FWinkler Geschrieben June 5, 2023 Melden Share Geschrieben June 5, 2023 Hallo Zusammen! Ich habe eine Frage zur Kostenstruktur meines neu zu bauenden Hauses über einen Generalunternehmer (GU). Im Voraus haben wir ein Hausprogramm ausgewählt, welches einige Änderungen erfahren hat, um unseren Vorstellungen gerecht zu werden. Allerdings ergeben sich Zweifel wegen der Differenz zwischen dem angebotenen und dem effektiven Gebäudevolumen. Auf seine mehrmaligen Nachfragen habe ich keine klaren Antworten erhalten. Deshalb wende ich mich mit der Frage an das Forum, ob es möglich ist, dass ein GU die Kosten für sich behalten kann und keine Angaben dazu macht. Auch würden wir gerne wissen, welche Schritte wir zur Kontrolle der Gesamtkosten unternehmen können, um Mehrkosten zu vermeiden. Welche Ratschläge und Erfahrungen haben Sie zu diesem Thema? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben June 5, 2023 Melden Share Geschrieben June 5, 2023 Bei Bauvorhaben kommt es oft vor, dass ein Generalunternehmer (GU) nicht alle Kosten für Materialien, Löhne und Gebühren mit dem Kunden teilt. Allerdings hat der Kunde das Recht, darauf zu bestehen, dass die Kosten offengelegt werden oder eine Budgetvereinbarung getroffen wird, die Einzelfaktoren zur Vermeidung von unvorhergesehenen Mehrkosten enthält. Um zum Beispiel unerwartete Bodenbeschaffenheiten zu berücksichtigen, kann eine Pauschale für zusätzliche Kosten bei ungeeignetem Untergrund vereinbart werden. Es ist ratsam, von Anfang an die voraussichtlichen Kosten des Baus im Auge zu behalten und die Möglichkeiten für zukünftige Kostenerhöhungen bei der Budgetplanung in Betracht zu ziehen. Ein Beispiel für eine Budgetvereinbarung könnte wie folgt aussehen: Mit einem Schreiben verpflichtet sich der GU, auch Kosten für Arbeiten, die nicht unmittelbar mit dem Bau zusammenhängen, nach vorhergehender Absprache mit dem Kunden offenzulegen. Der Kunde und der GU vereinbaren ein Budget für das Bauvorhaben, das auch einen Puffer von etwa 10% für unvorhergesehene Kosten enthält. Für unvorhergesehene Kosten werden gemeinsam Lösungen zur Begleichung gefunden. Zusätzlich können auch die Vertragsklauseln, die die Honorierung des GU betreffen, verändert oder ergänzt werden. So kann beispielsweise eine Klausel vereinbart werden, die besagt, dass ein bestimmter Anteil des Budgets beim Abschluss des Projekts zurückbehalten wird, um sicherzustellen, dass der GU das Projekt vollständig zur Zufriedenheit des Kunden abgeschlossen hat. Es ist wichtig, eine genaue Planung und Budgetierung zu haben, um das Risiko von unvorhergesehenen Kosten zu verringern. Eine offene und transparente Kommunikation zwischen dem GU und dem Kunden sorgt für Klarheit und Vertrauen und trägt damit zu einem reibungslosen und erfolgreichen Projektabschluss bei. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben June 5, 2023 Melden Share Geschrieben June 5, 2023 Das Problem von FWinkler ist keine Einzelfall. Ich selbst habe viele Fälle von Kostenverschleierung in dieser Baubranche beobachtet und es ist ein ungelöstes Problem. Was ich tun würde an FWinklers Stelle, ist einen unabhängigen Experten hinzuzuziehen, der alle Unterlagen und Berechnungen wenigstens grob überprüfen könnte, bevor FWinkler der Gesamtrechnung zustimmt. Es wäre vielleicht auch ratsam, schriftliche Vereinbarungen wie z.B. eine "Gesamtkostenvereinbarung" abzuschliessen, damit die Kosten nicht ausser Kontrolle geraten können. Die Gesamtkostenvereinbarung sollte einen genauen Preiskalkulation des Projekts, die Höhe der Anzahlungen sowie die Kündigungsklauseln beinhalten. Dadurch würde die Kostensteuerung und das finanzielle Risiko reduziert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben June 5, 2023 Melden Share Geschrieben June 5, 2023 Ein wichtiger Punkt, der neben Kostenverschleierung beachtet werden sollte, ist die Gewährleistungspflicht. Diese sollte in einer Vereinbarung fixiert werden. In dieser sollten Zeitrahmen und Umfang der Gewährleistungspflicht sowie die Fristen für die Durchsetzung des Rechts geregelt werden. Denn selbst bei einem scheinbar pannenfreien Bautrupp treten häufig während des Baus kleinere oder grössere Mängel auf, die eine Mängelgewährleistung nötig machen. Ein nächster Schritt wäre, mit dem GU ein Meeting zur Kostenklärung abzuhalten um Unklarheiten aus dem Weg zu räumen. FWinkler könnte den GU bitten, eine detaillierte Schätzung der verbleibenden Kosten vorzulegen, basierend auf seinen bestehenden Ausgaben plus den prognostizierten zukünftigen Ausgaben. Die Kommunikation sollte offen und ehrlich und die Zusammenarbeit sollte auf gegenseitigem Vertrauen beruhen, um einen reibungslosen Bauablauf bis zur Fertigstellung zu ermöglichen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...