Gast Strahler Geschrieben February 3, 2023 Melden Share Geschrieben February 3, 2023 Guten Tag geschätzte Community Ich möchte eine kleine Berghütte von einer Privatperson erwerben. Die Hütte liegt auf 2200m.ü.M ausserhalb der Bauzone im Bedrettotal (nähe Nufenenpass) im Kanton Tessin. Die Hütte wurde 1947 in Natursteinmauerwerk erstellt und besitzt einen Holzofen mit Kamin, Betten für 6 Personen sowie Tisch und Möbel. Die Hütte befindet sich nachwievor im Originalzustand innen wie aussen. Es gibt kein Strom, Wasser oder Kanalisationsanschluss. Ich habe bereits beim Kanton angefragt ob es Unterlagen zum Objekt gibt. Im Archiv befinden sich keine Unterlagen. Ein detaillierten Grundbuchauszug habe ich und darin wird das Gebäude als "Edificio" (ital. Gebäude) beschrieben. Meine Frage nun: Ist es legal wen ich dieses Gebäude erwerbe und es im Originalzustand weiternutze? Ist es erlaubt im Innenbereich Änderungen vorzunehmen ohne Bewilligung? Eine Idee wäre auch eine Waserleitung zu erstellen zu einem nahegelegenen Bach, sowie eine Abwassergrube zu erstellen. Sehen Sie da eine Chance oder ist das komplett aussichtlos? Ich danke vielmals für eure Antworten! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
meskaa Geschrieben February 4, 2023 Melden Share Geschrieben February 4, 2023 Hi Strahler, Grundsätzlich würde ich mich da an die Gemeinde wenden, die müsste eigentlich darüber Bescheid wissen. Ich sehe keinen Grund, warum man das Gebäude nicht mindestens in seinem jetzigen Zustand nutzen können soll. Innen darf man in der Regel immer alles machen, Ausnahmen sind z.B. geschützte Bestandteile (Also wenn jetzt die Hütte einen Ofen hätte, der Denkmalgeschützt ist, usw.). Ansonsten müsstest du darin eigentlich machen dürfen was du willst. Äussere Veränderungen sind immer bewilligungspflichtig. Ich würde auch für die Zuleitung von Wasser und die Grube unbedingt das Bauamt der zuständigen Gemeinde anfragen, die sind eigentlich deine Ansprechpartner. Wenn man da nichts machen kann, dann können Sie evtl. eine Lösung vorschlagen. Möglich wäre auch, dass man das baut, aber es muss "reversibel" sein, sprich man muss es theoretisch wieder zurückbauen können. Das macht man z.B. bei den Gartenhäuschen auch so, weil man da nichts bauen darf, ist alles theoretisch rückbaubar. Für deine Nutzung spielt das aber ja keine Rolle. Gruss meskaa Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Strahler Geschrieben February 4, 2023 Melden Share Geschrieben February 4, 2023 vor 4 Stunden schrieb meskaa: Hi Strahler, Grundsätzlich würde ich mich da an die Gemeinde wenden, die müsste eigentlich darüber Bescheid wissen. Ich sehe keinen Grund, warum man das Gebäude nicht mindestens in seinem jetzigen Zustand nutzen können soll. Innen darf man in der Regel immer alles machen, Ausnahmen sind z.B. geschützte Bestandteile (Also wenn jetzt die Hütte einen Ofen hätte, der Denkmalgeschützt ist, usw.). Ansonsten müsstest du darin eigentlich machen dürfen was du willst. Äussere Veränderungen sind immer bewilligungspflichtig. Ich würde auch für die Zuleitung von Wasser und die Grube unbedingt das Bauamt der zuständigen Gemeinde anfragen, die sind eigentlich deine Ansprechpartner. Wenn man da nichts machen kann, dann können Sie evtl. eine Lösung vorschlagen. Möglich wäre auch, dass man das baut, aber es muss "reversibel" sein, sprich man muss es theoretisch wieder zurückbauen können. Das macht man z.B. bei den Gartenhäuschen auch so, weil man da nichts bauen darf, ist alles theoretisch rückbaubar. Für deine Nutzung spielt das aber ja keine Rolle. Gruss meskaa Hallo Meskaa Danke für deine ausführliche Antwort! Bei der Gemeinde war ich schon. Diese sagen das alles kein Problem ist, jedoch können Sie mir nichts schriftliches geben. Das macht mich ein wenig stutzig. Grundsätzlich gilt für dieses Objekt ja Bestandesschutz. Dies gilt jedoch nur für rechtmässig erstellte Bauten. Beim Kanton ist leider keine Bewilligung mehr hinterlegt. Das Gebäude ist ja auch sehr alt. Die Frage bleibt daher ob das Gebäude rechtmässig besteht. Wenn ja, wäre die Nutzung kein Problem. Es gibt einen detaillierten Grundbuchauszug, ob dies beweist das dieses Gebäude rechtmässig besteht kann ich leider nicht beurteilen. Ich danke dir und wünsche einen schönen Tag! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
meskaa Geschrieben February 18, 2023 Melden Share Geschrieben February 18, 2023 Am 4.2.2023 um 12:51 schrieb Gast Strahler: Hallo Meskaa Danke für deine ausführliche Antwort! Bei der Gemeinde war ich schon. Diese sagen das alles kein Problem ist, jedoch können Sie mir nichts schriftliches geben. Das macht mich ein wenig stutzig. Grundsätzlich gilt für dieses Objekt ja Bestandesschutz. Dies gilt jedoch nur für rechtmässig erstellte Bauten. Beim Kanton ist leider keine Bewilligung mehr hinterlegt. Das Gebäude ist ja auch sehr alt. Die Frage bleibt daher ob das Gebäude rechtmässig besteht. Wenn ja, wäre die Nutzung kein Problem. Es gibt einen detaillierten Grundbuchauszug, ob dies beweist das dieses Gebäude rechtmässig besteht kann ich leider nicht beurteilen. Ich danke dir und wünsche einen schönen Tag! Hi Strahler, Alles klar - für ne weitere Einschätzung hilft wohl nur noch der Gang zum Anwalt. sei gegrüsst meskaaa Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
UrsBigler Geschrieben March 12, 2023 Melden Share Geschrieben March 12, 2023 Grundsätzlich kann der Zustand und die Nutzung des Gebäudes von verschiedenen Faktoren abhängen, wie beispielsweise dem Eintrag im Grundbuch oder der fehlenden Bewilligung für Bau- und Nutzungsänderungen. Um genauere Informationen zu erhalten, sollten Sie sich an die zuständigen Behörden im Kanton Tessin wenden. Sie können Ihnen am besten sagen, ob eine Nutzung und Änderungen an dem Gebäude möglich sind und ob es dafür notwendige Genehmigungen gibt. Wenn Sie eine Wasserleitung und eine Abwassergrube für die Hütte installieren möchten, sollten Sie sich auch bezüglich örtlicher Vorschriften und Genehmigungen für solche Installationen erkundigen. Es ist auch ratsam, einen Anwalt zu Rate zu ziehen, um weitere juristische Aspekte zu besprechen, insbesondere wenn Informationen zu den Eigentumsrechten oder etwaigen versteckten Faktoren benötigt werden. Ich hoffe, dass diese Informationen für Sie hilfreich sind und wünsche Ihnen alles Gute bei Ihrem Anliegen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...