FWinkler Geschrieben May 10, 2023 Melden Share Geschrieben May 10, 2023 Hallo zusammen, Ich habe vor drei Monaten ein Reiheneckhaus gekauft, das Teil einer Siedlung von insgesamt acht Häusern ist. Der Vorbesitzer war der Erstbezüger und hat rund 145 Quadratmeter Land dazugenommen und gepflegt. Diese Fläche gehört der Allgemeinheit, aber es ist nicht Teil unseres Eigentums. Ich frage mich nun, ob es möglich ist, diese 145 Quadratmeter abzuparzellieren, damit wir sie kaufen und legal nutzen können. Gibt es dafür eine Möglichkeit oder könnten wir sie möglicherweise pachten? Die anderen Eigentümer haben dieses Thema nie angesprochen, aber als neuer Besitzer möchte ich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten das Beste aus meinem Eigentum machen. Hat jemand Erfahrung oder hilfreiche Ansätze? Sollte ich einen Anwalt oder die örtliche Baukommission kontaktieren? Vielen Dank im Voraus! Viele Grüsse,FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 10, 2023 Melden Share Geschrieben May 10, 2023 Sehr geehrter FWinkler, Wenn Sie ein Stück Land abparzellieren möchten, müssen Sie bestimmte Schritte unternehmen. Zunächst müssen Sie sich mit der Gemeinde in Verbindung setzen, um Ihre Absicht zu erläutern und die Auflagen zu erfahren, die für eine solche Unternehmung in Ihrer Region gelten. In der Regel wird die Gemeinde ein Handbuch oder einen Leitfaden für den Prozess zur Parzellierung des Landes haben. Einige der möglichen Auflagen könnten sein: Erstellen und Einreichen eines Plans im Massstab 1:500 der bestehenden Parzellen und des geplanten Land- oder Grundstücksteils. Anfragen bei den Städtebaubehörden nach spezifischen Anforderungen oder Einschränkungen, die für das Gebiet gelten. Durchführen von Bodenuntersuchungen, um zu bestimmen, ob der Boden für Bauzwecke geeignet ist. Beauftragung eines Landmessers zur Vermessung und Verifizierung der Abmessungen und Grenzen des betreffenden Landstücks. Es ist auch wichtig, festzustellen, ob zusätzliche Anschlüsse und Verbindungen erforderlich sind, z. B. Wasser- oder Stromanschlüsse, bevor die Parzellierung durchgeführt werden kann. Nachdem Sie alle Voraussetzungen erfüllt haben, können Sie den neu parzellierten Teil des Landes ordnungsgemäss kaufen. Eine Möglichkeit, den Kauf durchzuführen, ist, einen Anwalt hinzuzuziehen, der alle erforderlichen Dokumente und Verträge im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Parzellierung des Landes vorbereitet. Dadurch können Sie sicherstellen, dass der Kauf rechtskräftig ist und dass die Übertragung der Besitzurkunde im Landesregister erfolgt, um sicherzustellen, dass Sie der rechtmässige Besitzer des Landes sind. Es ist zu beachten, dass nicht jedes Stück Land für eine Parzellierung geeignet ist, und es in einigen Fällen Einschränkungen geben könnte, die die Gemeinde bei der Erteilung einer Genehmigung berücksichtigt. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn das Grundstück sich in einem Gebiet mit sensiblen und geschützten Eigenschaften befindet, wie etwa Feuchtgebieten, Grundwassergebieten oder Waldgebieten. In solchen Fällen wird es nahezu unmöglich sein, die erforderlichen Genehmigungen zu erhalten. In Ihrem Fall sollte jedoch zunächst geprüft werden, ob die Parzellierung Ihres Landes ein realistisches Vorhaben ist. Sie müssen sich auch darüber im Klaren sein, dass es einige Kosten gibt, die mit diesem Prozess verbunden sind, wie z.B. die Kosten für die Landvermessung, Dienstleistungen der Katasterbehörde und Anwaltliche Dienstleistungen. Mit freundlichen Grüssen,Swiss.Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 10, 2023 Melden Share Geschrieben May 10, 2023 Hallo FWinkler, Ich kann Swiss.Stephan nur zustimmen. Eine Abparzellierung ist möglich, aber aufgrund von Auflagen und Kosten möglicherweise nicht immer ideal. Wie bei jeder Baufrage würde ich auch hier empfehlen, sich an einen Architekten oder Geometer zu wenden. Diese können Ihnen sagen, welche Schritte notwendig sind und welche Kosten auf Sie zukommen. Zusätzlich würde ich empfehlen, das Gespräch mit den anderen Eigentümern zu suchen. Es ist immer gut, ein solches Vorhaben von Anfang an transparent zu gestalten und mit den Nachbarn zu klären. Auf diese Weise können Sie mögliche Konflikte vermeiden und das Risiko minimieren, dass jemand später gegen das Vorhaben vorgeht. Viele Grüsse,nicola_padinatos Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 10, 2023 Melden Share Geschrieben May 10, 2023 Hallo FWinkler, Ich möchte noch eine kleine Anmerkung machen. Es ist zwar schade, dass der Vorbesitzer das Land am Eckhaus nicht gekauft hat, aber andererseits ist es schön, dass die Fläche der Allgemeinheit erhalten geblieben ist und nicht zugebaut wurde. Vielleicht würde es sich lohnen, zu überlegen, ob man diese Fläche nicht für die Allgemeinheit zugänglicher machen kann. Zum Beispiel könnte man hier einen Garten für die Nachbarn einrichten, in dem jeder Gemüse und Obst anbauen kann. Das würde das Gemeinschaftsgefühl stärken und für alle Bewohner einen Mehrwert schaffen. Viele Grüsse,Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...