nicola_padinatos Geschrieben April 26, 2023 Melden Share Geschrieben April 26, 2023 Hallo zusammen, in etwa zwei Jahren möchte ich ein neues Projekt starten: Ich möchte ein Ferienhaus kaufen, vielleicht sogar eine Almhütte in den Bergen. Primär dient das Objekt meiner Familie und mir, aber wenn wir es nicht nutzen, wollen wir es an andere Personen vermieten. Da ich in diesem Bereich noch ein absoluter Neuling bin, hätte ich gerne ein paar Fragen beantwortet. Ich gehe davon aus, dass eine Alphütte, die 200'000 CHF kostet, ein Eigenkapital von 10% - 20% benötigt. Kann mir jemand genau sagen, wie es mit den Steuern aussieht, die auf mich zukommen? Wie kann ich die Hütte vermieten? Brauche ich dazu Genehmigungen, oder kann ich sie einfach so wochen- oder wochenendweise vermieten? Und wenn ich innerhalb des Hauses umbaue, beispielsweise Fussböden, Zimmertüren oder Fenster austausche, brauche ich dafür eine Baugenehmigung? Ich hoffe auf eure Erfahrung und bin gespannt auf eure Antworten. Gruss, nicola_padinatos Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben April 26, 2023 Melden Share Geschrieben April 26, 2023 Guten Tag, liebe nicola_padinatos, Ich freue mich, dass Sie sich für den Kauf einer Immobilie entschieden haben. Bevor Sie sich jedoch daran machen, diese zu vermieten, gibt es ein paar Dinge zu beachten. Einkommenssteuer ist ein wichtiger Faktor, den Sie bei der Vermietung berücksichtigen müssen. Sie müssen sich um die Versteuerung Ihrer Mieteinkünfte kümmern. Dies ist unabhängig davon, ob Sie eine Wohnung oder ein Haus vermieten. Die Einkommenssteuer wird in der Regel vom Staat erhoben und basiert auf dem Gewinn, den Sie durch Ihre Mieteinnahmen erzielen. Daher ist es wichtig, hierfür einen Steuerberater zu Rate zu ziehen und sich über die aktuellen Steuervorschriften im Kanton zu informieren. Abhängig vom Kanton der Immobilie, können zusätzlich zur Einkommenssteuer auch andere Steuern anfallen. Die Grundsteuer wird beispielsweise von den meisten Kantonen erhoben und hängt vom Wert der Immobilie ab. Die Vermögenssteuer könnte ebenfalls ein Thema sein, da sie auf das Vermögen des Eigentümers basiert. Informieren Sie sich hierüber gründlich, um keine bösen Überraschungen zu erleben. Wenn Sie sich dazu entscheiden, Ihre Immobilie kurzfristig zu vermieten, benötigen Sie in den meisten Kantonen eine spezielle Genehmigung. In der Schweiz gelten hierfür strikte Regeln – diese können von Kanton zu Kanton stark variieren. Eine Erlaubnis ist zum Beispiel dann erforderlich, wenn Sie Ihre Wohnung wochen- oder wochenendweise vermieten möchten. Dies ist vor allem bei Ferienwohnungen und Airbnb-Apartments der Fall. Ein Beispiel: Wenn Sie Ihr Farmhaus in Andermatt zur Verfügung stellen möchten, ist es sinnvoll, sich im Kanton Uri über die spezifischen Anforderungen zur Ferienwohnungvermietung zu informieren. Es könnte auch Nachweise über Sicherheitsvorkehrungen und Vorschriften zur Reinigung sowie eine entsprechende Genehmigung erforderlich sein. Informieren Sie sich unbedingt im Vorfeld bei den zuständigen Behörden, um sicherzustellen, dass Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen. Zusammenfassend: Bei der Vermietung von Immobilien gibt es einiges zu beachten. Hierzu zählen unter anderem die Einkommenssteuer, die Grundsteuer und die Notwendigkeit einer speziellen Genehmigung. Informieren Sie sich im Vorfeld bei den zuständigen Stellen, um sicherzustellen, dass Sie alle Anforderungen erfüllen und Steuern ordnungsgemäss abführen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser ausführlichen Antwort weiterhelfen. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüssen, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben April 26, 2023 Melden Share Geschrieben April 26, 2023 Hallo nicola_padinatos, ich kann FWinkler nur zustimmen: Wenn du dein Haus vermieten möchtest, musst du in der Regel eine touristische Genehmigung beantragen. In der Schweiz ist es Sache der Gemeinden, diese Genehmigungen auszustellen, deshalb lohnt es sich auf jeden Fall, bei deiner Gemeinde nachzufragen. Je nach Gemeinde gibt es unterschiedliche Regelungen und Bestimmungen. In vielen Gemeinden gibt es beispielsweise eine Obergrenze für die Anzahl der Wochen, die ein Ferienhaus pro Jahr vermietet werden darf. Ich hoffe, das hilft dir weiter! Viele Grüsse, Swiss.Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben April 26, 2023 Melden Share Geschrieben April 26, 2023 Hallo nicola_padinatos, Zu deiner dritten Frage kann ich dir sagen, dass du in der Regel nur dann eine Baugenehmigung benötigst, wenn du strukturelle Änderungen am Gebäude vornimmst. Der Einbau eines neuen Bodens oder das Austauschen von Türen und Fenstern zählen normalerweise nicht dazu. Das Gleiche gilt für das Renovieren des Badezimmers oder des WC. Eine Ausnahme besteht allerdings, wenn du die Grösse des Zimmers verändern möchtest. Dann benötigst du in der Regel eine Genehmigung. Ich hoffe, diese Informationen helfen dir weiter. Gruss, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...