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FWinkler

Minergie-Zertifizierung und optionaler Ausbau von Kellerraum

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Hallo zusammen,

Ich stehe vor dem Kauf eines schlüsselfertigen EFHs mit Komfortlüftung und Minergie-P Zertifizierung. Im UG ist ein Büro/Gästezimmer geplant, wobei der Keller gemäss dem GU nicht zum Zertifizierungsperimeter zählt. Der Keller wird jedoch gedämmt (Aussenwand und Kellerboden) und die Lüftung wird bis in den Keller gezogen. Auch betreffend Nutzziffer besteht kein Problem.

Jedoch besteht ein Problem mit der Zertifizierung, wenn das UG-Zimmer bewohnt wird. Damit verbunden sind 25K Payback, die bereits in unserem Fixpreis eingerechnet sind. Der GU will den Keller im Vertrag/LB nicht als Wohnkeller aufführen, obwohl es als 5 1/2 Zimmer (inkl. Zimmer im UG) ausgeschrieben war und das Gästezimmer ein normales Fenster besitzt. Da es eine Hanglage gibt, gibt es nicht nur einen Lichtschacht.

Wir möchten das Zimmer später als Büro nutzen können und Bodenbelag usw. einsetzen. Wir haben jedoch eine Vertragsanpassung verlangt, damit es irgendwie festgehalten werden kann. Hat jemand von euch diesbezüglich Erfahrung und kann uns helfen, wie wir uns als Bauherren absichern können?

Danke sehr im Voraus!

Grüsse,

FWinkler

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Hallo FWinkler,

Deine Frage bezog sich auf das Thema, wie du Streitigkeiten mit Generalunternehmern vermeiden kannst. Ich denke, das Wichtigste ist, alle Bedingungen klar und deutlich im Vertrag festzulegen. Auf diese Weise kannst du sicherstellen, dass beide Parteien ihre Verpflichtungen verstehen und es keine Unklarheiten gibt, die zu Unannehmlichkeiten führen können.

Ich hatte einmal ein ähnliches Problem, als ich als Generalunternehmer fungierte und ich es über den Vertrag lösen konnte. In unserem Fall ging es um die Frage, wer für den Austausch von defekten Materialien verantwortlich war. Der Vertrag war unklar und unterschiedliche Interpretationen führten zu Streitigkeiten. Wir haben dann den Vertrag anhand der spezifischen Details überarbeitet und uns darauf geeinigt, wer für die Materialien verantwortlich umtauschen muss. Nachdem dieses Missverständnis beseitigt wurde, gab es keine weiteren Probleme mehr.

Deshalb würde ich dir empfehlen, deinen Vertrag eingehend zu prüfen und sicherzustellen, dass alle Klauseln so formuliert sind, dass sie leicht verstanden werden können. Der Vertrag sollte detailliert alle Bedingungen einschliesslich der Arbeitsumfang, Zeitfenster, Kosten, Zahlungsbedingungen, Zertifizierungen, Garantien und Haftungen beinhalten. Auf diese Weise weiss jeder, was von der anderen Partei erwartet wird und es sollte keine Missverständnisse geben.

Wenn der Vertrag nicht alle Details abdeckt oder unklar ist, solltest du eine Nachtragung hinzufügen oder eine zusätzliche Klausel einfügen. Das Angebot muss alle Details des Auftrags klären und auch mögliche Komplikationen vorhersehen. Der Vertrag sollte eindeutige Regeln zur Beilegung von Streitigkeiten oder Rechtsverletzungen enthalten, um sicherzustellen, dass alle Parteien verpflichtet sind, eventuelle Konflikte auf eine faire und angemessene Weise zu regeln.

Mit einem klar formulierten und verständlichen Vertrag, gibt es in der Regel keine Probleme während des Baus. Ein guter Unternehmen wird den Auftraggeber auch alle Risiken aufzeigen, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Ich wünsche Ihnen viel Glück, Nicola

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Grüss Gott FWinkler,

Ich stimme nicola_padinatos völlig zu, juristisch von Anfang an alles richtig abzuklären, damit Sie nicht später irgendwelche unangenehmen Überraschungen erleben. Sie sollten sich auch über die finanziellen Auswirkungen des Zertifizierungsplans informieren und wie es sich auf zukünftige Betriebskosten auswirken könnte. Wenn Sie es selbst nicht verstehen, lassen Sie sich von einem Bauberater oder Anwalt helfen.

Mit freundlichen Grüssen,

Swiss.Stephan

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Hallo FWinkler,

Basierend auf meiner Erfahrung, denke ich, dass es ratlos ist, den Keller als Wohnkeller aufzuführen, obwohl er als solcher genutzt wird. Das Zertifizierungskriterium muss nicht nur die Oberflächentemperatur des Raums, sondern auch die Luftqualität oder die Menge des in den Raum eintretenden Sonnenlichts aufnehmen. Der GU mag zwar versuchen, 25k zu sparen, aber es könnte auch eine Haftung für mangelhafte oder fehlende Zertifizierung geben, falls das UG-Zimmer vom Bauherren oder dem nächsten Käufer des Hauses später als Wohnkeller genutzt wird.

Ich denke, Sie sollten sich das einmal überlegen, bevor Sie unbedingt eine Vereinbarung unterzeichnen.

Herzliche Grüsse,

Nessio

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