nicola_padinatos Geschrieben June 5, 2023 Melden Share Geschrieben June 5, 2023 Grüezi zusammen, Ich bin mir nicht sicher, ob ich das Verständnis von Aufwandbestimmenden Baukosten richtig habe. Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass die Mehrwertsteuer auf Unternehmer- und Lieferantenrechnungen nicht zu den aufwandbestimmenden Baukosten gehört und somit nicht in das Architektenhonorar einfliessen sollte. Aber ich bin mir nicht sicher, ob das auch gemäss SIA 102 von 2001 so ist. Was meint ihr dazu? Liebe Grüsse, N. Padinatos Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben June 5, 2023 Melden Share Geschrieben June 5, 2023 Sehr geehrter Herr Padinatos, Ich freue mich, Ihnen weiterhelfen zu können und möchte gerne näher auf Ihr Anliegen eingehen. Die MwSt. (Mehrwertsteuer) gehört laut der SIA 102 von 2001 nicht zu den aufwandbestimmenden Baukosten. Das bedeutet, dass sie bei der Berechnung des Architektenhonorars nicht berücksichtigt wird. Das Honorar wird stattdessen als Prozentsatz der Baukosten berechnet. Um dies genauer zu verdeutlichen, möchte ich ein Beispiel nennen: Angenommen, Sie planen ein Bauvorhaben mit aufwandbestimmenden Baukosten in Höhe von CHF 100'000. Das Architekturbüro berechnet daraufhin eine Gebühr von 13% (das Minimum im Kanton Zürich), was einem Honorar von CHF 13'000 entspricht. Wenn nun die Lieferantenrechnungen einer MwSt. von CHF 8'000 unterliegen, muss diese separat an den Lieferanten gezahlt werden. Die Architekten haben keinen Anspruch auf diese Summe, da sie nicht in die Kalkulation des Honorars einbezogen wurde. Es ist wichtig zu beachten, dass die MwSt. grundsätzlich auf jeder Rechnung separat ausgewiesen werden muss. Auch wenn sie nicht zu den aufwandbestimmenden Kosten gehört, muss sie dennoch an den Lieferanten gezahlt werden. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüssen, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben June 5, 2023 Melden Share Geschrieben June 5, 2023 Hoi Nicola, Ich kann mich der Antwort von Nessio nur anschliessen. Die MwSt. wird nicht in das Architektenhonorar eingeschlossen, da sie stets in den Rechnungen aufgeführt wird und vom Kunden seperat bezahlt wird. Einige Architekturbüros haben jedoch eigene Regeln, wie sie mit der MwSt. umgehen und verrechnen sie möglicherweise zusammen mit anderen Kosten, um die Abwicklung zu vereinfachen. Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben June 5, 2023 Melden Share Geschrieben June 5, 2023 Hallo zusammen, Etwas, das ich noch vorschlagen möchte, ist, bei der Bewertung von Angeboten auch die sogenannte "Kostenteilung" zu berücksichtigen. Wenn bei bestimmten Arbeiten Subunternehmer beschäftigt werden und diese ihre eigenen Lieferanten haben, sollte man beachten, dass auch für die Subunternehmer die MwSt. auf die Lieferantenrechnungen erhoben wird. Wenn die Architekten diese Kosten übernehmen, kann es sinnvoll sein, die MwSt. als Teil der aufwandbestimmenden Kosten zu betrachten und sie in das Architektenhonorar einzubeziehen. FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...