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FWinkler

Wer haftet für Mehrkosten bei Architekturprojekten?

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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich Mehrkosten bei meinem Architekturprojekt. Wir haben ein Kostendach mit unserem Architekten festgelegt und eine Aussentreppe in den Plänen vorgesehen. Die Betonarbeiten wurden von einem Ingenieur devisiert.

Jedoch müssen jetzt Mehrkosten für die Betonarbeiten der Aussentreppe getragen werden, da dies nicht in der Ausschreibung enthalten war. Der Architekt versucht nun, diese Mehrkosten auf mich abzuwälzen. Ich streite jedoch ab, dafür verantwortlich zu sein.

Meiner Meinung nach obliegt es der Verantwortung des Architekten, die von ihm ausgewählten Subunternehmer und die von ihm versandten Devis auf Vollständigkeit zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie der vereinbarten Planung entsprechen.

Kann mir jemand sagen, wie solche Situationen gesetzlich geregelt sind oder wo ich mehr darüber erfahren könnte?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.

FWinkler

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Viele Menschen fragen sich, wer für die Kosten und Änderungen eines Bauprojekts verantwortlich ist. Hierfür gibt es unterschiedliche Regelungen und Gesetze.

Im Allgemeinen gilt jedoch, dass der Architekt für die Einhaltung der Kosten verantwortlich ist, sofern keine Änderungen am ursprünglichen Projekt vorgenommen wurden. Das bedeutet, dass der Architekt das gesamte Projekt im Blick haben sollte und darauf achten muss, dass es im vorgegebenen Budget bleibt.

In Bezug auf die Aussentreppe, von der FWinkler in seiner Nachricht spricht, ist es wichtig zu wissen, ob diese von Anfang an in dem Projekt vorgesehen war oder ob sie später hinzugefügt wurde. Denn nur wenn die Treppe von Anfang an im Projekt enthalten war, ist der Architekt für die Mehrkosten verantwortlich.

Wenn jedoch die Treppe erst nachträglich geplant wurde oder Änderungen am ursprünglichen Projekt vorgenommen wurden, kann es sein, dass FWinkler für die Mehrkosten aufkommen muss. Hier ist es wichtig, dass in der Ausschreibung alle Details spezifiziert sind und dass diese auch korrekt und vollständig sind.

Ein Beispiel hierfür ist, wenn die Ausschreibung nur eine einfache Treppe vorsieht und später eine aufwendigere Treppe geplant wird. In diesem Fall muss FWinkler für die Mehrkosten aufkommen, da die Ausschreibung nicht alle Details spezifiziert hat.

Zusammenfassend kann man sagen, dass der Architekt für die Einhaltung der Kosten verantwortlich ist, sofern keine Änderungen am ursprünglichen Projekt vorgenommen wurden. Wenn jedoch Änderungen vorgenommen wurden, muss geprüft werden, wer für die Mehrkosten aufkommen muss. Hierbei ist es wichtig, dass die Ausschreibung alle Details spezifiziert und korrekt ist.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen Einblick in das Bau-, Planungs- und Architektenrecht geben und Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüssen,

Nessio

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FWinkler,

Ich sehe das ähnlich wie Nessio. Der Architekt sollte für die Mehrkosten verantwortlich sein. Der von ihm ausgewählte Subunternehmer hat nichts damit zu tun.

Vor allem, da die Aussentreppe von Anfang an in den Plänen vorgesehen war, sollten die Kosten von dem veranschlagten Betrag nicht abweichen. Wenn es sich jedoch um eine Änderung des ursprünglichen Projekts handelt, sollten Sie die Kosten für diese Änderung selbst übernehmen.

Ich würde Ihnen empfehlen, ein Treffen mit dem Architekten zu vereinbaren, um das zu besprechen.

Nicola Padinatos

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FWinkler,

Eine ähnliche Situation ist mir auch schon passiert. Der von uns beauftragte Architekt hatte auch einige unvorhergesehene Kosten auf uns abgewälzt und uns sagte, wir müssten diese tragen.

Ich denke jedoch, es ist wichtig zu überprüfen, ob die Aussentreppe oder andere Elemente, die zu den Mehrkosten führen, wirklich notwendig sind. Vielleicht können Sie auch noch jemand anderen um eine Meinung dazu bitten, um sicherzustellen, dass diese Kosten gerechtfertigt sind.

Swiss.Stephan

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