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nicola_padinatos

Hängeleuchten in GU-Wohnung nicht erlaubt?

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Hallo zusammen,

ich habe eine 5-Zimmer-Attikawohnung von einem GU gekauft, in der wir seit einem halben Jahr leben. Die abgeschrägten Decken in der Wohnung sind mit 0,5 cm dicken Gipsplatten belegt und darüber befindet sich eine empfindliche Dämmfolie, dann eine Isolation.

Jedoch wurde vergessen, Dachlatten oder Schraubhaken zu montieren, um Lampen daran aufzuhängen. Selbst mit Spreizdübeln hält nichts und reisst durch die Decke durch. Nach meinem Brief an den GU antworteten sie, dass ich mich mit Stehlampen begnügen sollte, weil die Decke nicht für Hängeleuchten ausgerichtet ist.

Jedoch möchte ich unbedingt Hängeleuchten, mindestens über Esstisch und Küchenablage. Kennt sich jemand aus, ob ich auf dem "Standard Hängelampen" bestehen kann? Gibt es Branchenverbände, Ombudsleute oder andere Wege, um das Problem zu lösen?

Liebe Grüsse,

Nicola Padinatos

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Hallo Nicola Padinatos,

Ich kann gut verstehen, dass du frustriert bist, dass dein Vermieter dir das Aufstellen deines Netzes auf deinem Balkon verweigert. Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass Vermieter gewisse Regeln und Vorschriften haben, die sie einhalten müssen.

Wenn du das Gefühl hast, dass dein Vermieter unrechtmässig handelt oder dir etwas verweigert, was in deinen Augen erlaubt sein sollte, empfehle ich dir, zuerst das direkte Gespräch mit ihm zu suchen. Versuche, ihn höflich und respektvoll um eine Begründung für seine Entscheidung zu bitten. Vielleicht gibt es einen guten Grund dafür, den du bisher nicht bedacht hast.

Falls das Gespräch keine Lösung bringt, ist es wichtig zu wissen, dass es in Deutschland gesetzliche Regelungen gibt, die Mieter schützen. Eine Möglichkeit ist, sich an den Verbraucherschutz zu wenden. Sie können dir bei Fragen zu deinen Rechten als Mieter helfen und dir auch rechtliche Schritte aufzeigen, falls nötig. Es ist immer ratsam, sich von Experten beraten zu lassen, bevor man alleine handelt.

Viele Rechtsstreitigkeiten können vermieden werden, wenn man von Anfang an eine klare und verständliche Vereinbarung mit dem Vermieter trifft. Wenn du beispielsweise ein Netz auf deinem Balkon aufstellen möchtest, solltest du dies im Vorhinein schriftlich vereinbaren. So gibt es keine Missverständnisse und beide Parteien wissen, was sie erwartet.

Ich habe selbst Erfahrung mit einer ähnlichen Fragestellung gemacht. Ich wollte meinen Sonnenschirm auf meinem Balkon aufhängen. Ich war mir unsicher, ob dies erlaubt war und habe deshalb meinen Vermieter um Rat gefragt. Glücklicherweise hat er es mir genehmigt und ich konnte den Sommer in vollen Zügen geniessen.

Ich hoffe, dass ich dir mit meinen Erfahrungen und Tipps weiterhelfen konnte.

Alles Gute bei der Lösung deines Problems!

Nessio

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Hi Nicola,

Ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, dass es mit GU manchmal wirklich schwierig sein kann, spezielle Änderungen an seiner Wohnung vorzunehmen. Aber die gute Nachricht ist, dass du, auch wenn sie nicht kooperieren, immer einen Elektriker zu Rate ziehen kannst. Mit einem Elektriker, der über Erfahrung im Umgang mit Deckenstrahlern verfügt, besteht die Möglichkeit, dass er trotzdem eine Lösung für dein Problem findet.

Viel Glück!

Stephan

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Salü Nicola Padinatos,

Ich bin kein Experte auf diesem Gebiet, aber ich denke, dass der GU recht hat darin, dass die Decke nicht für Hängeleuchten ausgelegt ist. Es ist wichtig, dass die Sicherheit in der Wohnung gewährleistet ist und Hängeleuchten könnten zu solchen Problemen führen. Vielleicht könntest du jedoch einen zweiten Ansatz verfolgen und mit dem GU sprechen, um zu erfahren, ob kleinere Leuchten, die an den Wänden befestigt sind, eine Alternative darstellen könnten, die immer noch deinen Vorstellungen entspricht und sicher ist.

Alles Gute,

FWinkler

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