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Rechte eines Nachbarn beim Bau einer Grundstücksmauer

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Hallo zusammen!

Ich habe vor einigen Jahren ein schönes Grundstück gekauft und jetzt endlich das Haus darauf gebaut. Beim Vermessen vor Baubeginn haben wir festgestellt, dass der Nachbar seine Bodenplatten bereits etwa 20 cm auf unserem Land gebaut hat. Wir haben uns für eine Blocksteinmauer entschieden, die wir auf unserer Seite der Grenze gebaut haben.

Nun haben uns Nachbarn angeklagt, dass wir damit das Gewohnheitsrecht auf ihren kleinen Parzellen beeinträchtigen. Gibt es da wirklich ein Gewohnheitsrecht?

Ist es gerecht, dass ich meine Wand nochmal 20 cm abreissen und 40 cm nach hinten verschieben muss, obwohl meine Nachbarn über ihre eigene Grenze hinausgebaut haben?

Ich freue mich über eure Gedanken und Erfahrungen in dieser Sache!

Nicola

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Ja also, die Forderungen der Nachbarn sind durch das Gewohnheitsrecht berechtigt. Wenn ein Gebäude oder eine Parzelle 30 Jahre lang auf eine bestimmte Weise genutzt wurde, kann man bestehende ungeschriebene Verträge und Abmachungen durchsetzen. Auch wenn es keine Eintragung im Grundbuch gibt, ist das Gewohnheitsrecht in der Rechtsprechung anerkannt.

Obwohl du eine Baubewilligung für dein Haus hast, berechtigt es dich nicht automatisch dazu, auf deinen Nachbarn zu bauen. Es gibt Fälle, in denen genau das passiert ist, und es endete in langwierigen und teuren Rechtssachen. Deshalb sollte man immer in Betracht ziehen, was das Gewohnheitsrecht erlaubt und welche Abmachungen mit den Nachbarn getroffen werden können.

Eine mögliche Lösung ist eine Verhandlung zwischen dir und deinen Nachbarn. Vielleicht gibt es eine Möglichkeit, eine Einigung zu erzielen, bei der jeder etwas zurückgeht und die Mauer verschoben wird. Nicht selten führt eine Kompromissfindung dazu, dass beide Parteien profitieren und am Ende zufrieden sind.

Im Folgenden werde ich dir einige Beispiele aufzeigen, bei denen Nachbarn über den Bau oder die Nutzung von Grundstücken gestritten haben. Die Fälle verdeutlichen die Bedeutung des Gewohnheitsrechts und zeigen, wie man Konflikte am besten vermeidet oder löst.

Ein Beispiel für einen Streit zwischen Nachbarn ist die Nutzung eines Weges oder einer Zufahrt. Wenn eine Parzelle über einen bestimmten Weg zugänglich ist und dieser Weg regelmässig genutzt wurde, kann man ein Gewohnheitsrecht ableiten. Wenn ein Nachbar nun versucht, diesen Weg zu blockieren oder zu nutzen, kann es zu einem Konflikt kommen.

Eine ähnliche Situation kann entstehen, wenn ein Nachbar eine Mauer oder einen Zaun auf die Grenze setzt. Das Gewohnheitsrecht ermöglicht es, Abmachungen aus der Vergangenheit durchzusetzen, auch wenn sie nicht schriftlich festgehalten wurden. Wenn ein Nachbar also seinen Garten zu einem früheren Zeitpunkt um 20 cm von der Grenze entfernt bebaut hat, kann er auch in Zukunft darauf bestehen, dass die Grenze respektiert wird.

Ein weiteres Beispiel betrifft die Höhe von Gebäuden und Bäumen. Wenn ein Nachbar sein Haus höher baut als erlaubt oder Bäume pflanzt, die über die Grenze ragen, kann das den Nachbarn beeinträchtigen. In solchen Fällen muss man sich an die zuständigen Behörden wenden und sich an die gesetzlichen Vorgaben halten.

Insgesamt ist es wichtig, sich vor dem Bau oder der Nutzung von Grundstücken über das Gewohnheitsrecht und eventuelle Abmachungen im Klaren zu sein. Eine gute Kommunikation mit den Nachbarn kann dazu beitragen, Konflikte zu vermeiden oder zu lösen.

Wenn doch ein Konflikt auftritt, ist es wichtig, die rechtlichen Grundlagen zu kennen und nach einer Lösung zu suchen, die für alle Beteiligten akzeptabel ist.

Ich hoffe es hilft bei der Lösung!

LG,

Stephan

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Was würde ich tun, Nicola?

Ich würde auch die Option empfehlen, eine Lösung zu finden, die für beide Parteien in Ordnung ist.

Vielleicht könnt ihr das zu einem Zeitpunkt tun, an dem ihr zusammenkommt und besprecht, was für beide Parteien am besten funktioniert. Ein Vorschlag wäre, dass, wenn eure Nachbarn wirklich das Recht haben, ihr Grundstück zu betreten, ihr eine andere Art von Grenze überlegen könntet, auf der die Nachbarn sich wohl fühlen, vielleicht eine Hecke, wenn ihr das mögt.

Ich denke, dass ihr da sicher eine gute Lösung finden werdet, wenn ihr beide aufeinander zugeht!

Nessio

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Guten Abend, Nicola,

ich kenne das Thema von Arbeitskollegen, die Probleme mit Gewohnheitsrecht hatten. Eine Lösung, die ihnen geholfen hat, war, die betreffende Partei aufzufordern, eine behördliche Bestätigung des Gewohnheitsrechts vorzulegen, die beweist, dass das Nachbargrundstück diesbezüglich immer genutzt wurde.

Ohne eine solche Bestätigung kann ich nicht sehen, dass die Forderungen eurer Nachbarn berechtigt sind, besonders wenn kein Eintrag ins Grundbuch vorhanden ist und keine Einsprüche gegen eure Baubewilligung während der 30 Tage eingegangen sind.

Ich würde eine offizielle Bestätigung der Gemeinde oder des Kantons verlangen, bevor ihr irgendwelche Entscheidungen trefft.

FWinkler

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