FWinkler Geschrieben May 13, 2023 Melden Share Geschrieben May 13, 2023 Ich habe mein Grundstück und den Keller Ende 2009 gekauft und frage mich, wie ich das am besten bei der Steuererklärung deklarieren soll. Kann ich die Zinsen für Grundstück und Keller absetzen? Ich wäre sehr froh über Ihre Erfahrungen und Tipps.Viele Grüsse,FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 13, 2023 Melden Share Geschrieben May 13, 2023 Ja, Sie können die Zinsen für Ihr Grundstück und den Keller geltend machen - aber wie genau funktioniert das in der Steuererklärung? Hier finden Sie ein Beispiel zur Anmeldung der Kosten in Ihrer Steuererklärung: Unter "Hypothekarzinsen" geben Sie die Kosten für Ihr Grundstück und Ihren Keller ein. Wenn Sie ein neues Haus gekauft haben und der Kaufpreis für das Grundstück separat vom Hauspreis ausgewiesen wurde, geben Sie die Hypothekarzinsen für das Grundstück und das Haus separat an. Auf Ihrem Kaufvertrag sollten Sie die genauen Kosten für das Grundstück und den Keller finden. Es ist wichtig, die Hypothekarzinsen korrekt zu deklarieren, um von den Steuervorteilen zu profitieren. Zudem ist es wichtig, darauf zu achten, ob Sie selbst genutztes Wohneigentum oder vermietetes Eigentum haben - denn der Zeitpunkt der Kostenanmeldung kann hier von Bedeutung sein. Wenn Sie beispielsweise ein neues Haus bauen und einen Kredit dafür aufnehmen, haben Sie die Möglichkeit, die Zinsen schon während der Bauphase geltend zu machen. Die Anmeldung erfolgt dann in der Steuererklärung unter dem Punkt "vorab gezahlte Zinsen". Ohne detaillierte Kenntnisse können sich die Anmeldung der Zinsen und damit verbundene Steuervorteile jedoch als schwierig herausstellen. Daher empfiehlt es sich, bei Unsicherheiten einen Steuerberater zu konsultieren. Insgesamt ist es jedoch zu empfehlen, die Möglichkeit der Zinsanmeldung wahrzunehmen, um auf diese Weise Kosten zu sparen. Denn je höher die Zinsen sind, die Sie gezahlt haben, desto höher fällt auch der Steuervorteil aus. Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne kontaktieren. Freundliche Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 13, 2023 Melden Share Geschrieben May 13, 2023 Ich stimme Stephan zu und möchte noch hinzufügen, dass Sie auch die Kosten für einen allfälligen Bürgen oder eine Bürgschaft in Ihrer Steuererklärung angeben können, falls dies nötig war. Das kann die Steuerschuld weiter reduzieren. Alles Gute! Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 13, 2023 Melden Share Geschrieben May 13, 2023 Einverstanden, die vorherigen Antworten waren sehr hilfreich. In Bezug auf die Abschreibung würde ich vorschlagen, die Abschreibungsraten der einzelnen Komponenten des Grundstücks zu überprüfen, z.B. Gebäude, Boden oder Garagen. Denn je nach Komponente sind die Sätze unterschiedlich und sollten daher in die Steuererklärung aufgenommen werden. Herzlichst, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...