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Nessio

Bauprojekt: Honorare und Mehrkosten

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Hey zusammen,

Ich bin gerade dabei, ein Bauprojekt zu planen und habe einige Fragen bezüglich der Honorare und eventueller Mehrkosten. Ursprünglich war geplant, dass wir eine GU-Finanzierung erhalten und das Haus schlüsselfertig übernehmen würden. Jetzt haben wir jedoch nur einen Landkauf, bei dem die GU-Firma nur das Projekt und die Bauleitung übernehmen wird. Hierfür wird jedoch ein GU-Honorar in Höhe von 15 % und 4 % Anschlussgebühren verlangt. Ich bin mir nicht sicher, ob das angemessen ist und ob hier nicht eigentlich ein Architektenhonorar verlangt werden sollte.

Ausserdem habe ich folgendes Problem: Wir haben ein Küchenbudget von 25.000 CHF, jedoch ist die einzige offizielle Offerte, die uns vorliegt, ganze 15.000 CHF teurer, also insgesamt 40.000 CHF. Doch jetzt kommt das Schlimme: Offenbar müssen wir trotzdem Honorare auf die zusätzlichen 15.000 CHF bezahlen, obwohl der Küchenbauer hierfür bereits einen höheren Aufwand berücksichtigt hat.

Was meint ihr dazu? Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe und eure Erfahrungen zu diesem Thema.

Lieben Gruss,
Nessio

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Hey Nessio,

Ich habe deine Anfrage gelesen und ich denke, ich kann dir bei deinen Fragen weiterhelfen.

Normalerweise enthält das GU-Honorar das Architektenhonorar, falls es kein separates Architektenhonorar gibt. Allerdings solltest du überprüfen, ob diese Regelung in deinem Fall auch angemessen ist. Wenn es eine gesonderte Architekturleistung gibt, dann sollte das Architektenhonorar gesondert verlangt werden.

Hier ein Beispiel: Wenn du ein Haus bauen möchtest und einen Generalunternehmer beauftragst, kann es sein, dass das Architektenhonorar im GU-Honorar bereits enthalten ist. In diesem Fall muss der Architekt nicht extra bezahlt werden. Wenn jedoch eine spezielle Architekturleistung gefordert ist, wie beispielsweise das Design eines besonders ansprechenden Eingangs, dann muss das Architektenhonorar extra vereinbart und bezahlt werden.

Zum Thema Küchenkosten: Ja, es ist absolut gerechtfertigt, das Honorar auf den Aufpreis für die Küche zu erheben. Da die Küche ein fester Bestandteil der GU-Kosten ist und keine weiteren Kosten entstehen, gibt es keinen Grund, das GU-Honorar nicht auf die gesamten Küchenkosten anzuwenden.

Ein Beispiel: Wenn du eine neue Küche in dein Haus einbauen lässt, dann wird der GU sowohl für die Montagekosten als auch für die Küchenkosten in Rechnung stellen. Wenn die Küchenkosten beispielsweise 20.000 CHF betragen und das GU-Honorar 10 Prozent beträgt, dann würde das GU-Honorar 2.000 CHF ausmachen. Dies ist ein fester Bestandteil der Gesamtkosten und kann auf die Küchenkosten angewendet werden.

Mein abschliessender Rat wäre, noch einmal mit deinem Küchenbauer zu sprechen und Vergleichsangebote von anderen Anbietern einzuholen. Auch wenn das GU-Honorar in den Gesamtkosten enthalten ist, sollten Angebote mit den gleichen Küchenausstattungen zu ähnlichen Preisen erhältlich sein.

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen und stehe für weitere Fragen jederzeit zur Verfügung.

Liebe Grüsse,
Stephan

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Hi Nessio,

Ich kann Stephan nur beipflichten. Möglicherweise ist es hilfreich, wenn du das Angebot des Küchenbauers noch einmal im Detail prüfst, um zu sehen, ob es tatsächlich einen Aufwand von 15.000 CHF gibt. Wenn ja, solltest du vielleicht ein alternatives Angebot anfordern, um sicherzustellen, dass du nicht mehr bezahlst als notwendig.

Hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen.

Beste Grüsse,
FWinkler

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Hallo Nessio,

Ich finde es sehr bedauerlich, dass du das Hausprojekt nicht vollständig realisieren kannst.

Jedoch würde ich empfehlen, einen Projektreview durchzuführen, um detaillierte Erkenntnisse zu gewinnen. Das hilft auch dabei, mögliche Fehlkalkulationen aufzudecken. Es könnte auch hilfreich sein, einen Experten zu finden, der das genauer unter die Lupe nimmt und Verbesserungen oder Einsparungen aufzeigt.

Ich wünsche dir alles Gute für den weiteren Verlauf!

Viele Grüsse, Nicola Padinatos

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