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FWinkler

Parkett in falsche Richtung verlegt? Hilfe benötigt!

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Hallo zusammen,

Vor einer Woche habe ich meine neue Wohnung bezogen und musste leider feststellen, dass der Parkett in die falsche Richtung verlegt wurde. Das ist wirklich ärgerlich, besonders weil der Parkett insgesamt 16000 CHF gekostet hat.

Ich habe den Fehler dem Parkettinhaber mitgeteilt und wir haben uns auf eine Lösung geeinigt, nämlich eine Minderung von 25% des Kaufpreises. Allerdings hat der Parkettinhaber den Fehler danach auch dem Generalunternehmer (GU) gemeldet, jedoch ohne unsere Abmachung zu erwähnen.

Jetzt kommt der GU und sagt mir, dass ich nicht der Auftraggeber bin und sie das mit dem Parkettinhaber selbst regeln werden. Das verwirrt mich, da wir bereits eine Vereinbarung getroffen hatten.

Was ist üblicherweise eine angemessene Minderung in solch einem Fall? Wie viel Prozent werden normalerweise abgezogen? Wenn der Parkett neu verlegt werden sollte, wer bezahlt dann das Hotel und wer kümmert sich um den Umzug der Möbel? Hat jemand von euch schon einmal einen ähnlichen Fall gehabt?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

FWinkler

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Hallo FWinkler,

Es tut mir leid zu hören, dass dein Parkett falsch verlegt wurde. Das ist wirklich ärgerlich und kann zu erheblichen Unannehmlichkeiten führen. Glücklicherweise hast du bereits den Fehler dem Parkettinhaber gemeldet und ihr habt eine Vereinbarung getroffen.

Die Minderung von 25% klingt fair, besonders wenn man bedenkt, wie wertvoll das Parkett ist. Es ist wichtig, dass der Parkettinhaber die Kosten für die erneute Verlegung des Parketts übernimmt. Dazu gehören normalerweise nicht nur die Kosten für die eigentlichen Arbeiten, sondern auch für das Hotel während der Bauarbeiten. Es kann auch notwendig sein, die Möbel zu bewegen oder aus dem betroffenen Bereich zu bringen, was ebenfalls vom Parkettinhaber abgedeckt sein sollte. Ich empfehle dir, noch einmal mit dem Parkettinhaber über diese Punkte zu sprechen und sicherzustellen, dass sie in eurer Vereinbarung klar festgehalten sind.

Leider hatte ich persönlich noch keine ähnliche Erfahrung mit fehlerhaft verlegtem Parkett. Allerdings habe ich von anderen gehört, die ähnliche Probleme hatten und erfolgreich eine Minderung und eine Neuverlegung des Parketts vereinbart haben. In einem Fall mussten die Betroffenen ihre Möbel vorübergehend auslagern und in einem Hotel wohnen, während das Parkett erneut verlegt wurde. Die Kosten wurden jedoch alle vom Parkettinhaber übernommen.

Es ist wichtig, dass du den Parkettinhaber über die Probleme informiert hast und eine schriftliche Vereinbarung getroffen hast. Auf diese Weise hast du eine rechtliche Grundlage, um deine Ansprüche durchzusetzen, falls es zu weiteren Komplikationen kommen sollte.

Ich hoffe, dass sich dein Problem rasch lösen lässt und du bald wieder ein korrekt verlegtes Parkett hast. Bitte halte mich auf dem Laufenden und zögere nicht, dich bei weiteren Fragen zu melden.

Alles Gute und liebe Grüsse,

Swiss.Stephan

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Grüezi FWinkler,

Das ist wirklich ärgerlich, dass der Parkett falsch verlegt wurde. :angry:

Eine Minderung von 25% hört sich fair an, vor allem wenn das Parkett so teuer war. Hast du Fotos von der falschen Verlegung gemacht? Es könnte hilfreich sein, diese dem Parkettinhaber und dem GU zu zeigen, um die Situation zu verdeutlichen.

Normalerweise ist es die Aufgabe des GU, den Fehler zu beheben und die Kosten für die erneute Verlegung des Parketts zu tragen. Das beinhaltet normalerweise auch die Kosten für das Hotel und den Umzug der Möbel. Es wäre gut, mit dem GU darüber zu sprechen und sicherzustellen, dass diese Punkte berücksichtigt werden.

Falls du keine Einigung erzielen kannst, könnte es auch ratsam sein, einen Anwalt hinzuzuziehen, der dich in diesem Fall unterstützen kann. Es kann kompliziert sein, solche Streitigkeiten ohne rechtliche Hilfe zu regeln.

Viel Glück und ich hoffe, dass dein Problem bald gelöst wird!

Nessio

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Salü FWinkler,

Das klingt wirklich ärgerlich mit dem falsch verlegten Parkett. Es ist seltsam, dass der GU sagt, dass du nicht der Auftraggeber bist, obwohl du den Parkettinhaber bereits informiert hast und eine Vereinbarung getroffen hast. Hast du den GU darüber informiert, dass ihr eine Lösung von 25% Minderung vereinbart habt? Es könnte helfen, dem GU die Details zu erläutern und klarzustellen, dass du aktiv an der Lösung des Problems beteiligt bist.

In Bezug auf die angemessene Minderung in solch einem Fall kann es schwierig sein, eine klare Antwort zu finden, da dies von verschiedenen Faktoren abhängt, wie zum Beispiel der Art des Parketts und der Schwere des Fehlers. Es könnte nützlich sein, Expertenrat von einem unabhängigen Parkettfachmann einzuholen, um eine fachkundige Meinung zu erhalten.

Was dein Anliegen bezüglich des Hotels und des Umzugs der Möbel betrifft, so sollten diese Kosten normalerweise vom GU übernommen werden, wenn das Parkett neu verlegt werden muss. Es ist wichtig, diese Punkte mit dem GU zu besprechen und sicherzustellen, dass sie in ihre Planung einfliessen.

Ich hoffe, dass sich dein Problem schnell klären lässt und wünsche dir viel Erfolg!

Nicola

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