nicola_padinatos Geschrieben April 19, 2023 Melden Share Geschrieben April 19, 2023 Grüezi, Ich habe eine Frage bezüglich der Nebenbestimmungen in meiner Baubewilligung. Meine Bewilligung wurde kürzlich mit einigen Auflagen erteilt. Ich frage mich, ob jede dieser Nebenbestimmungen mit einer erneuten Rekursfrist von 30 Tagen belegt wird. Zum Beispiel die genauen Kanalisationspläne und ein detaillierter Umgebungsplan. Muss ich also erneut mindestens 30 Tage warten, nachdem ich das letzte Dokument eingereicht habe? Und wird die Baufreigabe auch noch mit einer 30-tägigen Rekursfrist belegt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben April 19, 2023 Melden Share Geschrieben April 19, 2023 Hallo nicola_padinatos, ich möchte Ihnen gerne eine genauere Erklärung zu der 30-Tage-Rekursfrist geben. Normalerweise gilt diese Frist nur für die Baubewilligung an sich und nicht für die Nebenbestimmungen, die darin enthalten sein können. Das bedeutet, dass eine Baufreigabe nach Ablauf dieser Frist nicht noch einmal mit dieser Frist belegt wird. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen eine neue Anfrage gestellt werden muss – zum Beispiel, wenn die Baugenehmigung geändert werden soll. In diesem Fall kann eine neue Frist beantragt werden, da sich die ursprüngliche Baubewilligung dadurch ändern würde. Ein wichtiger Punkt, den es hierbei zu beachten gilt, ist dass jede neue Änderung oder Ergänzung der Baubewilligung auch eine neue Frist auslöst. Wenn zum Beispiel bei einem Bauvorhaben das Grundstück erweitert werden soll, muss dafür eine neue Genehmigung beantragt werden, die eine separate Frist in Gang setzt. Dasselbe gilt auch für andere Änderungen, die im Zuge des Bauvorhabens vorgenommen werden. Wenn zum Beispiel die geplante Nutzung des Gebäudes geändert werden soll oder der Bauherr Änderungen an der Architektur oder der Einrichtung vornehmen möchte, muss auch hierfür eine neue Genehmigung beantragt werden, die wiederum eine eigene Frist auslöst. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die 30-Tage-Rekursfrist in der Regel nur für die Baubewilligung an sich gilt und nicht für die Nebenbestimmungen. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen weitere Fristen beantragt werden können, wenn Änderungen vorgenommen werden. Wichtig ist dabei immer zu beachten, dass jede Änderung oder Ergänzung eine neue Frist in Gang setzt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben April 19, 2023 Melden Share Geschrieben April 19, 2023 Ich kann bestätigen, was Nessio sagt. Das war auch meine Erfahrung beim Bau meines Hauses. In Bezug auf die Anforderung von Kanalisationsplänen oder Umgebungsplänen haben wir verschiedene Dokumente eingereicht, ohne zusätzliche Wartezeit. Allerdings ist es ratsam, sich bei Ihrer zuständigen Behörde über Ihre spezifischen Anforderungen zu informieren, um sicherzustellen, dass alles korrekt und fristgerecht erledigt wird. Gruss Franz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben April 19, 2023 Melden Share Geschrieben April 19, 2023 Ein Punkt, den ich hier hinzufügen möchte, ist, dass Sie sicherstellen sollten, dass alle Nebenbestimmungen vollständig und genau erfüllt sind, wenn Sie sie einreichen. Wenn sie nicht erfüllt sind, könnte dies zu Verzögerungen oder sogar zur Verweigerung der Baugenehmigung führen. Es ist besser, die zusätzliche Zeit zu investieren, um alles richtig zu machen, als später Zeit und Geld zu verlieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...