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Nessio

Rechte und Pflichten beim Immobilienkauf

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Hallo Leute,

Ich habe vor, eine Immobilie zu kaufen und bin noch relativ unerfahren in dieser Hinsicht. Ich habe viel recherchiert, aber einige Fragen sind noch offen geblieben.

Die Finanzierung ist so gut wie sicher, und ich stehe kurz davor, das Haus zu kaufen. Letzten Sonntag war ich mit meiner Familie und dem Makler bei einer Hausbesichtigung. Das Haus gefällt uns, aber es gibt einige Punkte, bei denen ich unsicher bin. Nachfolgend wollte ich euch diese nennen.

Ausstattung und Bindung des Exposes

Ich habe das Expose vom Makler erhalten und es besagt, dass auf jeder Etage des Hauses Kamine vorhanden sind. Allerdings hat der Verkäufer behauptet, dass ich seinen Kamin abkaufen müsste. Ist das zulässig oder bindend? Steht nicht alles, was im Expose steht, als Angebot für den Kauf?

Zustand der Einliegerwohnung

Die Einliegerwohnung hat viele Risse im Fliesenboden und ist in schlechtem Zustand. Der Verkäufer sagte uns vorher, dass nur die falsche Wohnung drinwohnen würden. Was sind meine Rechte hier? Muss der Verkäufer für den Zustand der Wohnung geradestehen, bevor ich das Haus kaufe?

Verlassen des Hauses durch den Verkäufer

Der Verkäufer verlässt das Land, nachdem er das Haus verkauft hat. Wir haben Bauschutt und Müll auf dem Grundstück gesehen und auch Hunde-Zwinger und einen kaputten Pool. Muss er diese Dinge entfernen, bevor er geht, oder muss ich mich darum kümmern? Ich möchte dafür nicht zahlen.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

Liebe Grüsse,

Nessio

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Hallo Nessio,

Beim Immobilienkauf ist das Exposé eine wichtige Informationsquelle für den Käufer. Es stellt eine Art Werbebroschüre des Verkäufers dar und sollte alle wichtigen Informationen über das angebotene Objekt enthalten. Der Verkäufer hat jedoch trotzdem eine Offenbarungspflicht und muss alle Angaben im Exposé wahrheitsgemäss machen. Falls der Verkäufer beispielsweise im Exposé angibt, dass auf jeder Etage ein Kamin vorhanden ist, dann ist das Teil des Angebots. Der Käufer kann später nicht enttäuscht sein, wenn der Kamin nicht mehr existiert oder der Verkäufer behauptet, dass er nicht inklusive ist. Darauf solltest du den Verkäufer aufmerksam machen.

Wenn der Verkäufer das Haus verlässt, muss er es besenrein hinterlassen. Das bedeutet, dass keinerlei Rückstände von ihm im Haus oder auf dem Grundstück zurückbleiben dürfen. Falls beispielsweise der Pool oder der Zwinger dir nicht gefällt, musst du den Verkäufer darauf hinweisen und er muss sie entfernen. Er muss auch alle anderen Rückstände entfernen, damit du das Haus in einem sauberen Zustand übernehmen kannst.

Was die Einliegerwohnung betrifft, solltest du darauf achten, dass der Verkäufer alle Angaben wahrheitsgemäss macht. Wenn er beispielsweise die Einliegerwohnung als schön bezeichnet hat und du den Eindruck hast, dass es sich um ein ungepflegtes oder unansehnliches Apartment handelt, dann solltest du ihn darauf hinweisen. Möglicherweise ist eine Preisminderung möglich.

Fazit: Beim Immobilienkauf gilt es, das Exposé sorgfältig zu prüfen und auf Ungereimtheiten aufmerksam zu machen. Der Verkäufer hat eine Offenbarungspflicht und muss alle wichtigen Informationen im Exposé angeben. Wenn du das Haus übernimmst, solltest du darauf achten, dass es in einem besenreinen Zustand übergeben wird und keine Rückstände des Verkäufers zurückbleiben. Wenn du aufmerksam bleibst, kannst du eine Menge Ärger vermeiden und ein erfolgreiches Geschäft abschliessen.

Beste Grüsse,

Swiss.Stephan

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Hey Nessio,

Es ist nicht in Ordnung, dass der Verkäufer versucht, dir seine Hinterlassenschaften aufzuzwingen. Er muss das Haus sauber und in vertragsgemässem Zustand übergeben. Der Pool und die Zwinger sind dabei auch enthalten. Du solltest ihn darauf aufmerksam machen, dass du dafür nicht zahlen wirst und ihn notfalls bitten, diese Elemente zu entfernen, bevor er das Haus übergibt.

Wenn im Expose steht, dass Kamine vorhanden sind, ist das Teil des Angebots. Du kannst den Verkäufer darauf hinweisen und ihm sagen, dass er den Kamin nicht einfach rausnehmen und dir extra verkaufen kann. Wenn er auf die Idee kommt, die Kamine zu entfernen, würde dadurch auch der Energieverbrauch erhöht werden, da sie Teil der Heizung sind. Daher ist das im Endeffekt auch nicht in seinem Interesse.

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.

Gruss,

nicola_padinatos

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Hi Nessio,

Ich denke, dass der Verkäufer das Haus besenrein übergeben muss. Wenn also der kaputte Pool oder andere Elemente auf dem Grundstück dich stören, muss er sie entfernen oder dir eine Möglichkeit bieten, sie loszuwerden.

Bezüglich des Kaminverkaufs solltest du darauf hinweisen, dass er ein Teil des Angebots ist. Wenn der Verkäufer behauptet, dass du den Kamin abkaufen musst, handelt es sich um eine nicht vertragsgemässe Bedingung. Wenn es sich um einen fest installierten Kamin handelt, würde seine Entfernung auch den Energieverbrauch erhöhen. Beziehe dich einfach auf das Expose und weise ihn auf seine Offenbarungspflicht hin.

Beste Grüsse,

FWinkler

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