nicola_padinatos Geschrieben May 3, 2023 Melden Share Geschrieben May 3, 2023 Ich habe eine Frage zur Höhe des Attikageschosses in der Wohnzone W2A. Gemäss Bauvorschrift darf ich eine Firsthöhe von 10,5 m haben und nur bis zu 2 Stockwerke bauen. Wenn ich nun ein Attikageschoss oben drauf baue, das von den Längsseiten zurückversetzt ist, darf das Gebäude gesamthaft tatsächlich 10,5 m hoch werden? Muss ich mich an ein imaginäres Giebeldach mit der Firsthöhe von 10,5 m halten? Ich freue mich über eure Antworten und Links. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 3, 2023 Melden Share Geschrieben May 3, 2023 Das Gebäude darf eine maximale Gesamthöhe von 10,5 Metern haben, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen. Das Attikageschoss muss von den Längsseiten zurückversetzt sein, damit die Höhe des Gebäudes berechnet werden kann. Die Höhe des Attikageschosses wird dann bestimmt, indem die Differenz zwischen der Firsthöhe und der Höhe des zweithöchsten Geschosses ermittelt wird. In Deinem Fall würde das Attikageschoss eine maximale Höhe von 2,5 Metern haben. Um dies besser zu verstehen, nehmen wir ein Beispiel zur Hand. Angenommen, das höchste Geschoss des Gebäudes hat eine Firsthöhe von 8 Metern und eine Geschosshöhe von 3 Metern. Wenn wir nun die Differenz zwischen der Firsthöhe und der Höhe des zweithöchsten Geschosses berechnen, erhalten wir 5 Meter. Da die Höhe des Attikageschosses maximal 2,5 Meter betragen darf, wäre hier die Attikageschoss-Höhe auf 1,5 Meter begrenzt. Es ist wichtig zu beachten, dass die Höhe des Gebäudes auch von anderen Faktoren abhängen kann, wie beispielsweise der Breite des Gebäudes, der Position des Gebäudes auf dem Grundstück oder der Dachform. Auch wenn das Gebäude die maximal erlaubte Höhe von 10,5 Metern nicht überschreitet, müssen diese anderen Faktoren berücksichtigt werden. Daher ist es ratsam, vor Baubeginn die örtlichen Vorschriften und Bauvorschriften zu überprüfen. Dazu kann man sich an die zuständigen Behörden wenden oder einen Architekten oder Bauingenieur hinzuziehen. Diese können auch weitere Fragen beantworten und die Planung des Gebäudes unterstützen. In jedem Fall ist es wichtig, sicherzustellen, dass das Gebäude den örtlichen Bestimmungen entspricht, um unerwünschte Konsequenzen wie Bussgelder oder gar Abrissmassnahmen zu vermeiden. Ein verantwortungsbewusstes und genaues Planen und Bauen kann auch die Lebensqualität im Gebäude verbessern und den Wert des Grundstücks erhöhen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 3, 2023 Melden Share Geschrieben May 3, 2023 Ich stimme @Nessio zu. Wichtig ist es darauf zu achten, dass das Attikageschoss nicht als Vollgeschoss ausgebildet ist. Ausserdem sollte darauf geachtet werden, dass die maximal erlaubte Ausnützungsziffer der Wohnzone W2A, die in der Schweiz für jede Parzelle festgelegt ist, nicht überschritten wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 3, 2023 Melden Share Geschrieben May 3, 2023 Hi Zusammen, Ich hatte ein ähnliches Anliegen vor einigen Jahren und war auch auf eine interessante Regelung gestossen. Es ist zwar unabhängig von der Attikahöhe, aber ich denke es könnte dennoch von Interesse sein. Wusstet ihr, dass in einigen Kantonen der Schweiz für Neubauten eine Photovoltaikpflicht besteht? Also für Bauvorhaben ab einer bestimmten Grössenordnung oder auch ab einer bestimmten Anzahl an Wohnungen oder Gewerbeflächen müssen 5% der benötigten Energie mit Photovoltaik-Anlagen produziert werden. Ich finde dies eine sehr sinnvolle Massnahme, die auch in anderen Regionen eingeführt werden sollte. lg Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
far320 Geschrieben May 3, 2023 Melden Share Geschrieben May 3, 2023 Hallo Stephan, vielen Dank für deinen interessanten Beitrag zu diesem Thema! Ich bin sehr interessiert an der Idee der Photovoltaikpflicht in einigen Schweizer Kantonen. Es klingt nach einem sehr sinnvollen Ansatz, um mehr Energieeffizienz in neuen Bauvorhaben zu erreichen. Ich habe mich schon ein wenig mit der Idee der Photovoltaikpflicht befasst, aber ich wusste nicht, dass sie in einigen Regionen der Schweiz bereits eingeführt wurde. Kannst du mehr über die Details erzählen? Wie läuft das in der Praxis ab? Sind die Anforderungen für Neubauten in den verschiedenen Kantonen unterschiedlich? Gibt es spezifische Anforderungen an die Art der Photovoltaik-Anlagen, die installiert werden müssen? Ich stimme dir zu, dass dies eine sehr sinnvolle Maßnahme ist, die auch in anderen Regionen eingeführt werden sollte. Ich denke, es wäre wichtig, dass wir mehr über die verschiedenen Optionen erfahren, die in verschiedenen Regionen verfügbar sind. Vielleicht können wir das Thema hier im Forum weiter diskutieren und mehr Informationen sammeln? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...