Nessio Geschrieben May 11, 2023 Melden Share Geschrieben May 11, 2023 Wir bauen derzeit ein Einfamilienhaus mit einem Generalunternehmer (GU). Der Rohbau steht nun bereits, doch mussten wir feststellen, dass die Elektro-Verteilkabine unseres örtlichen Stromlieferanten auf unserem Grundstück steht. Mir gefällt das natürlich gar nicht. Ich frage mich, ob es die Möglichkeit gibt: den Verteiler versetzen zu lassen und wer die Kosten dafür trägt? eine Wertminderung des Kaufobjektes gegenüber dem GU geltend zu machen? Im Kaufvertrag oder Baubeschrieb wird diese Verteilkabine nicht erwähnt. Wie hoch wäre eine Wertminderung ungefähr? Ich habe herausgefunden, dass Energieversorger nicht verpflichtet sind, ihre Verteiler im Grundbuch eintragen zu lassen. Deshalb muss auch im Kaufvertrag keine Dienstbarkeit ausgewiesen werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 11, 2023 Melden Share Geschrieben May 11, 2023 Als Baumeister und jemand, der Erfahrung in ähnlichen Situationen gesammelt hat, kann ich dir, Nessio, eine Empfehlung geben: Kontaktiere deinen Energieversorger und unterbreite den Vorschlag, den Verteiler auf deren Kosten zu versetzen. Wenn dies aus irgendeinem Grund nicht möglich ist, könntet ihr alternativ den Kaufpreis um die zusätzlichen Kosten mindern. Der finanzielle Ausfall kann anhand der Grundstückskosten berechnet werden. Hier ist ein Beispiel: Wenn ihr ein Grundstück mit einer Fläche von 600m² erworben habt und die Kabine 10m² einnimmt, würde die Wertminderung bei 1,6% liegen. Bei einem Kaufpreis von CHF 500'000 würde dies einen Verlust von CHF 8'000 bedeuten. Es kann jedoch auch eine Situation eintreten, in der der Energieversorger nicht bereit ist, die Kosten für die Verlegung des Verteilers zu übernehmen und der Verkäufer sich weigert, den Kaufpreis zu reduzieren. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, andere Lösungen zu finden. Beispielsweise könntet ihr eine kleine Solaranlage auf dem Dach der Kabine installieren, um eine autarke Energieversorgung zu gewährleisten. Auch eine kleine Windkraftanlage könnte in Betracht gezogen werden, wenn der Standort und die Genehmigungen dies zulassen. Es ist wichtig, bedacht und vorsichtig zu handeln und alle Optionen gründlich zu prüfen, bevor man eine Entscheidung trifft. Eine gründliche Recherche und ein umfassendes Verständnis der Situation können helfen, eine bessere Lösung zu finden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 11, 2023 Melden Share Geschrieben May 11, 2023 Ich kann Swiss.Stephan nur zustimmen. Wenn die Wertminderung unter 5% liegt, kann man von einer Geringfügigkeit ausgehen. Auf jeden Fall solltet ihr die Wertminderung schriftlich beim GU beanstanden. Je nachdem wie er darauf reagiert, solltet ihr über die weiteren Schritte entscheiden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 11, 2023 Melden Share Geschrieben May 11, 2023 Neben den genannten Optionen gibt es auch noch eine weitere Möglichkeit: In manchen Fällen ist es möglich, die Verteilerkabine unter das Baurecht des Stromlieferanten zu stellen. Wenn dieser zustimmt, könnt ihr als Bauherr das Baurecht lösen und somit das Gebäude auf diesem Teil des Grundstücks errichten. Bevor ihr aber solch eine Entscheidung trefft, solltet ihr euch über die Auswirkungen des Baurechtes entsprechend informieren. Denn bei einer solchen Variante, kann es durchaus sein, dass der Energieversorger an diesem Ort irgendwann einmal ein anderes Objekt errichten will, was womöglich auch Einfluss auf euer Eigenheim haben kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...