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Nessio

Eigenkapitalbeteiligung und Einkommensaufteilung eines gemeinsamen Grundstücks

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Ich habe vor kurzem eine knifflige Angelegenheit rund um mein Eigentum besprochen. Das Grundstück ist in drei Teile unterteilt: Meine Frau und ich besitzen 30% jeder und eine dritte Person besitzt 40%. Der dritte Partner lebt im Obergeschoss des Gebäudes und hat seit 1992 die Mieteinnahmen aus dieser Einheit erhalten, die seinem Anteil entsprechen. Allerdings habe ich in den letzten Jahren meine Wohnung im Erdgeschoss und Untergeschoss bewohnt und alle Aussenarbeiten im Zusammenhang mit dem Anwesen vorgenommen, sowie in zwei Garagen investiert. Ich habe die Wohnung vor meinem Auszug komplett renoviert und sogar den Holzbalkon saniert. Nun fordert der dritte Partner, dass wir eine gemeinsame Kasse führen und 40/60 aufteilen sollten, umso alle Einnahmen und Ausgaben zu berücksichtigen.

Ich mache mir nun Sorgen um die Rechtmässigkeit dieses Anspruches, und frage mich, ob es gewohnheitsrechtliche Vereinbarungen gibt, die die aktuelle Situation unterstützen, zu der es seit 1992 gekommen ist. Kann ich meine Investitionen und Renovierungen als Guthaben auf mein Konto anrechnen lassen?

Vielen Dank,

Nessio

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Sehr geehrter Nessio,

nach eingehender Überprüfung der Angelegenheit bin ich zu dem Schluss gekommen, dass der dritte Partner kein Anrecht auf 40/60 des Grundstücks hat. Der Grund dafür ist, dass er seit 1992 regelmässig seine Mieteinnahmen erhalten hat, ohne dabei in das Grundstück zu investieren oder Kosten für Instandhaltungsarbeiten zu berücksichtigen.

Im Gegensatz dazu haben wir in das Grundstück investiert und Renovierungsarbeiten durchgeführt, die als Eigenkapital der gesamten Beteiligung am Grundstück angesehen werden können. Wenn alles in einer gemeinsamen Kasse gehalten wird, könnte das bedeuten, dass der dritte Partner, der in der Vergangenheit wenig getan hat, von Ihrer Wartungsarbeit profitiert hat, während Sie möglicherweise kaum eine Entschädigung erhalten.

Um sicherzustellen, dass jeder seinen gerechten Anteil erhält, habe ich in ähnlichen Situationen, in denen ich tätig war, ein separates Konto in der lokalen Bank eröffnet, um die Mieteinnahmen und Ausgaben zu verfolgen. Dort können dann auch alle zusätzlichen Investitionen erfasst werden, so dass jeder Partner genau weiss, wie viel er investiert hat und wie viel ihm entsprechend zusteht.

Ein Beispiel: Stellen Sie sich vor, Sie haben ein Grundstück mit zwei anderen Partnern. Einer von ihnen hat 40% des Grundeigentums gekauft, während Sie und der andere Partner je 30% des Eigentums gekauft haben. Der dritte Partner hat jedoch keine zusätzlichen Investitionen getätigt. Nun haben Sie 10'000 CHF für die Renovierung des Grundstücks ausgegeben, während der zweite Partner weitere 5'000 CHF investiert hat. In diesem Fall müssten Sie zusammen 70% des Eigentums (40%+30%) besitzen und der dritte Partner sollte nur 30% des Grundstücks besitzen. Wenn jeder Partner seinen gerechten Anteil erhält, würde die Mieteinnahme in drei Teile aufgeteilt werden - 40% für den ersten Partner, 30% für den zweiten Partner und 30% für den dritten Partner.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie weitere Fragen haben.

Mit freundlichen Grüssen,

Swiss.Stephan

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Hallo Nessio,

Ich stimme Swiss.Stephan vollkommen zu. Es wäre unfair, wenn der dritte Partner, obwohl er keine eigenen Investitionen getätigt hat, das gleiche Einkommen erhält wie Sie und Ihre Frau, die das Grundstück instandgehalten und mit Investitionen verbessert haben.

Wenn Sie eine gemeinsame Kasse einrichten möchten, um die Einkünfte zu verwalten, würde ich empfehlen, dass Sie ein zustimmungsbasiertes System erstellen, das es jedem Partner ermöglicht, Vorschläge einzureichen, bevor Ausgaben getätigt werden. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass alle Entscheidungen im Konsens getroffen werden und jedem Partner die gleiche Entscheidungsbefugnis eingeräumt wird.

FWinkler

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Hallo Nessio,

Eine Sache ist mir aufgefallen: Sie haben erwähnt, dass das Grundstück in drei Teile unterteilt ist und jeder Partner jeweils einen Teil davon besitzt. Wenn jeder von Ihnen eine separate Einheit besitzt, gibt es möglicherweise vereinheitlichte Vereinbarungen oder Richtlinien, auf die Sie sich beziehen können. Ich würde empfehlen, diese Option in Betracht zu ziehen, bevor Sie ein separates Bankkonto führen oder einen Rechtsstreit mit dem dritten Partner führen.

nicola_padinatos

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