Swiss.Stephan Geschrieben May 13, 2023 Melden Share Geschrieben May 13, 2023 Hallo zusammen, ich musste mich leider kürzlich von einem Kachelofenbauer trennen, nachdem ich mit den zusätzlichen Kosten nicht einverstanden war. Kurz zur Situation: Ich habe eine Firma beauftragt, einen Kachelofen für mein renoviertes Bauernhaus zu bauen. Der ursprüngliche Plan war, den Auftrag für über CHF 20‘000.- durchzuführen, aber aus finanziellen Gründen musste ich alles verschieben. Daraufhin hat mir die Firma angeboten, den Ofen innerhalb der nächsten zwei Jahre zum gleichen Preis zu bauen, wobei nur CHF 450.- für die Beteiligungskosten vereinbart wurden. Als ich den Auftrag bestätigte, dachte ich, dass dies in Ordnung und falls ich immer noch nicht bezahlen kann, würde ich nur CHF 450.- verlieren. Nun, nach zwei Jahren, konnte ich den Ofen immer noch nicht bauen, also musste ich die Bestellung stornieren. Jetzt verlangt die Firma aber mehr als CHF 4‘000.- oder die Möglichkeit, den Ofenbau um weitere 2 Jahre zu verschieben. Da die Firma keine Informationen darüber gegeben hat, dass zusätzliche Kosten anfallen, betrachte ich dies als absichtliche Täuschung und wesentlichen Irrtum. Wie wird dieser Fall von der Gemeinschaft beurteilt? Danke für Ihre Antworten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 13, 2023 Melden Share Geschrieben May 13, 2023 Sehr geehrter Stephan, ich kann gut nachvollziehen, wie sich Ihre Situation anfühlt, da ich selbst vor Kurzem Probleme mit einem Handwerker hatte. Es ist wichtig zu wissen, dass das Schweizer Recht unter anderem im Gesetz über das Arbeitsvertragsrecht (OR) die Bedingungen für Dienstleistungen regelt. Dies bedeutet, dass die Vertragsparteien den Vertrag jederzeit kündigen können, aber es müssen noch ausstehende Rechnungen bezahlt werden. Das bedeutet, dass die Firma entschädigt werden kann, wenn sie tatsächlich Arbeitskosten hatte und keine Skizzen erstellt hat. Es ist jedoch auch wichtig zu erwähnen, dass die Firma eine Informationspflicht hat, und wenn zusätzliche Kosten entstehen, müssen sie den Kunden darüber informieren. Falls die Firma Sie nicht über mögliche weitere Kosten informiert hat, können Sie prüfen, ob Sie Anspruch auf Rückerstattung der zusätzlichen Kosten oder sogar auf Schadenersatz haben. Es wäre ratsam, einen Anwalt zu konsultieren und sich die besten Optionen anzusehen. Um Ihnen ein Beispiel zu geben, hatte ich selbst ein ähnliches Problem mit einem Dachdecker. Ich hatte ihm klar gesagt, dass ich kein Geld für zusätzliche Materialien ausgeben würde, aber er hatte trotzdem welche gekauft und sie mir in Rechnung gestellt. In diesem Fall habe ich einen Anwalt kontaktiert und ihn wegen unerlaubtem Eingriff in das Eigentum angezeigt. Ich habe die Sache gewonnen und mein Geld zurückbekommen. Es ist wichtig zu betonen, dass das Beste ist, immer einen Vertrag zu haben, der die Bedingungen klar definiert und alle Details enthält, um Missverständnisse zu vermeiden. Wenn Sie Änderungen oder zusätzliche Arbeiten benötigen, sollten Sie diese schriftlich vereinbaren und immer nach einer Kostenschätzung fragen. Wenn Sie keine schriftliche Vereinbarung haben, können Sie dies als Beweismittel nutzen. Abschliessend kann ich Ihnen sagen, dass es wichtig ist, Ihre Rechte als Kunde zu kennen und sich von Beginn an gut zu informieren. Bei rechtlichen Problemen sollten Sie sich immer an einen Anwalt wenden, der Ihnen dabei helfen kann, eine Lösung zu finden und mögliche Ansprüche geltend zu machen. Mit freundlichen Grüssen, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 13, 2023 Melden Share Geschrieben May 13, 2023 Stephan, herzlichen Dank, dass Sie Ihre Erfahrungen mit uns teilen. Das klingt sehr ärgerlich. Ich denke, es ist auch wichtig zu klären, ob es sich um einen Mangel handelt oder nicht. Vielleicht können Sie einen unabhängigen Gutachter beauftragen, um den wahren Wert der erbrachten Arbeiten zu ermitteln. Wenn Sie diesen Weg gehen, müssen Sie eine objektive Entscheidung über die möglichen Kosten treffen, die Ihnen in Rechnung gestellt werden könnten. Sie könnten auch einen Vermittler hinzuziehen, um eine Einigung zu erzielen. Es gibt mehrere Stellen, an die Sie sich wenden können, darunter der Verband Arbeitsgemeinschaft der Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten (SKS) oder das Schlichtungsamt des Verbandes Schweizerischer Elektro-Installationsfirmen (VSEI). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 13, 2023 Melden Share Geschrieben May 13, 2023 Ich denke, dass der Fall von Swiss.Stephan als Täuschung betrachtet werden kann. Die Firma hat das Recht auf Schadloshaltung, aber sie muss auch die Kunden über eventuelle zusätzliche Kosten informieren. Die Tatsache, dass Sie nur CHF 450.- vereinbart haben und plötzlich um CHF 4‘000.- gebeten wurden, spricht für sich selbst. Das ist keine transparente Geschäftspraxis. Ich hatte in der Vergangenheit ähnliche Probleme mit einem Handwerker, der mir für eine Reparatur von CHF 2'000.- eine Rechnung von CHF 4'000.- vorgelegt hat. Aber ich hatte ihn sorgfältig ausgewählt und mich im Voraus über die Kosten informiert. Ich habe dann eine Rückerstattung beantragt und gedroht, ihn zu verklagen. Am Ende hat er mir das Geld zurückgegeben. Manchmal ist es am besten, eine Einigung zu erzielen, aber niemals die Forderungen einer Firma zu akzeptieren, wenn diese nicht gerechtfertigt sind. Ich hoffe, dass Sie eine gute Lösung für Ihr Problem finden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...