FWinkler Geschrieben April 25, 2023 Melden Share Geschrieben April 25, 2023 Hallo zusammen,meine Partnerin und ich haben ein Haus gefunden, das perfekt zu uns passt. Allerdings gibt es einige offene Fragen dazu, die wir gerne klären würden. Das Grundstück und das Haus sind über eine Brücke zu erreichen, die über einen Bach führt. Das alles gehört zum Grundstück und hinter dem Haus gibt es noch eine Bauparzelle, die nicht bebaut ist.Der Verkäufer möchte beim Vertragsabschluss, dem Eigentümer des hinteren Grundstücks, ein Wegerecht eintragen lassen. Das bedeutet, dass dieser den Weg nutzen darf, um auf der noch unverbauten Bauparzelle zu bauen. Der Weg muss durch das Grundstück, auf dem das Haus steht, führen und die separate Bauparzelle erreichen. Darüber hinaus muss dieser Weg neu gebaut werden, um die Erschliessung zu ermöglichen. Aufgrund des Terrains ist es nicht möglich, den Weg am Rande des evtl. zukünftigen Grundstücks zu bauen.Das hat zur Folge, dass die Attraktivität des getrennten Grundstücks leiden wird. Der Weg soll 3 Meter breit und 30 Meter lang sein und das getrennte Grundstück hat eine Fläche von ca. 250m².Ich stehe vor der Frage, wie sehr der Wert des Grundstücks durch dieses Wegerecht gemindert wird.Was sollten wir aus Ihrer Sicht bei Unterhalt und Instandhaltung von Strasse und Brücke beachten?Vielen Dank im Voraus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben April 25, 2023 Melden Share Geschrieben April 25, 2023 Guten Tag, vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Wegerecht und dessen Auswirkungen auf den Wert eines Grundstücks. Um den Wertverlust genau zu ermitteln, empfehle ich Ihnen, einen Sachverständigen zu Rate zu ziehen. Dieser kann Ihnen eine genaue Einschätzung des wirtschaftlichen Schadens geben, sodass Sie sich auf diese Grundlage im Falle von Verhandlungen stützen können. Es ist jedoch auch wichtig, dass Sie eine klare Regelung mit dem Eigentümer des Nachbargrundstücks hinsichtlich der Instandhaltung des Weges absprechen. Hierbei sollten Sie auch beachten, dass es unterschiedliche Arten von Wegerechten gibt, welche auch verschiedene Pflichten mit sich bringen können. Beispielhaft seien hier das Geh- und Fahrtrecht, das Nutzungs- oder Durchgangsrecht genannt. Eine mögliche Vereinbarung könnte also beinhalten, wer für welche Kosten aufkommt und wer welche Aufgaben bei der Instandhaltung übernimmt. Hierbei ist zu beachten, dass es bei bestimmten Mängeln des Weges auch eine Haftungsfrage geben kann. Als Beispiel sei hier ein Sturz eines Passanten aufgrund eines Schlaglochs genannt. In der Regel wird das Wegerecht in Form eines Notariatsaktes festgeschrieben. Hierbei wird auch geklärt, ob das Wegerecht in der Zukunft erweitert oder reduziert werden kann. Des Weiteren kann im Notariatsakt auch ein sogenanntes Rückgewährverbot festgehalten werden, dass besagt, dass das Wegerecht nicht auf Dritte übertragbar ist. Es wird empfohlen, dass alle Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden. So kann später immer nachvollzogen werden, wer welche Pflichten übernehen hat und es können Streitigkeiten vermieden werden. Ich hoffe, ich konnte Ihnen in diesem komplexen Thema ein wenig weiterhelfen und stehe Ihnen gerne zur Verfügung, sollten noch weitere Fragen bestehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben April 25, 2023 Melden Share Geschrieben April 25, 2023 Hallo,aus meiner Erfahrung als Sachverständiger kann ich Ihnen raten, den Verlust des Grundstückswertes durch ein Wegerecht realistisch einzuschätzen. In der Regel sieht man einen Abschlag von bis zu 10-15%, manchmal auch mehr. Das hängt jedoch sehr von verschiedenen Faktoren ab, z.B. Grösse des Grundstücks, Lage, Frequenz des Wegbenutzers, Art der Erschliessung usw. Darüber hinaus würde ich empfehlen, eine servitutäre Vereinbarung mit den Nachbarn abzuschliessen, da diese Regelung dauerhaft sein kann und den Umgang mit Instandhaltungs- und Unterhaltskosten regelt.Hoffe ich konnte helfen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben April 25, 2023 Melden Share Geschrieben April 25, 2023 Hallo,ich würde auch zusätzlich empfehlen, den möglichen Lärm und Schmutz durch den Weg und möglichen Bauprojekten zu berücksichtigen. Es ist sinnvoll, den Lärmpegel am Ort zu messen, bevor Sie den Vertrag abschliessen. Eine zusätzliche Lärmschutzwand oder andere Massnahmen könnten später teuer werden. Die Verhandlungen zur Unterzeichnung des Vertrags sollten auf einer guten Kommunikation und einer servitutären Vereinbarung basieren.Ich hoffe, das hilft Ihnen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...