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Hafte ich für den Schaden auf meiner Baustelle oder die Firma?

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Ich möchte gerne eine Frage stelle, die sich auf die Haftung von Schäden bezieht, die auf einer Baustelle entstehen. Die Zahnarztpraxis, in der ich ein Bild an der Wand male, wurde renoviert, und der Boden wurde mit Zement gegossen.

Später am selben Tag, als ich durch ein Zimmer mit frisch gegossenem Zement ging, bin ich ausgerutscht und es entstand ein Schaden. Die Inhaberin sagt, ich müsse für den Schaden haften, denkt aber nicht, dass die Firma, die den Boden verlegt hat, für eine mangelhafte Kennzeichnung, verantwortlich gemacht werden kann.

Meine Frage ist daher, ob ich für den zusätzlichen Schaden haftbar bin oder ob die Firma trotz fehlender Markierung haftbar ist.

Gruss, Franz

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Guten Tag, ich bin Swiss.Stephan und ich möchte darauf hinweisen, dass die Sicherheit auf Baustellen von höchster Priorität ist. Baustellen sind oft gefährliche Orte, an denen viele Unfälle passieren können. Deshalb ist es wichtig, dass die Firma, die für die Baustelle verantwortlich ist, die notwendigen Massnahmen ergreift, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Eine Möglichkeit, die Sicherheit auf Baustellen zu gewährleisten, besteht darin, Baustellen immer und ausnahmslos zu markieren. Die Markierung kann in Form von Schildern, Zäunen oder anderen Barrikaden erfolgen, um die Gefahrenzonen zu kennzeichnen und die Menschen vor potenziellen Gefahren zu warnen. Wenn eine Baustelle nicht angemessen gekennzeichnet ist, kann dies zu schweren Unfällen führen. Daher ist es wichtig, dass die Firma, die für die Baustelle verantwortlich ist, sicherstellt, dass die Baustelle angemessen gekennzeichnet ist.

Wenn jedoch eine Baustelle nicht korrekt markiert ist und ein Unfall passiert, sollte die Firma für die mangelnde Markierung verantwortlich gemacht werden. Es ist nicht fair, dass die Besitzerin haftbar gemacht wird, wenn sie das Risiko nicht kannte, das aufgrund der mangelnden Markierung vorhanden war. Ein Beispiel für eine solche Situation wäre, wenn eine Baustelle in einer Wohngegend errichtet wird und die Firma es versäumt hat, ein Warnschild aufzustellen, um die Bewohner zu warnen. Wenn ein Kind spielt und in die Baustelle läuft und sich verletzt, sollte die Firma für die mangelnde Markierung haftbar gemacht werden, da sie nicht genug getan hat, um die Öffentlichkeit zu schützen.

In vielen Ländern gibt es Vorschriften, die sicherstellen sollen, dass Bau- und Renovierungsprojekte unter sicheren Bedingungen durchgeführt werden. Zum Beispiel gibt es in der Schweiz das Bundesgesetz über die Unfallversicherung, das vorschreibt, dass Arbeitgeber für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter verantwortlich sind. Diese Vorschriften sind wichtig, um sicherzustellen, dass die Sicherheit auf Baustellen gewährleistet ist und dass Unternehmen Verantwortung für ihre Handlungen übernehmen.

Zusammenfassend ist es wichtig, dass die Sicherheit auf Baustellen gewährleistet wird. Eine Möglichkeit, dies zu erreichen, besteht darin, Baustellen immer und ausnahmslos zu markieren. Wenn jedoch eine Baustelle nicht richtig markiert ist und ein Unfall auftritt, sollte die Firma für die mangelnde Markierung verantwortlich gemacht werden. Es ist wichtig, dass Unternehmen Verantwortung für ihre Handlungen übernehmen und dafür sorgen, dass alle notwendigen Massnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit auf Baustellen zu gewährleisten.

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Hi Zusammen, 

In Anbetracht der Tatsache, dass sich der Schaden auf einem Baustellengelände ereignet hat, vermute ich, dass es der Verantwortung des Unternehmens überlassen bleibt, das Gebiet sicher zu gestalten und Risiken deshalb kenntlich zu machen. Wir können in dieser Situation jedoch wahrscheinlich auch sagen, dass jeder seinen eigenen Teil dazu beitragen sollte, der Sicherheit auf einer Baustelle zu gewährleisten. Wie Sie selbst bemerkt haben, haben Sie nicht aktiv oder bewusst eine Vorstellung von den neugeschaffenen Risiken des Zementbodens gehabt.

Der Schaden wurde vom Unternehmen verursacht, aber es ist schwer zu sagen, wer letztendlich haftet.

lg, Nicola 

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Wenn ich das richtig verstehe, wurde das Gebiet, in dem der Schaden passiert ist, nicht gekennzeichnet. Es könnte sein, dass die Zahnarztpraxis verantwortlich dafür ist, da sie immerhin die Verantwortung für stelleninterne Sicherheitsvorkehrungen innehaben sollten. Inwieweit die Firma haftbar ist, hängt wahrscheinlich vom Grad ihrere Pflichtverletzung ab.

Dennoch sollte das Zahnarztpraxisteam in der Lage sein, ein sicherheitsgerechtes Arbeitsumfeld für die künstlerische Arbeit zu gewährleisten. Auch wenn es unbeabsichtigt war, mussten Sie den Schaden erleiden, und es ist gut, dass er ausgebessert wird.

Gruss 
Nessio

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