Swiss.Stephan Geschrieben May 3, 2023 Melden Share Geschrieben May 3, 2023 Hi Zusammen, Wir haben vor kurzem ein Haus gekauft und meine Frau hat nichts dazu beigetragen. Ich habe die Finanzierung alleine übernommen und auch dank einer Erbschaft genügend Geld. Wir sind seit August 2021 verheiratet und unsre Ehe ist durch die Errungenschaftsbeteiligung gekennzeichnet. Ich frage mich ob ich das Haus absichern soll, sodass ich es auch im Falle einer Scheidung besitzen werde oder ist das durch die Eheform bereits sichergestellt? Ich freue mich auf eure Antworten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 3, 2023 Melden Share Geschrieben May 3, 2023 Ich kann dir bestätigen, dass es in der Schweiz die Errungenschaftsbeteiligung gibt. Diese Regelung betrifft das Eigentum an Vermögensgegenständen, die in die Ehe eingebracht werden. Im Gegensatz zum Güterstand der Gütertrennung oder der Errungenschaftsgemeinschaft, bei denen das Vermögen vollständig getrennt ist oder gemeinsam verwaltet wird, bleibt bei der Errungenschaftsbeteiligung das Eigentum an den Vermögensgegenständen während der Ehe weiterhin beim jeweiligen Ehepartner. Das bedeutet konkret, dass wenn du vor der Ehe ein Haus gekauft hast, das Haus auch nach der Hochzeit weiterhin dir gehört. Dein Partner hat kein Anrecht auf dein Eigentum, solange ihr euch nicht dazu entschieden habt, es gemeinsam zu teilen. Nehmen wir an, du und dein Partner entscheiden sich gemeinsam ein Haus zu kaufen. In diesem Fall habt ihr beide das gleiche Recht auf das Haus. Das bedeutet, dass das Eigentum im Falle einer Scheidung zu gleichen Teilen aufgeteilt wird. Wenn du jedoch alleine das Haus vor der Ehe gekauft hast, gehört es dir zu 100%. Es ist auch möglich, das Haus auf deinen Namen allein zu übertragen, so dass du der alleinige Inhaber des Eigentums bist. Es ist wichtig zu beachten, dass dies jedoch nur sinnvoll ist, wenn ihr bereits eine Scheidung plant oder befürchtet. Denn wenn ihr das Haus gemeinsam nutzt und in der Ehezeit Investitionen getätigt wurden, hat dein Partner u.U. trotzdem Anrecht auf einen Ausgleich. Es gibt jedoch eine Ausnahme, wenn ihr es anders vereinbart habt. Wenn ihr im Ehevertrag eine sog. "Gütertrennung mit Ausgleich" vereinbart habt, ist es auch möglich, dass der Ehepartner während der Ehe einen Ausgleich erhält. Das ist dann der Fall, wenn dein Partner in der Ehezeit Leistungen erbracht hat, die das Eigentum gesteigert haben. Zusammenfassend bleibt zu sagen, dass bei der Errungenschaftsbeteiligung das Eigentum an Vermögensgegenständen während der Ehe weiterhin beim jeweiligen Ehepartner bleibt. Wenn ihr jedoch zusammen ein Haus kauft, habt ihr das gleiche Anrecht darauf. Wenn du bereits vor der Ehe ein Haus hast, gehört es dir zu 100%. Eine Übertragung des Eigentums auf deinen Namen allein kann sinnvoll sein, wenn ihr bereits eine Scheidung plant oder befürchtet. Beachte jedoch, dass es u.U. trotzdem zu Ausgleichszahlungen kommen kann, wenn ihr eine Gütertrennung mit Ausgleich vereinbart habt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 3, 2023 Melden Share Geschrieben May 3, 2023 Hi Stephan, Ich schliesse mich der Aussage an. Jedes individuelle Vermögen, das vor der Ehe erworben wurde, bleibt das Eigentum des Inhabers und wird auch im Fall einer Scheidung nicht aufgeteilt. Das Haus, das zu 100% mit deinem Vermögen finanziert wurde, gehört auch nach wie vor dir. Du solltest die Möglichkeit in Betracht ziehen, das Haus auf deinen Namen allein zu überschreiben, um dieses klar zu stellen. Eine weitere Möglichkeit ist, dass du und deine Frau einen Altervorsorgeauftrag zu Lasten des Vermögens deiner Frau aufstellen. Dadurch wird das von dir finanzierte Haus im Falle einer Scheidung nicht in das vorhandene Vermögen einbezogen und bleibt somit in deinem Besitz. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 3, 2023 Melden Share Geschrieben May 3, 2023 Es ist wichtig, dass du eine klare Lösung für die Eigentumsverhältnisse eures Hauses hast, besonders wenn du das Haus alleine finanzierst. Es ist wichtig, dafür zu sorgen, dass es keine Streitigkeiten oder komplizierten Rechtsstreitigkeiten gibt, falls es jemals zu einer Scheidung kommen sollte. Eine Option ist das Haus auf deinen Namen zu überschreiben oder einen Änderungsvertrag zwischen dir und deiner Frau abzuschliessen, der sicherstellt, dass das Haus dein alleiniger Besitz bleibt. Eine andere Option ist, einen Ehevertrag zu unterzeichnen, der die Eigentumsrechte des Paares in Bezug auf das Haus schützt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...