nicola_padinatos Geschrieben April 22, 2023 Melden Share Geschrieben April 22, 2023 Sehr geehrte Community, Ich habe vor Kurzem eine Schlusskontrolle meines Baus durchgeführt, welcher vor ungefähr 3,5 Jahren von einem Generalunternehmer durchgeführt wurde. Die Gemeinde verlangt im Baugesuch eine Dichtigkeitsprüfung der Kanalisation und eine Videoaufnahme, die jedoch beides fehlt. Ich bin mir unsicher, wer nun für die fehlenden Unterlagen verantwortlich ist. Kann mir hier jemand weiterhelfen oder hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Vielen Dank im Voraus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben April 22, 2023 Melden Share Geschrieben April 22, 2023 Grüezi Nicola, Ich verstehe, dass Sie ein Problem mit einer undichten Leitung haben und nach einer Möglichkeit suchen, die Ursache und die Verantwortlichkeiten zu klären. Gerne helfe ich Ihnen dabei. Zunächst empfehle ich Ihnen, den Generalunternehmer zu kontaktieren. Er ist der Verantwortliche für den Bau und sollte sicherstellen, dass alle Arbeiten ordnungsgemäss ausgeführt wurden. Deshalb sollte er eine Dichtigkeitsprüfung durchgeführt haben und eine Videoaufnahme davon haben. Indem Sie Kontakt mit ihm aufnehmen, können Sie mehr über den aktuellen Zustand der Leitung erfahren. Stellen Sie dem Generalunternehmer hierzu einige wichtige Fragen, zum Beispiel: Haben Sie eine Dichtigkeitsprüfung durchgeführt? Gibt es eine Videoaufnahme dieser Prüfung? Sind die Leitungen in gutem Zustand? Wer trägt die Verantwortung für einen eventuellen Schaden? Wenn der Generalunternehmer nicht in der Lage ist, Ihnen weiterzuhelfen, empfehle ich Ihnen, sich an die Gemeinde zu wenden. Die Gemeinde hat normalerweise eine Abteilung, die sich mit Anfragen und Fragen zu Bauarbeiten beschäftigt. Sie können Ihnen sagen, was in einem solchen Fall zu tun ist und wer für eventuelle Schäden verantwortlich ist. In einigen Fällen kann die Gemeinde Ihnen sogar helfen, die Beweise dafür zu finden, wer für den Schaden verantwortlich ist. Dazu gehört zum Beispiel die Überprüfung von Planungsunterlagen oder die Inspektion der Leitung mit geeigneter Ausrüstung. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Sie durch den Kontakt mit dem Generalunternehmer und der Gemeinde weitere Informationen erhalten können, um die Ursache und die Verantwortlichkeiten für den Schaden an Ihrer Leitung zu klären. Wenn Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben April 22, 2023 Melden Share Geschrieben April 22, 2023 Hi ! Meiner Meinung nach liegt die Verantwortung bei Ihrem Generalunternehmer. Wenn Sie ihm bereits mitgeteilt haben, dass die Dichtigkeitsprüfung fehlt, sollte er sich darum kümmern, die Unterlagen nachzureichen. Als Tipp: Führen Sie zukünftig während des Baus kontinuierliche Kontrollen durch und halten Sie alle notwendigen Unterlagen fest. So vermeiden Sie, dass Ihnen später wichtige Dokumente fehlen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben April 22, 2023 Melden Share Geschrieben April 22, 2023 Hallo nicola_padinatos, Es ist möglich, dass der fehlende Nachweis der Dichtigkeitsprüfung Auswirkungen auf die Gewährleistungsfrist hat. Der Generalunternehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Anforderungen gemäss des Baugesuchs erfüllt werden. Sie sollten daher umgehend den Generalunternehmer kontaktieren und darauf hinweisen, dass Sie die Unterlagen benötigen. Eventuell kann dies auch problemlos nachgeholt werden. Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...