FWinkler Geschrieben May 1, 2023 Melden Share Geschrieben May 1, 2023 Ich habe vor kurzem eine Eigentumswohnung in einem Neubau erworben, aber noch niemand hat sich gemeldet, um die Verwaltung dieser Liegenschaft zu übernehmen. Da ich jedoch Erfahrungen in diesem Bereich habe, habe ich angeboten, die Aufgabe zu übernehmen. Meine Hauptaufgaben bestehen darin, die Buchhaltung zu erstellen, die gemeinsamen Kosten gemäss den Wertquoten aufzuteilen und die Versammlung einzuladen und zu leiten. Nun stelle ich mir die Frage, wie viel Verwaltungshonorar ich verlangen kann. Ich habe bereits mehrere Bücher darüber gelesen, aber keine guten Antworten gefunden. Wer kann mir aus der Praxis erzählen, wie dies gehandhabt wird? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 1, 2023 Melden Share Geschrieben May 1, 2023 Als jemand, der bereits Erfahrung in der Verwaltung von Stockwerkeigentum gesammelt hat, möchte ich meine Fähigkeiten gerne einbringen. Dabei bin ich mir der Tatsache bewusst, dass das Verwaltungshonorar üblicherweise gemäss der Wertquote aufgeteilt wird. Dies bedeutet, dass je nach Anteil an der Liegenschaftsfläche unterschiedliche Beträge zu zahlen sind. Wie hoch das Honorar letztendlich ausfällt, hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab. Zu berücksichtigen gilt es beispielsweise den Standort der Liegenschaft. Sind die Immobilien in einer Grossstadt gelegen oder befinden sie sich eher in ländlicher Umgebung? Auch die Grösse der Liegenschaft spielt eine Rolle: Handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus oder um eine Villa? Je grösser und komplexer das Objekt, desto aufwendiger gestaltet sich auch die Verwaltung. Es kann daher nicht pauschal gesagt werden, wie hoch das Honorar ausfällt. Vielmehr muss eine individuelle Kalkulation vorgenommen werden. Um dennoch eine grobe Einschätzung zu geben, kann man sich an gewissen Richtwerten orientieren. So liegt beispielsweise der Durchschnittswert für eine 4-Familienhaus-Liegenschaft in einer mittelgrossen Stadt bei etwa CHF 2.000 bis CHF 4.000 pro Jahr. Diese Summe setzt sich aus verschiedenen Kostenpunkten zusammen, die bei der Verwaltung anfallen. Zu den wichtigsten Aufgaben eines Verwalters gehört zunächst die Buchführung. Es muss sichergestellt werden, dass sämtliche Zahlungen (Mieteinzahlungen, Heiz- und Nebenkostenabrechnungen etc.) korrekt verbucht werden und keine Fehler auftreten. Ebenso wichtig ist eine regelmässige Überprüfung der Verträge, die mit Handwerkern, Reinigungsfirmen und anderen Dienstleistern geschlossen sind. Darüber hinaus fallen zahlreiche administrative Tätigkeiten an, die Zeit und Aufmerksamkeit erfordern. Hierzu gehört beispielsweise die Organisation von Eigentümerversammlungen. Auch die Erstellung von Protokollen und die Beantwortung von Anfragen seitens der Eigentümer gehören zum Aufgabenbereich eines Verwalters. Insbesondere bei Konflikten innerhalb der Eigentümergemeinschaft ist es wichtig, dass der Verwalter als unparteiischer Vermittler agiert und Lösungen findet, die für alle Beteiligten akzeptabel sind. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Instandhaltung der Liegenschaft. Hier muss der Verwalter sicherstellen, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und dass bei Reparaturen oder Renovierungen geeignete Handwerker beauftragt werden. Auch die Einhaltung behördlicher Vorschriften (etwa im Hinblick auf den Brandschutz) spielt eine Rolle. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Höhe des Verwaltungshonorars von verschiedenen Faktoren abhängt. In jedem Fall ist jedoch ein gewisser Aufwand mit der Verwaltung von Liegenschaften verbunden. Wer als Verwalter tätig sein möchte, sollte über eine fundierte Ausbildung und Erfahrungen in diesem Bereich verfügen. Auch eine hohe Kommunikationsfähigkeit und Durchsetzungsvermögen sind von Vorteil, um im Umgang mit Eigentümern und Dienstleistern erfolgreich zu sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 1, 2023 Melden Share Geschrieben May 1, 2023 Ich wohne auch in einem Stockwerkeigentum und habe ähnliche Erfahrungen gemacht. Ich denke, es ist gut, wenn jemand in der Liegenschaft die Verwaltung übernimmt. Wenn Sie jedoch keine Erfahrungen haben, empfehle ich, einen neutralen Verwalter zu beauftragen. Dadurch wird vermieden, dass es zu Schwierigkeiten oder Unstimmigkeiten mit anderen Eigentümern kommt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 1, 2023 Melden Share Geschrieben May 1, 2023 Einige Eigentümer bevorzugen es, die Verwaltungsarbeit selbst zu übernehmen. Wenn Sie jedoch andere Verpflichtungen haben, kann dies zu Verzögerungen führen und die anderen Eigentümer können unzufrieden werden. Es ist wichtig, sicherzustellen, dass diese Arbeit professionell und effizient durchgeführt wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...