeboten hat, die das höhere Honorar rechtfertigen. In diesem Fall solltest du ihn um eine detaillierte Abrechnung bitten, damit du genau weisst, wie er das Honorar berechnet hat.

Es ist auch wichtig zu berücksichtigen, dass das Honorar des Architekten nicht das einzige Kriterium sein sollte, bei der Entscheidung für einen Architekten. Vielmehr sollten auch andere Faktoren wie die Erfahrung und das Fachwissen des Architekten, seine Entwürfe und seine Arbeitsweise in die Entscheidung miteinbezogen werden.

Zusammenfassend kann man sagen, dass die berechtigte Summe nach SIA 102 auf Grundlage der Rauminhaltsberechnung durch den Architekten gemäss der Norm SIA 116 ermittelt wird. Es ist wichtig sicherzustellen, dass das verlangte Honorar angemessen ist und gegebenenfalls um eine detaillierte Abrechnung zu bitten. Ein hoher Anteil des Honorars bedeutet nicht automatisch eine höhere Qualität der Planung und Umsetzung des Bauprojekts.

Ich hoffe, ich konnte dir mit meiner Antwort weiterhelfen. Ich wünsche dir viel Erfolg beim Hausbau!

Nessio

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Hi Stephan,

Zu deinen Fragen:

  1. Wenn der Architekt die Anlagekosten bereits mit MwSt. berechnet hat, sollte er bei der Berechnung der berechtigten Summe auch die MwSt. berücksichtigen. Die Eigenleistungen sollten ebenfalls von den Anlagekosten abgezogen werden, bevor der Architekt sein Honorar in Rechnung stellt.
  2. Hier würde ich dem Rat von Nessio folgen. Eine detaillierte Abrechnung kann helfen, alle Fragen zu klären.
  3. Die Offerte sollte alles beinhalten, was im Vertrag vereinbart wurde, einschliesslich aller Kosten, die der Architekt berechnen wird. Stellen Sie sicher, dass Sie genau wissen, was Sie von dieser Abrechnung erwarten können, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
  4. Das ist schwer zu sagen. Wenn du jedoch das Gefühl hast, dass das Honorar zu hoch ist, würde ich es mit anderen Architekten vergleichen, die Angebote für dein Projekt machen.

Ich hoffe, das hilft dir weiter.

FWinkler

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Hallo Stephan,

Zu deiner Frage, ob die Eigenleistungen von den Anlagekosten abgezogen werden müssen: Die Antwort lautet ja, sie sollten abgezogen werden.

Es ist auch wichtig zu verstehen, dass das Honorar des Architekten nicht nur aus der Architektur selbst besteht, sondern auch aus der Überwachung des Baus und der Beratung während des gesamten Prozesses. Wenn du also den Architekten während des Baus häufig konsultierst, wird das Honorar höher ausfallen.

Ich schlage vor, dass du einen Vertrag mit dem Architekten aushandelst, in dem alle Kosten und Erwartungen festgelegt werden.

Nicola Padinatos

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