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FWinkler

Haustechnikplanung für ein kleines Eigenheim

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Guten Tag zusammen,

Wir sind weit fortgeschritten mit unserem Projekt, einem kleinen EFH, und die Aushubarbeiten sind bereits abgeschlossen. Von Seiten des TUs wurden mir jedoch nur sehr simple Haustechnikpläne zugesandt, welche die Installationen von Heizung, Lüftung und Sanitär grob darstellen. Ich sehe darauf lediglich Steigzonen, Gerätepositionen, Lüftungsauslässe und Heizungsverteiler, jedoch keinerlei Angaben zu Abmessungen, Volumenströmen, Wassermengen, Dämmung oder Verlegeabständen von Fussbodenheizungen. Es wurde mir mitgeteilt, dass keine detailliertere Ausführungsplanung vorgesehen ist.

Dabei arbeite ich selbst in der Gebäudetechnik als Heizungsplaner. Ich wollte aus Schnittstellen-, Haftungs- und Zeitgründen bewusst nichts mit der Planung unseres Eigenheims zu tun haben, habe aber stets darauf beharrt, die Pläne einsehen und prüfen zu können. Dass es sich dabei lediglich um Skizzen handelt, habe ich nicht erwartet.

Wie steht es nun rechtlich um uns? Haben wir gemäss SIA Anrecht auf vollständige Ausführungspläne oder müssen wir dies akzeptieren, sofern es im TU-Vertrag nicht explizit anders festgehalten wurde?

Besten Dank für eure Hilfe.

Gruss,

FWinkler

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Sehr geehrter FWinkler,

Ich möchte Ihnen gerne weiterhelfen und auf Ihre Anfrage bezüglich des Ausführungsplanes eingehen. Grundsätzlich sollten Sie als Auftraggeber in jedem Fall Anspruch auf einen vollständigen Ausführungsplan haben, der unabhängig vom TU-Vertrag erstellt wird. Die TUs haben eine grosse Verantwortung in Bezug auf die Qualität und Sicherheit der Installationen und sollten daher in der Lage sein, Ihnen alle notwendigen Informationen bereitzustellen.

Es ist daher empfehlenswert, das Gespräch mit den TUs zu suchen und Ihre Zweifel und Bedenken bezüglich des Ausführungsplans zu äussern. Möglicherweise können Sie gemeinsam eine Lösung finden und offene Fragen klären. Sollte dies nicht ausreichend sein, empfehle ich Ihnen, einen unabhängigen Experten oder Berater hinzuzuziehen.

Ein Beispiel hierfür wäre ein Sachverständiger für Installationstechnik oder ein Technischer Überwachungsverein. Diese können den Ausführungsplan in Bezug auf die Normen und gesetzlichen Vorschriften prüfen und eventuelle Mängel aufzeigen. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass die Installationen den höchsten Sicherheits- und Qualitätsstandards entsprechen.

Auch sollten Sie sich im Klaren darüber sein, dass eine unvollständige Dokumentation des Ausführungsplans im Falle von Problemen oder Schäden zu rechtlichen Konsequenzen führen kann. Durch eine unabhängige Prüfung des Ausführungsplans können Sie sich vor solchen Risiken schützen.

Zusammenfassend sollte also jeder Auftraggeber Anspruch auf einen vollständigen Ausführungsplan haben, der unabhängig vom TU-Vertrag erstellt wird. Sollten Zweifel oder Unklarheiten bestehen, empfiehlt es sich, das Gespräch mit den TUs zu suchen und gegebenenfalls einen unabhängigen Experten hinzuzuziehen.

Mit freundlichen Grüssen,

Nessio

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Hallo FWinkler,

Natürlich habt Ihr im Rahmen des Ingenieurvertrags ein Anrecht auf vollständige Ausführungspläne. Die Qualität der Pläne ist ein wichtiger Aspekt, um die Sicherheit des Gebäudes zu gewährleisten. Ohne die richtigen Details kann es zu unerwarteten Problemen während der Bau- oder Installationsphase kommen. Ich empfehle daher, auf die TUs zuzugehen und um detailliertere Planungen zu bitten.

Viele Grüsse,

Stephan

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Grüezi FWinkler,

also rechtlich gesehen habt Ihr eindeutig Anrecht auf vollständige Ausführungspläne. Die Frage ist jedoch auch, inwiefern eine Skizze in Eurem Fall ausreichend ist. Idealerweise stellt ihr Euch einen detaillierten Ausführungsplan mit allen notwendigen Angaben zur Verfügung und darin werden auch Informationen zur Fussbodenheizung rettet. Wenn das Unternehmen diesen Plan trotz eurer Anfragen nicht bereitstellen will oder kann, wäre es am besten, einen Anwalt oder Mediator hinzuziehen. Im Zweifelsfall könntet ihr auch in Betracht ziehen, das Unternehmen zu wechseln. Aber versucht dennoch, eine gütliche Einigung zu finden und nehmt dabei Eure finanziellen Ressourcen in Betracht, um einen klugen und sachgerechten Plan anzugehen.

Mit freundlichen Grüssen,

Nicola Padinatos

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