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Der Ablauf beim Kauf einer Stockwerkeigentum-Wohnung

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Als meine Frau und ich vor der Entscheidung standen, eine Wohnung in der Nähe von Zürich zu kaufen, haben wir auf dieses Forum gestossen. Ich möchte nun meine persönlichen Erfahrungen und offenen Fragen mit euch teilen.

Wir haben die Reservationvereinbarung unterschrieben und eine Anzahlung geleistet. Der Notartermin für den notariellen Kaufvertrag ist im Dezember geplant. Die Eigentumsübertragung ist nächstes Jahr im Sommer vorgesehen, wenn das neue Haus der Verkäufer fertig gestellt ist.

Mein grösstes Anliegen ist der rechtlich genaue Ablauf zwischen dem notariellen Kaufvertrag in diesem Jahr und der geplanten Eigentumsübertragung im nächsten Jahr. Was passiert, wenn der Verkäufer später die Anmeldung der Grundbuchänderung verweigert oder den Verkauf rückgängig machen möchte? Könnte der Verkäufer inzwischen noch Grundbucheinträge vornehmen lassen oder Dienstbarkeiten eintragen? Wie können wir so etwas verhindern? Gibt es eine Möglichkeit, die Eigentumsübertragung im Grundbuch auf Basis des notariellen Kaufvertrags zu erzwingen?

Der Makler plant, direkt vor dem Notartermin ein Übergabeprotokoll zu erstellen und den Zustand der Wohnung zu dokumentieren. Bei der späteren Eigentumsübertragung soll das Protokoll dann verwendet werden, um zu überprüfen, ob der Zustand der Wohnung gleich geblieben ist und keine Schäden entstanden sind. Müsste das Protokoll im notariellen Vertrag enthalten sein, damit es gültig ist?

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Hi! 

Die Übertragung des Eigentums an einer Wohnung ist ein komplexer Prozess, der durch die Eintragung im Grundbuch erfolgt.

Es kann jedoch einige Zeit dauern, bis die Übertragung tatsächlich vollzogen ist. Wenn der Verkäufer jedoch versucht, den Verkauf rückgängig zu machen oder die Grundbuchänderung zu verweigern, müssen hierfür strenge Regeln gelten. Ein Kaufvertrag, der notariell beglaubigt wurde, ist ein rechtsgültiger Vertrag, der den gegenseitigen Verpflichtungen der Parteien entspricht.

Wenn der Verkäufer versucht, nach Unterzeichnung des Vertrags Änderungen vorzunehmen oder den Verkauf rückgängig zu machen, kann dies als Bruch des Vertrags betrachtet werden. Der Käufer kann in einem solchen Fall Schadensersatzansprüche geltend machen.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass der Verkäufer während des Prozesses keine anderen Einträge im Grundbuch vornehmen kann, die den Verkauf beeinflussen könnten. Das Grundbuch ist ein offizielles Dokument, das den aktuellen Eigentümer der Immobilie klar definiert. Jede falsche Eintragung könnte dazu führen, dass der Verkauf ungültig wird. Wenn ein Käufer und Verkäufer den Kaufvertrag abschliessen, ist es empfehlenswert, ein Protokoll zu erstellen, das die Bedingungen des Vertrags enthält. Das Protokoll ist jedoch nicht im notariellen Vertrag enthalten.

Es kann jedoch als Anhang zum Vertrag hinzugefügt werden, wenn eine zusätzliche Klarheit erforderlich ist. Das Protokoll sollte detaillierte Informationen enthalten, wie zum Beispiel den Wert der Immobilie, die Zahlungsbedingungen, Bedingungen für die Übergabe des Eigentums und die notwendigen Schritte zur Übertragung des Eigentums im Grundbuch. Es ist auch wichtig, dass das Protokoll von beiden Parteien unterschrieben wird, damit es im Falle einer späteren Kontroverse als rechtskräftiger Beweis verwendet werden kann.

Zusammenfassend ist es wichtig, dass Käufer und Verkäufer die notwendigen Schritte unternehmen, um einen reibungslosen Verkaufsprozess sicherzustellen. Wenn die Grundbucheinträge ordnungsgemäss vorgenommen werden und der Vertrag notariell beglaubigt ist, können Käufer und Verkäufer sicher sein, dass der Verkauf rechtsgültig ist. Das Protokoll kann ein hilfreiches Instrument sein, um alle Bedingungen des Vertrags klar zu definieren und mögliche Kontroversen später zu vermeiden.

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Als Immobilienmakler empfehle ich Ihnen, unbedingt rechtlichen Rat von einem Anwalt oder Notar einzuholen, um Ihre rechtlichen Fragen zu klären. Wenn Sie jedoch eine Wohnung in einem Neubau erwerben, sind Sie keineswegs der erste und einzige Käufer, der sich in Ihrer Lage befindet. Ich hatte viele Fälle, in denen Käufer ähnliche Bedenken äusserten wie Sie. Ein Beispiel dafür wäre, dass ein Käufer keine Finanzierung erhalten hätte und der Verkäufer anfängt sein Interesse zu verlieren. In diesem Fall sind jedoch keinerlei Rechtsstreitigkeiten zwischen Verkäufer und Käufer aufgetreten.

Ich würde empfehlen, dass Sie die Details Ihres Falls mit Ihrem Makler oder Notar besprechen und sich der Schritte zur Eigentumsübertragung bewusst sein. Behalten Sie im Hinterkopf, dass eine Immobilie in der Regel kein liquides Vermögen ist, was bedeutet, dass der Verkaufsprozess einige Zeit dauern kann.

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Ich denke, es ist sehr empfehlenswert, das Übergabeprotokoll direkt in den notariellen Kaufvertrag aufzunehmen.

So können beide Parteien sicher sein, dass das Protokoll ein rechtskräftiges Dokument ist und sie sich später darauf berufen können. Wenn der Zustand der Wohnung im Vergleich zum Zeitpunkt der Übergabe verändert wurde, kann dies später zu Streitigkeiten führen.

Daher ist es wichtig, dass alle Parteien sich sofort darauf einigen, welche Schäden in dem Protokoll dokumentiert werden sollen und wie sie behoben werden können.

Eine mögliche Lösung wäre zum Beispiel, dass der Verkäufer die Verantwortung für die im Protokoll dokumentierten Schäden übernimmt.

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