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Nessio

GU Honorar und Verträge

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Hallo zusammen,

ich lese oft in Schweizer Foren, dass Bauherren von GU (Generalunternehmer) Unternehmen unerwartete Kosten aufgedrückt bekommen. Diese reichen von zusätzlichen Positionen im Angebot bis hin zu einseitigen Änderungen des Vertrags.

Ich hatte gerade ein Problem mit meinem GU, der zusätzliche Kosten berechnet hat. Dabei hat er argumentiert, dass es unter dem GU Honorar auf Arbeiten wie Einkiesen der Zufahrt, Aushub, Abfuhr und Deponiegebühr sowie Mehrhinterfüllung fällt, auch wenn dies nicht in unserem Vertrag erwähnt wurde.

Ich war verärgert, weil dies eine signifikante Summe war.

Was denkt Ihr darüber? Hattet Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie geht Ihr mit GU Unternehmen um?

Gruss,

Nessio

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Hallo Nessio,

Ich verstehe, dass Sie Probleme mit Ihrem GU hatten, die sich auf zusätzliche Kosten beziehen. Ich hatte ein ähnliches Problem und konnte es durch die Befolgung einiger wichtiger Schritte lösen. Es ist wichtig zu betonen, dass die Zusammenarbeit und eine klare Kommunikation zwischen beiden Parteien unerlässlich sind, um solche Situationen zu vermeiden.

Zunächst einmal habe ich eine schriftliche Aufforderung an meinen GU gesendet, um eine Erklärung für die zusätzlichen Kosten zu erhalten. Dies hat ihm nicht nur die Gelegenheit gegeben, seine Position zu dokumentieren, sondern mich auch dazu gezwungen, alles schriftlich festzuhalten. In meiner Aufforderung habe ich meine Bedenken klar dargelegt und den GU aufgefordert, eine detaillierte Erklärung für die Kosten zu liefern.

Als ich die Antwort vom GU bekam, konnte ich sehen, dass einige der Kosten tatsächlich nicht gerechtfertigt waren, da sie nicht im Vertrag aufgeführt waren oder nicht ausreichend erläutert wurden. Es ist wichtig zu betonen, dass jeder Punkt, der im Vertrag aufgeführt ist, legitim ist, aber falls Sie zusätzliche Bedingungen vereinbart haben, sollten diese ebenfalls berücksichtigt werden.

Basierend auf den Informationen, die ich vom GU erhalten hatte, habe ich eine Frist von 10 Tagen gesetzt, in denen er die zusätzlichen Kosten zahlen oder der Vertrag gemäss den Bedingungen kündigen sollte. Es ist wichtig, dass solche Fälle so schnell wie möglich behandelt werden, um weitere Verzögerungen oder unnötige Kosten zu vermeiden.

Als der GU innerhalb der Frist nicht reagierte oder die zusätzlichen Kosten nicht zahlen wollte, entschied ich mich, den Fall an eine unabhängige Schlichtungsstelle weiterzuleiten, um eine faire Lösung zu finden. Es ist wichtig, zu betonen, dass es in den meisten Fällen auch andere Konfliktlösungsmechanismen gibt, wie z.B. die Mediation, die dazu beitragen können, den Konflikt auf vertrauensvolle und faire Weise zu lösen.

Schliesslich wurde der GU gezwungen, die zusätzlichen Kosten zu streichen, nachdem ich die Schlichtungsstelle eingeschaltet hatte. Es ist wichtig zu betonen, dass die meisten Schlichtungsstellen unparteiisch sind und keine Entscheidungen zugunsten einer Partei treffen, sondern nur als Vermittler fungieren, um eine faire Lösung zu finden.

Falls der GU immer noch nicht in der Lage ist, seinen Vertrag zu erfüllen, empfehle ich Ihnen, ihn darüber zu informieren, dass die Kosten des Arbeitsaufwands und die Schäden, die durch die Nichterfüllung des Vertrags entstehen, geltend gemacht werden können. Es ist wichtig, alle Fakten und Beweise zu dokumentieren, um rechtzeitig eine Klage erheben zu können.

Zusammenfassend ist es bei jeglichen Bauvorhaben unerlässlich, klare Kommunikationswege und transparente Bedingungen zwischen beiden Parteien zu haben, um Konflikte zu vermeiden. Konflikte sollten so schnell wie möglich angegangen werden, um eine reibungslose Zusammenarbeit und eine erfolgreiche Fertigstellung des Projekts sicherzustellen.

Viel Glück bei Ihrem Projekt!

FWinkler

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Hi Nessio,

GU Unternehmen sollten sich an die Anforderungen des vertraglichen Vereinbarung halten. Wenn sich der Kunde auf das vertragliche GU Honorar verlässt, sollten alle weiteren Positionen klar definiert werden, bevor der Bau beginnt.

Als Tipp würde ich empfehlen, das Angebot des GU so früh wie möglich detailliert prüfen zu lassen. Nur so können spätere Streitigkeiten vermieden werden.

Nicola Padinatos

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Hi Nessio,

Ist es hilfreich zu wissen, dass GU Unternehmen gesetzlich verpflichtet sind, den Kunden auf schriftlich angeforderte Änderungen aufmerksam zu machen?

Laut der Schweizer Bauherren-Beratung ist jeder Vertragspartner dazu verpflichtet, den anderen bei Abweichungen oder Änderungen zu informieren. Auch solche, die vom Bauherren gewünscht sind. Dies gilt insbesondere in Bezug auf zusätzliche Kosten.

Stephan

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