nicola_padinatos Geschrieben June 5, 2023 Melden Share Geschrieben June 5, 2023 Hallo zusammen, Ich habe mich in den letzten Tagen sehr intensiv mit dem Thema Generalunternehmer (GU) und der Bedeutung von "schlüsselfertig" auseinandergesetzt und hätte nun einige Fragen dazu. Kann mir bitte jemand weiterhelfen? Zunächst interessiert mich, was "schlüsselfertig" im Immobilienjargon bedeutet. Bisher habe ich unterschiedliche Begriffsdefinitionen gefunden, aber ich bin mir nicht sicher, welche davon zutreffen. Weiter frage ich mich, ob man bei einem Werkvertrag davon ausgehen kann, dass die Fertigstellung des Hauses stets schlüsselfertig erfolgt oder ob dies explizit erwähnt werden muss. Ausserdem interessiert mich, welche Vor- und Nachteile das Bauen eines schlüsselfertigen Hauses hat und ob die Lieferung von Plänen durch den GU automatisch einen Totalunternehmer-Vertrag (TU) begründet. Ich danke euch im Voraus für eure Hilfe. Viele Grüsse, Nicola Padinatos Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben June 5, 2023 Melden Share Geschrieben June 5, 2023 Hallo Nicola Padinatos, schlüsselfertig ist ein Begriff aus der Baubranche, der für ein vollständig ausgestattetes, bezugsfertiges Haus steht. Der Begriff umfasst alle Bauleistungen, die für den fertigen Zustand eines Hauses erforderlich sind. Dazu gehören der Innenausbau, die Installationsarbeiten, die Malerarbeiten, die Montage von Bodenbelägen sowie Fenster und Türen. Auch die Terrassen und eventuelle Aussenanlagen stehen zur Nutzung bereit. Das bedeutet, dass alle Arbeiten, die für den wohnlichen Zustand eines Hauses erforderlich sind, vom Generalunternehmer (GU) ausgeführt werden. In einem Werkvertrag ist es üblich, dass explizit festgelegt wird, welche Leistungen der GU im Einzelfall erbringt. Die Fertigstellung des Hauses muss nicht ausdrücklich als "schlüsselfertig" bezeichnet werden. Vielmehr wird in einem Werkvertrag zwischen einem Rohbau und einem schlüsselfertigen Haus unterschieden. Ein Rohbauhaus ist eine Variante, bei der das Haus im Rohbauzustand an den Bauherren übergeben wird, und der Bauherr selbst für den weiteren Ausbau sorgt. Grundsätzlich hat das Bauen eines schlüsselfertigen Hauses den Vorteil, dass das Risiko von Kostensteigerungen begrenzt ist. Da die Kosten für die Bauleistungen im Voraus abgeschätzt werden können, gibt es keine versteckten Kosten. Der Bauherr hat also eine hohe Planungssicherheit. Ein Nachteil ist allerdings, dass die Kosten in der Regel höher sind als bei einem Ausbauhaus. Die Ausführung sämtlicher Leistungen durch den GU führt meist zu höheren Kosten als die Ausführung selbstständiger Handwerker. Hier kann es sich lohnen, Eigenleistungen zu erbringen und dadurch Kosten zu sparen. Ein weiterer Vorteil eines schlüsselfertigen Hauses ist, dass der Bauherr sich auf die umfassende Expertise des GU verlassen kann. Der GU trägt die Verantwortung für die Qualität der Arbeit, die fristgerechte Fertigstellung und für die Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Der GU sichert ebenfalls die Gewährleistungsansprüche ab. Dadurch kann der Bauherr sich voll auf den Umzug in sein neues Heim konzentrieren. Als Beispiel kann das Angebot eines Generalunternehmers für ein schlüsselfertiges Einfamilienhaus dienen. Der GU stellt die Planung und Ausführung von allen Gewerken zur Verfügung, um das Haus besenrein und bezugsfertig zu übergeben. Die Planung umfasst eine detaillierte Entwurfsplanung, einen Kostenvoranschlag und einen Bauzeitenplan. Der GU übernimmt auch die Bauleitung, führt die Rohbauarbeiten aus, setzt Bodenplatte und Fundament, errichtet das Bauwerk inklusive Dachkonstruktion, Fenster und Türen. Sämtliche Installationen für Elektro, Heizung, Sanitär, Lüftung und Klima führt der GU ebenfalls aus. Der GU sorgt für die Innenausbauarbeiten und schlüsselfertige Übergabe der Immobilie, einschliesslich aller Behördengänge und rechtlicher Formalitäten. Ich hoffe, ich konnte dir ein paar Antworten auf deine Fragen geben. Viele Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben June 5, 2023 Melden Share Geschrieben June 5, 2023 Hallo Nicola, ich kann mich den Ausführungen von Swiss.Stephan nur anschliessen. Es gibt bei schlüsselfertigen Häusern auch Anbieter, die sich auf bestimmte Leistungen spezialisiert haben, wie zum Beispiel Fertighaushersteller oder Bauunternehmen. Bei Fertighäusern ist es üblich, dass der GU auch die Planung der Architektur übernimmt. Ein Beispiel: Ich habe ein Haus bei einem Fertighausanbieter bestellt. Der Anbieter hat von Anfang an meinen individuellen Heizwärmebedarf in der Planung berücksichtigt. Dadurch konnte ich in meinem neuen Haus Heizkosten sparen, ohne dass ich irgendwelche zusätzlichen Massnahmen ergreifen musste. Ich hoffe, ich konnte dir bei deiner Entscheidungsfindung ein wenig weiterhelfen. Liebe Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben June 5, 2023 Melden Share Geschrieben June 5, 2023 Hallo Nicola, zu deiner Frage nach der automatischen Begründung eines Totalunternehmer-Vertrags (TU) durch die Lieferung von Plänen durch den GU: Nein, das ist nicht automatisch der Fall. Es gibt auch Werkverträge, bei denen der Bauherr beispielsweise aufgrund seiner handwerklichen Fähigkeiten einzelne Arbeiten selbst erledigen kann. In so einem Fall wird der GU nur für gewisse Leistungen beauftragt. Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen und wünsche dir viel Erfolg beim Hausbau. Viele Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...