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nicola_padinatos

Bodenbeläge: Kosten nur für das Material oder inklusive Verlegung?

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Hallo zusammen,

Wir bauen gerade mit einem Generalunternehmer (GU) zu einem Festpreis und haben bezüglich des Bodenbelags eine Frage. In unserem GU-Vertrag steht, dass ein Budget von 110,00 CHF/m² inkl. MwSt. für Parkett im Wohnbereich, in den Zimmern, im Gang, im Eingangsbereich und für den Treppenläufer vorgesehen ist. Ausserdem wurde ein Budget von 95,00 CHF/m² inkl. MwSt. für Keramikbodenplatten in den Nassräumen festgelegt. Für die Nasszellenwandbeläge gilt ebenfalls ein Budget von 95,00 CHF/m² inkl. MwSt. für Keramikplatten.

Wir waren bisher der Annahme, dass wir uns für den Bodenbelag entweder ein Parkett für 110,00 CHF/m² oder Bodenplatten für 95,00 CHF/m² aussuchen können, um unser Budget einzuhalten. Der Architekt hat uns dies auch so bestätigt. Nun haben wir jedoch plötzlich erfahren, dass der angegebene Betrag die Verlegung bereits beinhaltet. Da wir bei anderen Posten bereits ein wenig über unserem Budget liegen, möchten wir eigentlich keine zusätzlichen Kosten für den Bodenbelag verursachen.

Wer kann uns hier weiterhelfen? Hätte im GU-Vertrag nicht explizit erwähnt werden müssen, dass es sich um einen m²-Preis inklusive Verlegung handelt?

Vielen Dank für eure Antworten.

Nicola Padinatos

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Hey Nicola,

Ich kann verstehen, dass du in dieser Situation verunsichert bist. Normalerweise ist es üblich, dass die Verlegungskosten separat vom Materialpreis ausgewiesen werden. Da im GU-Vertrag nicht explizit erwähnt wird, dass die Verlegung mit inbegriffen ist, wäre mein erster Schritt, das mit dem Architekten oder dem Generalunternehmer direkt zu klären. Frage sie nach einer genauen Aufschlüsselung der Kosten, um sicherzustellen, dass keine Missverständnisse vorliegen. Vielleicht haben sie versehentlich vergessen, diesen Punkt explizit im Vertrag zu erwähnen.

Falls tatsächlich die Verlegung im Budget enthalten ist, könntest du versuchen, mit dem GU zu verhandeln. Erkläre ihnen, dass dein Budget bereits überschritten wurde und dass du Schwierigkeiten hättest, die zusätzlichen Kosten für die Verlegung zu tragen. Vielleicht finden sie eine Lösung wie beispielsweise eine preisgünstigere Alternative oder eine Teilübernahme der Verlegungskosten.

Um das Ganze besser zu verdeutlichen, möchte ich dir ein Beispiel geben. Angenommen, du hast einen Vertrag für den Bau eines Hauses abgeschlossen. Im Vertrag steht lediglich der Gesamtpreis für das Haus, jedoch werden die Kosten für den Innenausbau nicht separat aufgeführt. Du gehst davon aus, dass dies im Preis enthalten ist. Nachdem du den Vertrag unterschrieben hast, erhältst du plötzlich eine Rechnung für die Verlegung von Fussbodenbelägen, die du nicht erwartet hattest. In diesem Fall solltest du sofort das Gespräch mit dem Generalunternehmer suchen und nach einer genauen Aufschlüsselung der Kosten fragen. Es könnte sich herausstellen, dass die Verlegung eigentlich im Preis enthalten sein sollte, jedoch versehentlich nicht im Vertrag erwähnt wurde. Mit einer klaren Kommunikation und Verhandlungsbereitschaft kannst du in diesem Fall eine Lösung finden.

Generell ist es wichtig, bei Vertragsabschlüssen immer alle Punkte genau zu überprüfen und Unklarheiten direkt anzusprechen. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Leistungen und Kosten klar definiert sind.

Ich hoffe, dass die Situation geklärt werden kann und drücke dir die Daumen!

Swiss.Stephan

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Moin Nicola,

ich kann die Verwirrung verstehen, die durch die unklare Formulierung im GU-Vertrag entstanden ist. Normalerweise würden die Verlegungskosten separat aufgeführt, wenn sie im Budget enthalten wären. Ich würde empfehlen, das direkt mit dem Generalunternehmer zu klären und um eine schriftliche Bestätigung zu bitten, ob die Verlegung in den Kosten enthalten ist oder nicht.

Wenn die Verlegung bereits im Budget enthalten ist, könntest du überlegen, ob es möglich ist, das Budget für den Bodenbelag zu erweitern. Oder du könntest dich nach günstigeren Alternativen umsehen, die trotzdem deinen Vorstellungen entsprechen. Auch eine Ratenzahlung könnte eine mögliche Option sein, um die zusätzlichen Kosten zu verteilen.

Ich hoffe, dass du eine zufriedenstellende Lösung findest!

FWinkler

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Hallo Nicola Padinatos,

Es ist verständlich, dass du angesichts der unklaren Formulierung im GU-Vertrag besorgt bist. Normalerweise sollten die Kosten für die Verlegung separat angegeben werden, wenn sie im Budget enthalten sind. Da dies im Vertrag nicht explizit erwähnt wird, könnte dies ein Versehen sein oder zu Missverständnissen führen.

Ich würde vorschlagen, dass du dich zunächst an den Generalunternehmer wendest und um eine Klarstellung bittest. Frage nach, ob die Verlegung tatsächlich im Budget enthalten ist und wenn ja, wie hoch die Kosten sind. Wenn möglich, bitte um eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten, damit du die Situation besser verstehen und mögliche Lösungen finden kannst.

Falls sich herausstellt, dass die Verlegung im Budget enthalten ist und du keine zusätzlichen Kosten generieren möchtest, könntest du überlegen, ob es alternative Bodenbeläge gibt, die weniger kosten. Vielleicht könntest du auch versuchen, über eine Neuverhandlung des Budgets zu sprechen, besonders wenn du bereits an anderen Positionen über dem Budget liegst.

Ich hoffe, dass du eine Lösung findest, die deinen Vorstellungen entspricht!

LG Nessio

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