Gast sicu Geschrieben April 6 Melden Share Geschrieben April 6 Hallo In unserer Neubau Eigentumswohnung hat der Plattenleger das verlegen der Platten um 2cm nicht eingehalten. Dadurch sieht unserer Meinung nach die Position des Spülkastens nicht schön aus. In den Plänen ist die Position klar ersichtlich. Dies zu korrigieren ist vermutlich ein sehr grosser Aufwand, da alle Platten neu verlegt werden müssen. Jedoch stört es uns sehr, da auch die Kosten für "unser perfektes Bad" sehr hoch waren. Der Plattenleger hat auch noch andere Punkte nicht eingehalten die er korrigieren muss. Im zweiten Bad wurde es wie erwartet umgesetzt. Wie sehen hier meine Rechte aus? Liegt dies in der Toleranz die wir akzeptieren müssen? Wie weit können wir gehen, um auf die Korrektur zu bestehen? Was wäre eine angemessene Entschädigung falls es nicht korrigiert würde? Vielen Dank für eure Hilfe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Anmerkung Geschrieben April 7 Melden Share Geschrieben April 7 Wichtig anzumerken ist noch, dass die Masse eindeutig im Plan eingezeichnet sind (110cm ab Boden). Verlegt wurden die unteren Platten aber nur bis 108cm. Was zu diesem Aussehen führt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...