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FWinkler

Sind besondere Gebäude in die Fassadenlänge einzubeziehen?

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Guten Tag zusammen,

ich habe ein Nachbar, der ein Haus baut, das über die normale Länge hinausgeht, wodurch der vorgeschriebene Mindestabstand erhöht werden musste. Das Gebäude ist jedoch nicht nur länger als der Abstand es erfordert, sondern auch noch mit einem Besonderen Gebäude verbunden. Dadurch ist die Fassade des Gebäudes noch länger und wir sind der Meinung, dass dadurch auch der Mindestabstand entsprechend erhöht werden muss.

Wäre das nicht der Fall, hätte ich, wenn ich das Besondere Gebäude ansehe, nur eine Wand vor mir. Diese Wand ist auch noch einstöckig, da besondere Gebäude nicht höher sein dürfen. Aber da sie an das andere Haus gebaut sind, teilen sie eine Fassade und erhöhen dadurch den Abstand, den der Nachbar vom Grundstück halten muss.

Wie seht ihr das? Ich freue mich auf eure Antworten.

Viele Grüsse,

FWinkler

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Einer meiner Nachbarn hat kürzlich einen Anbau an sein Haus gebaut, der direkt an das Haus seines anderen Nachbarn angrenzt. Dadurch hat sich die Fassade des angrenzenden Hauses um einige Meter verlängert, was den Abstand zwischen den beiden Gebäuden verringert hat. Obwohl der Anbau genehmigt wurde, frage ich mich, ob in solchen Fällen der Mindestabstand nicht erhöht werden sollte, um den Nachbarn ausreichend Platz zu geben und ein angenehmes Wohnen zu ermöglichen.

Ich denke, dass es in solchen Fällen wichtig ist, einen Experten wie einen Baubeamten oder Architekten zu konsultieren. Diese Fachleute können eine genaue Bewertung der Situation vornehmen und entscheiden, ob der Abstand erhöht werden muss oder nicht. Von entscheidender Bedeutung ist dabei, ob das betreffende Gebäude unterhalb oder oberhalb der Bebauungsgrenze liegt und wie lange es schon besteht.

Ein Beispiel dafür, wie der Mindestabstand zwischen Gebäuden von Bedeutung sein kann, ist das Brandrisiko. Wenn sich die zwei Gebäude zu nahe stehen, können sich Brände schnell ausbreiten und die Feuerwehr kann Schwierigkeiten haben, gelöscht zu werden. Ein grösserer Abstand zwischen den Gebäuden würde es der Feuerwehr erleichtern, mögliche Brände zu löschen und Schäden zu minimieren.

Ein weiteres Beispiel ist die Lärmbelästigung. Wenn sich die zwei Gebäude zu nahe stehen, können Geräusche von einem Haus zum anderen übertragen werden und die Lebensqualität der Bewohner beeinträchtigen. Ein grösserer Abstand würde dazu beitragen, dass jeder seine Privatsphäre und Ruhe bewahren kann.

Zusammenfassend denke ich, dass der Abstand zwischen besonderen Gebäuden und den Nachbarhäusern unbedingt erhöht werden sollte, um ein angenehmes Wohnen zu gewährleisten. Wenn es Unsicherheiten gibt, sollten Fachleute konsultiert werden, um eine genaue Bewertung der Situation vorzunehmen und die besten Entscheidungen zu treffen. Dies würde dazu beitragen, dass die Sicherheit, Privatsphäre und Lebensqualität der Menschen in der Nachbarschaft verbessert werden.

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Also soweit ich weiss, werden bei der Berechnung der Fassadenlänge tatsächlich nur die Fassaden des eigentlichen Gebäudes gezählt, nicht die des besonderen oder anderen Gebäudes, die direkt daran anschliessen. Aber ich denke, dass es wichtig ist, den Abstand zum Nachbarn einzuhalten, insbesondere, wenn das Grundstück abgegrenzt werden soll.

Ich würde empfehlen, den Bebauungsplan für eure Region zu prüfen und eine offizielle Stelle, wie etwa das Bauamt eures Kantons oder eine Beratungsstelle für Baurecht, um Klärung zu bitten.

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Mir ist bei dem Thema spontan etwas anderes in den Sinn gekommen, was aber damit zusammenhängt. Hierbei geht es um Bauernhöfe, die in der Regel im Aussenbereich liegen und grössere Flächen haben dürfen, je höher der Viehbestand ist. Es ist allerdings für das Baurecht unerheblich, ob die Tiere vorhanden sind oder nicht. Mich würde somit interessieren, ob besondere Gebäude auch Auswirkungen auf das Flächenkontingent haben. Vielleicht weiss da ja jemand etwas Genaueres?

Beste Grüsse,

Nessio

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Gast
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