Nessio Geschrieben April 26, 2023 Melden Share Geschrieben April 26, 2023 Können mein Freund und ich unsere Wohnung kündigen, weil wir bald ein Baby bekommen und unsere derzeitige Wohnung in der dritten Etage ohne Kinderzimmer ist? Wir haben eine Mindestmietdauer von 2 Jahren und möchten vor der Geburt des Kindes in eine bessere Wohnung umziehen. Ist eine Härtefallkündigung möglich und wenn ja, welche Kündigungsfrist müssen wir einhalten? Gruss, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben April 26, 2023 Melden Share Geschrieben April 26, 2023 Die Möglichkeit, eine Härtefallkündigung zu beantragen, hängt von den Umständen ab. Wenn der Vermieter verpflichtet ist, eine kindgerechte Wohnung zur Verfügung zu stellen, kann man eine solche Kündigung beantragen. Zum Beispiel, wenn die Wohnung sehr unsicher ist und es viele Gefahrenquellen gibt oder wenn es keine Kindersicherungen an Fenstern und Türen gibt. Es gibt jedoch auch andere Umstände, die eine Härtefallkündigung rechtfertigen können. Zum Beispiel, wenn die Wohnung aufgrund von Sanierungsarbeiten während der Mietzeit unbewohnbar wird. Oder wenn man aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage ist, alleine in der Wohnung zu leben. In der Regel gibt es bei Härtefallkündigungen eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Es ist jedoch auch möglich, den Vermieter dazu zu überreden, dass eine frühzeitige Kündigung notwendig ist. In einem solchen Fall könnte man sich auf einen früheren Auszug einigen. Eine Möglichkeit, den Vermieter dazu zu bewegen, eine Härtefallkündigung zu akzeptieren, ist indem man ihm alternative Lösungen anbietet. Zum Beispiel, wenn der Vermieter nach einer kindgerechten Wohnung suchen soll oder alternative Wohnmöglichkeiten anbietet. Es ist jedoch auch wichtig, zu beachten, dass der Vermieter nicht immer verpflichtet ist, eine Härtefallkündigung zu akzeptieren. In solchen Fällen ist es ratsam, rechtliche Beratung von einem Anwalt einzuholen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben April 26, 2023 Melden Share Geschrieben April 26, 2023 Ich hatte ein ähnliches Erlebnis, und ich empfehle, mit dem Vermieter zu sprechen und gegebenenfalls einen Kompromiss zu finden. Wir brauchten mehr Platz für unsere Familie, und der Vermieter bot uns an, einen Zuschlag zu zahlen, um in eine grössere Wohnung zu ziehen, die er hatte. Wir waren mit dem Angebot einverstanden und konnten unsere Wohnung mit einer kürzeren Kündigungsfrist verlassen, als wir vertraglich vereinbart hatten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben April 26, 2023 Melden Share Geschrieben April 26, 2023 Es ist wichtig zu beachten, dass ein Umzug während der Schwangerschaft stressig sein kann. Wenn es finanziell machbar ist, könnte man in Erwägung ziehen, sich eine geeignete Wohnung zu suchen und dann umzuziehen, wenn das Baby auf der Welt ist. Auf diese Weise gibt es keine zusätzliche Belastung während der Schwangerschaft. Ich denke auch, dass sich der Vermieter bemühen sollte, die Wohnbedingungen zu verbessern und Nessios Bedürfnisse zu berücksichtigen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...