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Swiss.Stephan

Bodenbeläge schützen - separate Abrechnung gerechtfertigt?

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Hallo zusammen,

heute habe ich die Abrechnung vom GU erhalten und bin über die Position "Schützen der keramischen Beläge" gestolpert. Ich gehe davon aus, dass damit der weisse Fliesteppich gemeint ist, der über die fertigen Fliesen gelegt wurde.

Ist es üblich, dass diese Position separat verrechnet wird oder müsste das nicht im Pauschalpreis enthalten sein?

Mir scheint, dieser Schutz ist dazu gedacht, dass die Handwerker beim weiteren Arbeiten keine Vorsicht walten lassen müssen. Ist das nicht letztendlich nur ein Schutz des GU vor Garantieansprüchen? Wenn dem so ist, warum sind diese Kosten dann nicht beim GU oder im Pauschalpreis mit einberechnet?

Ich danke euch für eure Erfahrungen und Inputs zu diesem Thema. Vielleicht könnt ihr mir auch aus euren Erfahrungen mitteilen, wie es bei euch gehandhabt wurde.

Da ich gerade bei den Belägen bin, habe ich dem GU auch eine Frage zum Preis gestellt - aber ich denke, es wird eine Weile dauern, bis ich eine Antwort erhalte.

Wenn im Baubeschrieb der Preis von 100.-/m² angegeben ist, bezieht sich das dann auf die effektiv verlegten Fliesen, die ich auch nachmessen kann, oder auf alle verbrauchten Fliesen inklusive Verschnitt?

Bei der vorliegenden Abrechnung vermute ich, dass der Verschnitt mit eingerechnet wurde. Das erscheint aber irgendwie unfair - warum soll ich für Flächen Arbeitsstunden und Fliesenkleber usw. bezahlen, die gar nicht gefliest wurden?

Wie sind in diesem Punkt die üblichen Gepflogenheiten in der Schweiz und wie kann ich die Angaben auf der Rechnung korrekt überprüfen?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe und Ratschläge!

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Hallo Swiss.Stephan,

bei meiner Baustelle wurden die Kosten für den Schutz der Bodenbeläge ebenfalls separat abgerechnet. Damals haben wir uns auch gewundert und nachgefragt, ob das nicht im Pauschalpreis enthalten sein sollte.

Der Generalunternehmer (GU) erklärte uns, dass der separate Preis für den Bodenschutz üblich ist, da er einen zusätzlichen Aufwand für die Handwerker darstellt. Die Fliesen müssen während den folgenden Arbeiten wie zum Beispiel Malerarbeiten oder dem Verlegen von Parkett geschützt werden. Wird der Bodenschutz beschädigt, müssen die Handwerker dafür aufkommen.

Um das zu verdeutlichen, hier ein Beispiel: Angenommen, ein Handwerker führt Malerarbeiten in einem Raum durch, in dem bereits neue Fliesen verlegt wurden. Wenn der Handwerker den Boden nicht schützt und Farbe auf die Fliesen tropft, können diese beschädigt werden. Der GU würde dann den Handwerker für die Beschädigung haftbar machen und die Kosten für den Austausch der Fliesen berechnen.

Indem der Bodenschutz separat abgerechnet wird, werden die Handwerker dazu angehalten, sorgfältig mit den Bodenbelägen umzugehen und diese zu schützen. Gleichzeitig wird der Bauherr vor möglichen Schäden geschützt und muss im Falle einer Beschädigung nicht für die Reparaturkosten aufkommen.

Es ist also ein Schutz für den GU, aber auch ein Schutz für uns als Bauherr vor eventuellen Schäden. Ich verstehe jedoch deine Frage nach dem Pauschalpreis, denn es scheint auf den ersten Blick logisch, dass der Schutz inbegriffen ist. Ich denke, es ist eine Frage der Vertragsvereinbarung und es wurde explizit festgelegt, dass der Bodenschutz separat abgerechnet wird.

Um dir noch ein weiteres Beispiel zu geben, nehmen wir an, dass der GU den Bodenschutz in den Pauschalpreis inkludiert hätte. Wenn dann ein Handwerker Fahrlässigkeit zeigt und den Bodenschutz nicht verwendet oder beschädigt, würden die Kosten für die Reparatur oder den Austausch trotzdem von allen Bauherren getragen werden müssen. Durch die separate Abrechnung haben wir als Bauherr die Gewissheit, dass wir im Falle eines Schadens nicht zusätzlich belastet werden.

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.

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Hoi Stephan,

ich kann dir aus meiner eigenen Erfahrung berichten, dass bei meinem Umbau die Kosten für den Bodenschutz ebenfalls separat verrechnet wurden. Ähnlich wie bei dir wurde der Fliesteppich über die fertigen Fliesen gelegt.

Auch ich habe mich damals gefragt, ob das nicht im Pauschalpreis enthalten sein sollte. Beim Nachfragen habe ich erfahren, dass der GU den Bodenschutz als eigenständige Leistung ansieht, um sich vor möglichen Schäden zu schützen.

Es scheint also üblich zu sein, dass dieser Schutz separat abgerechnet wird. Ob dies fair ist, kann man sicherlich diskutieren, aber letztendlich ist es wohl eine vertragliche Vereinbarung.

Was deinen zweiten Punkt betrifft, ist es üblich und auch gerecht, dass der Preis von 100.-/m² auf die effektiv verlegte Fläche bezogen ist. Alle nicht verwendeten Fliesen und der Verschnitt sollten dementsprechend nicht berechnet werden.

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.

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Grüessli Stephan!

ich kann deine Bedenken in Bezug auf die separate Abrechnung des Bodenschutzes nachvollziehen. Es scheint auf den ersten Blick etwas widersprüchlich zu sein, dass wir als Bauherren für etwas bezahlen müssen, das in erster Linie den GU schützt.

Ich denke, der Grund für die separate Abrechnung liegt darin, dass der GU die Kosten für den Bodenschutz klar und transparent darstellen möchte. Dadurch wird vermieden, dass diese Kosten im Pauschalpreis "versteckt" sind und es später zu Missverständnissen oder Diskussionen kommt.

Es ist gut möglich, dass der GU die Kosten für den Bodenschutz vertraglich genau spezifiziert hat, um sich vor möglichen Kostenüberschreitungen zu schützen. Es mag auf den ersten Blick unfair erscheinen, dass wir als Bauherr dafür aufkommen müssen, aber möglicherweise wurden die Kosten für den Bodenschutz bei der Kalkulation des Pauschalpreises bereits berücksichtigt.

In Bezug auf deine Frage zur Abrechnung der Fliesen kann ich aus meiner Erfahrung sagen, dass üblicherweise nur die effektiv verlegten Fliesen berechnet werden. Alle nicht verwendeten Fliesen und der Verschnitt sollten nicht in Rechnung gestellt werden.

Ich hoffe, ich konnte dir eine weitere Perspektive bieten und wünsche dir viel Erfolg bei der Überprüfung der Angaben auf deiner Rechnung.

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