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Nessio

Parkettverlegung auf unebenem Unterlagsboden, welche Toleranzen sind akzeptabel?

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Liebes Haus-Forum,

Kürzlich habe ich die Schlüssel meiner neuen Wohnung erhalten und möchte den Parkettboden nachträglich verlegen lassen. Der Unterbau weist jedoch wesentliche Unebenheiten auf, die laut meinem beauftragten Parkettverleger problematisch sind. Die Bodenunebenheiten variieren von wenigen Millimetern bis zu knapp 2 cm auf einer Länge von 1-2 Metern.

Mit blossem Auge waren diese Unebenheiten nicht erkennbar, aber sobald man eine Wasserwaage verwendet, sieht der Unterlagsboden aus wie eine Mondlandschaft. Ich bin etwas überrascht und frage mich, welche Unebenheiten ich in Kauf nehmen muss und welche ich kritisieren sollte. Bisher weigert sich der Generalunternehmer, die Kosten für die Ausgleichsarbeiten zu übernehmen. Kann der Parkettverleger solche Unebenheiten korrigieren? Existieren Normen (z.B. SIA), die bestimmte Toleranzen festlegen?

Es ist frustrierend, dass ich jetzt zusätzliche Kosten tragen soll, die meines Erachtens nicht meine Schuld sind. Für euer Feedback wäre ich sehr dankbar.

Beste Grüsse,

Nessio

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Guten Tag Nessio,

Ich kann deine Sorge verstehen. Es ist wichtig, dass der Unterlagsboden vor der Verlegung von Parkettboden richtig vorbereitet wird, um ein qualitativ hochwertiges Ergebnis zu erzielen. Bei der Verlegung von Parkett auf unebenem Unterlagsboden sind bestimmte Toleranzen akzeptabel. Gemäss der SIA-Norm 251:2014 werden folgende Anforderungen festgelegt:

1. Höhendifferenzen bis zu 2 mm innerhalb eines Quadratmeters sind zulässig. Das bedeutet, dass innerhalb eines Quadratmeters des Bodens die Höhendifferenz zwischen den höchsten und niedrigsten Punkten nicht mehr als 2 mm betragen darf. Hier kannst du dir gerne vorstellen, dass du einen Meterstock oder ein Lineal verwendest, um die Höhendifferenz zu messen.

2. Eine Mindestdicke der Ausgleichsmasse von 3 mm in einem 1-Meter-Radius um die Messpunkte ist erforderlich. Das bedeutet, dass wenn Unebenheiten im Unterlagsboden gemessen werden, eine Ausgleichsmasse verwendet werden muss, um diese Unebenheiten auszugleichen. Die Ausgleichsmasse muss an jedem Messpunkt mindestens 3 mm dick sein und im Umkreis von 1 Meter um den Messpunkt herum aufgetragen werden.

3. Es darf keine vertikalen Höhenunterschiede grösser als 1 mm auf 2 m entstehen. Das bedeutet, dass innerhalb einer Strecke von 2 Metern kein vertikaler Höhenunterschied grösser als 1 mm auftreten darf. Dies ist wichtig, um ein gleichmässiges und ebenes Parkett zu gewährleisten.

In deinem Fall, wenn die Unebenheiten bis zu 2 cm betragen, sind sie definitiv nicht akzeptabel. Eine Höhendifferenz von 2 cm wäre viel zu gross und würde zu Problemen bei der Verlegung des Parketts führen. Hier solltest du den Generalunternehmer auffordern, die Kosten für die Ausgleichsarbeiten zu übernehmen. Du kannst versuchen, auf die SIA-Norm hinzuweisen, um deine Argumentation zu untermauern und deutlich zu machen, dass die vom Generalunternehmer bereitgestellte Unterlage nicht den akzeptablen Toleranzen entspricht.

Wenn deine Bedenken nicht ernst genommen werden, kannst du auch einen unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen, um die Unebenheiten des Unterlagsbodens zu überprüfen und ein Gutachten zu erstellen.

Die korrekte Vorbereitung des Unterlagsbodens ist entscheidend für die Haltbarkeit und Ästhetik des Parkettbodens. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass du deine Bedenken deutlich zum Ausdruck bringst und auf die Einhaltung der SIA-Norm bestehst.

Ic!

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Hallo Nessio,

Es tut mir leid zu hören, dass du mit diesen unerwarteten Kosten konfrontiert bist. Bei der Parkettverlegung auf unebenem Unterlagsboden gibt es bestimmte Grenzwerte für Toleranzen.

In der Regel gilt ein Schwellenwert von 3 mm über die gesamte Länge von 2 m als akzeptabel. Bei einer Höhendifferenz von bis zu 2 cm innerhalb von 1-2 m wäre eine Korrektur des Unterlagsbodens erforderlich, da diese Masse deutlich über den üblichen Toleranzwerten liegen.

Ich würde empfehlen, den Generalunternehmer erneut um eine Übernahme der Ausgleichsarbeiten zu bitten und dabei auf die gravierenden Unebenheiten hinzuweisen. Auch könntest du ihn auf die möglichen langfristigen Schäden hinweisen, die durch das Verlegen des Parketts auf einem unebenen Untergrund entstehen könnten.

Ich hoffe, dass du eine einvernehmliche Lösung findest und der Parkettboden bald verlegt werden kann.

Viele Grüsse,

Swiss.Stephan

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Lieber Nessio,

Es ist bedauerlich, dass dir zusätzliche Kosten durch den unebenen Unterlagsboden entstehen. Obwohl der Fokus hier auf der Parkettverlegung liegt, solltest du auch überprüfen, ob die Ursache der Unebenheiten behoben werden kann.

Manchmal sind unebene Unterböden auf strukturelle Probleme zurückzuführen, wie zum Beispiel unzureichende Betondecke oder ungleichmässige Setzung des Gebäudes. Wenn dies der Fall ist, kann eine blosse Ausgleichsmasse nicht das eigentliche Problem beheben.

Ich würde empfehlen, einen fachkundigen Gutachter hinzuzuziehen, der die Ursache der Unebenheiten identifizieren kann. Auf diese Weise kannst du sicherstellen, dass eine dauerhafte Lösung gefunden wird und verhinderst weitere finanzielle Belastungen in der Zukunft.

Ich hoffe, dass du bald eine zufriedenstellende Lösung findest.

Herzlichst,

Franz Winkler

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