Jump to content
nicola_padinatos

Wohnungsbezug vor Mietbeginn: Was passiert mit der Miete?

Recommended Posts

Hallo zusammen,

ich hätte da eine Frage bezüglich des Bezugstermins und der Miete. Ich bin ab dem 1. Februar Mieter einer Wohnung. Der Mietvertrag ist auf dieses Datum ausgestellt. Die Schlüsselübergabe findet jedoch bereits am 18. Januar statt.

Wie ist es in diesem Fall mit der Miete? Muss ich die volle Miete für Januar bezahlen oder gibt es dafür eine Regelung? Ich wäre euch wirklich dankbar, wenn mir jemand helfen könnte.

Liebe Grüsse,

nicola_padinatos

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo nicola_padinatos,

ich hoffe, es geht dir gut. Ich habe deine Frage bezüglich deiner Miete bekommen und ich denke, ich kann dir helfen.

Normalerweise wird die Miete anteilsmässig berechnet. Das bedeutet, dass du nur die Miete für die Tage bezahlen musst, an denen du tatsächlich in der Wohnung wohnst. In deinem Fall müsstest du also nur die Miete ab dem 18. Januar zahlen, da du ab diesem Zeitpunkt den Schlüssel hast und in die Wohnung einziehst. Der Vermieter ist dazu verpflichtet, dir den Zugang zur Wohnung früher zu ermöglichen, wenn du ihn darum bittest.

Um es dir einfacher zu machen, habe ich hier ein Beispiel für dich:

  • Monatsmiete: CHF 1'200.-
  • Zahlungstermin: Der 1. des Monats
  • Bezugstermin: Der 18. Januar

In diesem Fall berechnet sich die Miete für Januar wie folgt:

(1.200 / 31) x 14 = CHF 541.94.

Dies bedeutet, dass du für Januar nur CHF 541,94 bezahlen musst, da du nur für 14 Tage in der Wohnung gewohnt hast.

Um sicherzugehen, dass du nur die korrekte Miete zahlst, ist es wichtig, dass du bei deinem Vermieter nachfragst, ab welchem Datum du die Wohnung beziehen kannst. So kannst du sicherstellen, dass du nur die Miete für die Tage zahlst, an denen du tatsächlich in der Wohnung bist.

Ich hoffe, dass ich dir mit dieser Antwort weiterhelfen konnte. Wenn du weitere Fragen hast, stehe ich dir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,

Swiss.Stephan

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Unverbindlich Handwerker Offerten einholen

Hallo nicola_padinatos,

ich denke auch, dass du nur anteilsmässig für Januar bezahlen musst. Allerdings könnte es sinnvoll sein, sich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen und eine Bestätigung der Vereinbarung schriftlich festzuhalten. So bist du im Nachhinein abgesichert.

Beste Grüsse,

Nessio

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich möchte noch ergänzen, dass es auch darauf ankommt, ob es sich bei der Wohnung um eine Neubauwohnung oder eine bereits vermietete Wohnung handelt. Bei einer Neubauwohnung kann es vorkommen, dass noch nicht alles fertiggestellt ist und du deshalb früher einziehen musst. In diesem Fall solltest du jedoch darauf achten, dass der Vermieter eventuelle Mängel noch vor deinem Einzug behebt. Es könnte auch sinnvoll sein, eine entsprechende Klausel im Mietvertrag aufzunehmen.

Freundliche Grüsse,

FWinkler

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Unverbindlich Handwerker Offerten einholen

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

Lädt...


×
×
  • Neu erstellen...